EU-Haushalt nach 2020: Kommission erwägt Kürzungen für Bauern

Der Brexit und höhere Sicherheitsausgaben führen zu einer Finanzlücke im EU-Budget. Die Kommission denkt nun über Einsparungen und neue Einnahmequellen nach.

EURACTIV.com
Press conference by Günther Oettinger, Member of the EC in charge of Budget and Human Resources, and Corina Creţu, Member of the EC in charge of Regional Policy, on the reflection paper on the future of EU finances.
Die Kommissarin für Regionale Politik, Corina Creţu, und Haushaltskommissar Günther Oettinger während einer Pressekonferenz im vergangenen Jahr. [<a href="https://ec.europa.eu/avservices/photo/photoDetails.cfm?sitelang=en&ref=034821#0" target="_blank" rel="noopener">[European Commission]</a>]

Mit dem Brexit und geplanten höheren Sicherheitsausgaben droht dem zukünftigen EU-Budget ab 2021 eine Finanzlücke. Die Kommission erwägt nun, Landwirtschafts-Subventionen zu kürzen und die sogenannten „Britenrabatte“ mit dem Brexit zu beenden.

Am gestrigen Mittwoch hat die Europäische Kommission ihr Reflexionspapier zur Zukunft der EU-Finanzen vorgestellt. Haushaltskommissar Günther Oettinger, der das Papier gemeinsam mit der Kommissarin für Regionale Entwicklung Corina Crețu präsentierte, machte deutlich, die Kommission könne „nicht einfach weitermachen wie bisher.“

Mit dem Brexit falle ein wichtiger Geldgeber weg. „Wir können entweder weniger ausgeben oder neue Einnahmequellen erschließen“, so Oettinger. Großbritannien zahlt jährlich zwischen 10 und 12 Millionen Euro für den EU-Haushalt. Ein weiterer finanzieller Engpass könnte durch neue Herausforderungen bei den Themen Verteidigung, Migration und Sicherheit entstehen, sagte Oettinger weiter. Quellen aus dem Umfeld der Kommission erklärten gegenüber EURACTIV.com, die erhöhten Ausgaben in diesen Feldern könnten bei bis zu 15 Milliarden Euro pro Jahr liegen.

Die beiden Kommissare stellten klar, das Dokument solle als Anstoß für Debatten dienen, bevor die Kommission Mitte nächsten Jahres ihren Vorschlag für den Finanzrahmen nach 2020 vorlegen muss.

Unter anderem wird im Reflexionspapier vorgeschlagen, die Ausgaben für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) zu kürzen, indem der Anteil der Ko-Finanzierung der Mitgliedsstaaten erhöht wird. Dabei ist Protest in Frankreich, dem größten Empfängerland von GAP-Subventionen, vorprogrammiert. Auch der französische Präsident Macron könnte daheim in Bedrängnis kommen.

Im derzeitigen Finanzrahmen für die Jahre 2014-2020 werden insgesamt um die 400 Milliarden Euro ausgegeben, um Marktmechanismen und direkte Zahlungen an Bauern, ländliche Entwicklungsprogramme und Unterstützung für die nachhaltigen Landwirtschaft zu finanzieren. Der Großteil davon, ungefähr 70 Prozent, geht als direkte Zahlung an die Landwirte und wird momentan komplett aus dem EU-Budget gezahlt.

Nationale Ko-Finanzierung

„Eine Möglichkeit wäre es, diese Direktzahlungen teilweise über nationale Ko-Finanzierung zu stemmen“, so das Reflexionspapier. Crețu sagte Reportern: „Die Landwirtschaft ist der einzige Bereich, der zu 100 Prozent EU-finanziert ist. Nationale Ko-Finanzierung könnte da eine Alternative sein; das werden wir diskutieren. Die GAP ist eine wichtige Unterstützung für die Landwirte. Ich bin mir sicher: die Bauern freuen sich über das Geld, und es ist ihnen egal ob davon nun 95 Prozent von der EU und 5 Prozent vom Staat kommen.“

Beide Kommissare äußerten sich nicht zu möglichen Plänen, die Auszahlung von EU-Geldern an die Rechtsstaatlichkeit der einzelnen Mitglieder zu koppeln. Das könnte Staaten wie die Tschechische Republik, Polen und Ungarn betreffen, gegen die die Kommission aufgrund der Flüchtlingsfrage kürzlich Verletzungsverfahren gestartet hat. Im Dokument selber heißt es: „Im Rahmen der öffentlichen Debatte gab es neue Vorschläge, die Auszahlung von EU-Mitteln vom Stand der Rechtsstaatlichkeit in den einzelnen Mitgliedstaaten abhängig zu machen.“ Allerdings gebe es einen „klare[n] Zusammenhang zwischen der Rechtsstaatlichkeit einerseits und einer effizienten Durchführung der aus dem EU-Haushalt geförderten Investitionen aus privater oder öffentlicher Hand andererseits.“

Eine weitere Einsparungsmöglichkeit sieht die Kommission in der Abschaffung des VK-Ausgleichs, auch „Britenrabatt“ genannt. Mit diesen Zahlungen werden Großbritannien und einige andere Staaten teilweise dafür entschädigt, dass sie mehr in den EU-Haushalt einzahlen, als in Form von Subventionen an sie zurückfließt. Derzeit erhält Großbritannien ungefähr 6 Milliarden Euro Britenrabatt. Oettinger kündigte bereits an: „Wenn Großbritannien ausscheidet, werden auch diese Zahlungen abgeschafft. Wir müssen uns auch die kleineren Rabattzahlungen ansehen, und dafür sorgen, dass mit dem Britenrabatt auch diese anderen Rabatte verschwinden.“