EU-Kommission erwägt verlängerte Aussetzung der Schuldenregeln
Da die Unsicherheit für die europäische Wirtschaft durch die russische Invasion in der Ukraine erheblich zugenommen hat, hat die EU-Exekutive die Länder aufgefordert, weiterhin in das Wirtschaftswachstum zu investieren und offen dafür zu sein, die Aussetzung der Fiskalregeln gegebenenfalls zu Verlängern.
Die sogenannten „haushaltspolitische Leitlinien“ der EU-Kommission für das Jahr 2023 wurden am Mittwoch (2. März) von Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis und Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni vorgestellt. Sie sollen den Mitgliedstaaten, die ihre Haushalte für 2023 ausarbeiten, als Empfehlung dienen.
Die Mitgliedsstaaten hatten die Leitlinien mit Spannung erwartet, da man davon ausging, dass die EU zurück zu strengeren Haushaltsregeln wechseln würde, die wegen der Corona-Pandemie durch eine allgemeine Ausweichklausel ausgesetzt worden waren.
Der Überfall Russlands auf die Ukraine wirft jedoch erneut einen Schatten der Unsicherheit auf die zukünftige Wirtschaftsentwicklung.
„Nach einer starken Reaktion der EU auf die Pandemie sind wir mit der barbarischen russischen Aggression in der Ukraine mit neuen Unsicherheiten konfrontiert, zusammen mit bestehenden Herausforderungen wie der Inflation und den hohen Energiepreisen“, sagte Vizepräsident Dombrovskis und fügte hinzu, dass die Sanktionen der EU „unweigerlich“ negative Folgen für die Wirtschaft haben würden.
Gute Wirtschaftsgrundlagen
Dennoch argumentierten die EU-Kommissare, die europäische Wirtschaft sei grundsätzlich in einer guten Lage. Die Risiken für die EU-Wirtschaft durch den russischen Krieg seien gering, da nur etwa 4 Prozent der EU-Exporte nach Russland gingen.
Wirtschaftskommissar Gentiloni sagte: „Wir erwarten nicht, dass der Aufschwung völlig abbricht, sondern dass er abgeschwächt wird.“ Er rief zu einer engen Zusammenarbeit im Bereich der Finanzpolitik zwischen den Mitgliedstaaten auf.
Die Kommission betonte, wie wichtig es sei, das Wachstum durch Investitionen zu fördern. Ein hoher EU-Beamter erläuterte die Haltung der Kommission: „Eine zu abrupte Konsolidierung könnte sich negativ auf das Wachstum und damit auf die Schuldentragfähigkeit auswirken.“
Dabei unterscheidet die Kommission jedoch zwischen hochverschuldeten und weniger verschuldeten Ländern. Während Mitgliedsstaaten mit einer niedrigen Verschuldung im Verhältnis zum Brutoinlandsprodukt (BIP) zu einer expansiven Ausgabenpolitik ermutigt wurden, wurden Staaten mit einer höheren Verschuldung dazu aufgefordert, die Zunahme ihrer laufenden Ausgaben in Grenzen zu halten.
Laufende Ausgaben kürzen, nicht Investitionen
Trotzdem sollten laut der Kommission auch hochverschuldete Länder von einer Kürzung der Investitionen absehen. Mit dieser Haltung schließt sie sich den Argumenten der französischen und der italienischen Regierung an, die der Ansicht sind, der Schuldenstand könne nur durch ein hohes Wirtschaftswachstum gesenkt werden.
Nichtsdestotrotz erklärte die Kommission, dass sie vorerst noch plane, im Jahr 2023 auf die meisten früheren Haushaltsregeln zurückzugreifen. Die wohl bekanntesten dieser Regeln sind das Ziel, den öffentlichen Schuldenstand unter 60 des BIP und das jährliche Haushaltsdefizit unter 3 Prozent des BIP zu halten.
„Mitgliedsstaaten mit einer geplanten Überschreitung der Defizitschwelle von drei Prozent des BIP im Jahr 2023 und darüber hinaus sollten ihre geplanten politischen Maßnahmen darlegen, um sie unter die Schwelle zu bringen“, sagte ein hoher EU-Beamter.
Dies betrifft zum Beispiel die italienische Regierung, die derzeit ein Haushaltsdefizit von über drei Prozent für 2023 plant.
Ein anderer Blick auf die Haushaltsregeln
Aufgrund der wirtschaftlichen Unsicherheit kündigte die Kommission jedoch an, dass sie die Frage, ob die fiskalischen Regeln erneut angewendet werden sollen, im Mai erneut prüfen werde, wenn die neuen Wirtschaftsprognosen vorliegen.
Darüber hinaus will die Kommission auch in Bezug auf eine zentrale und umstrittene Fiskalregel bei den nationalen Haushaltsplänen für 2023 ein Auge zudrücken. Konkret geht es dabei um die Anforderung, dass Länder mit einem Schuldenstand von über 60 Prozent ihre Schulden um einen bestimmten Betrag jährlich verringern müssen.
Für ein hoch verschuldetes Land wie Italien würde die Regel bedeuten, dass es seine Schulden jedes Jahr um 5 Prozent des BIP abbauen müsste, was praktisch unmöglich ist.
Es ist nicht zu erwarten, dass die Streichung der Regelung auf großen Widerstand stößt, selbst von den finanzpolitisch eher sparsamen Ländern.
Sogar der Chefvolkswirt des Bundesfinanzministers und bekannte Finanzpolitiker Lars Feld sagte, die Streichung dieser Regel könne Teil eines künftigen Kompromisses zwischen den EU-Mitgliedstaaten, die für eine expansivere Finanzpolitik plädieren, und den Befürwortern einer strikten Haushaltspolitik sein.
Eine gründlichere Reform der EU-Haushaltsregeln wird derzeit zwischen den EU-Regierungen und der Kommission erörtert. Es wird erwartet, dass die Kommission ihre Vorschläge hierfür in den kommenden Monaten vorlegen wird.
[Bearbeitet von Nathalie Weatherald]