EU-Kommissar erinnert Musk vor Debatte mit Trump an EU-Vorschriften
Elon Musk hatte am Montag (12. August) eine live gestreamte Debatte mit dem US-Präsidentschaftskandidaten Donald Trump geplant. Der EU-Kommissar Thierry Breton hat Musk aufgefordert, dafür zu sorgen, dass X dabei die EU-Vorschriften einhält und die Inhalte wirksam moderiert.
Elon Musk hatte am Montag ein live Interview mit dem US-Präsidentschaftskandidaten Donald Trump auf X. Der EU-Kommissar Thierry Breton hat Musk im Vorfeld aufgefordert, dafür zu sorgen, dass X dabei die EU-Vorschriften einhält und die Inhalte moderiert.
Am Montag (12. August) richtete sich der Binnenmarktkommissar mit einem Schreiben an Musk, das auch an die Geschäftsführerin von X, Linda Yaccarino, verschickt wurde. Darin ging es um die Live-Übertragung eines Gesprächs zwischen dem ehemaligen US-Präsidenten Trump und Musk auf X, die auch für EU-Nutzer zugänglich war. Die Veranstaltung fand im Vorfeld der US-Präsidentschaftswahlen im November statt.
„Ich verstehe, dass Sie derzeit einen Stresstest der Plattform durchführen“, schrieb Breton in dem Schreiben. Er bezog sich dabei auf den Prozess, bei dem die Leistung einer Plattform bei starker Nutzung bewertet wird, um sicherzustellen, dass sie große Mengen an Daten und Aktivitäten verarbeiten kann. Anschließend erinnerte er Musk an die Sorgfaltspflichten, die während dieses Prozesses eingehalten werden müssen.
Das Interview wurde am Montag auf Trumps X-Account ausgestrahlt. Sein Account wurde 2021 wegen seiner Rolle bei der Aufwiegelung zum Aufstand im Kapitol am 6. Januar gesperrt. 2022 wurde er jedoch wieder freigeschaltet, nachdem Musk die Plattform übernommen hatte.
X reagierte nicht sofort auf eine Bitte um Stellungnahme.
Elon Musk reagierte auf Bretons Schreiben mit einem beleidigenden Meme in dem er den EU-Kommissar beschimpfte. Auf die in dem Schreiben angesprochenen Punkte ging er jedoch nicht ein.
Der Zeitpunkt und der Wortlaut des Schreibens seien weder mit Präsidentin Ursula von der Leyen noch mit dem Kollegium der Kommission abgestimmt worden, erklärte Arianna Podestà, stellvertretende Chefsprecherin der Kommission, am Dienstag (13. August) während der Mittagspressekonferenz der Europäischen Kommission.
Die Spannungen zwischen Musk und der Kommission wurden im Juli deutlich, als Musk ankündigte, die Kommission wegen vermeintlicher Verstöße gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) im Zusammenhang mit den Problemen bezüglich der Richtlinien und der Transparenz bei den verifizierten Accounts von X zu verklagen. Dies führte zu einer Debatte auf X mit Breton.
Im selben Monat schlug Frankreichs Präsident Emmanuel Macron vor, Breton für eine zweite fünfjährige Amtszeit als Kommissar zu nominieren.
Verpflichtungen von X nach EU-Recht
Breton erinnerte Musk an die Verpflichtungen von X im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste (DSA), der wegweisenden EU-Verordnung zur Moderation von Inhalten, die seit dem 17. Februar in Kraft ist. Im Rahmen des Gesetzes wird X als sehr große Online-Plattform (VLOP) eingestuft. Das bedeutet, dass das Unternehmen strenge Transparenz- und Risikomanagementregeln einhalten muss.
Breton schrieb auch, dass X gesetzlich verpflichtet ist, die freie Meinungsäußerung und den Medienpluralismus zu schützen. Gleichzeitig muss es schädliche Inhalte eindämmen, insbesondere bei Veranstaltungen wie Live-Übertragungen.
Der Kommissar erklärte, dass X wirksame Maßnahmen gegen schädliche Inhalte ergreifen und sicherstellen muss, dass die Plattform die EU-Gesetze einhält. Dies gilt vor allem für illegale Inhalte und Desinformation.
„Die DSA-Verpflichtungen gelten ohne Ausnahmen oder Diskriminierung für die Moderation der gesamten Nutzergemeinschaft und der Inhalte von X (einschließlich Ihrer selbst als Nutzer mit über 190 Millionen Followern), die für die EU zugänglich sind“, schrieb Breton an Musk.
X müsse außerdem die EU-Behörden über Maßnahmen gegen illegale Inhalte informieren, unverzüglich und objektiv auf Hinweise von Nutzern auf illegale Inhalte reagieren und die Nutzer über Maßnahmen auf dem Laufenden halten, die als Reaktion auf diese Hinweise ergriffen wurden. Zudem müsse X öffentlich über seine Maßnahmen zur Inhaltsmoderation berichten, schrieb Breton.
Bedenken bleiben bestehen
Breton betonte die Notwendigkeit einer strengen Inhaltsmoderation, speziell bei wichtigen politischen oder gesellschaftlichen Ereignissen. Als Beispiel nannte er die öffentlichen Unruhen im Vereinigten Königreich im Zusammenhang mit Inhalten auf X.
Außerdem verwies Breton auf die laufenden Ermittlungen der Europäischen Kommission gegen X, weil es nicht angemessen gegen illegale Inhalte und Desinformation im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste vorgegangen sei. Die Untersuchung begann im Dezember 2023 und ist teilweise durch den Umgang von X mit Inhalten im Zusammenhang mit den Unruhen im Vereinigten Königreich beeinflusst. Obwohl sich das Land nicht mehr in der EU befindet, können schädliche Inhalte aus dem Vereinigten Königreich, die EU-Nutzer erreichen, Auswirkungen auf die Untersuchung haben.
Breton forderte Musk auf, dafür zu sorgen, dass die Systeme von X wirksam seien, und die getroffenen Maßnahmen mitzuteilen.
„Meine Dienststellen und ich werden äußerst wachsam sein, wenn es Hinweise auf Verstöße gegen das DSA gibt, und wir werden nicht zögern, unser gesamtes Instrumentarium zu nutzen“, einschließlich der Verabschiedung einstweiliger Maßnahmen, erklärte der Kommissar in dem Schreiben.
Kürzlich wurde X von der irischen Datenschutzkommission (DPC) verklagt, was dazu führte, dass die Plattform die Verwendung einiger Daten von EU-Nutzern für das KI-Training einstellte. Trotzdem gab es weiterhin Datenschutzbeschwerden.
[Bearbeitet von Chris Powers/Kjeld Neubert]