EU-Kommission genehmigt Garantien für Irlands Banken
Die EU-Kommission hat die vom Staat gewährten Garantien für irische Banken um ein halbes Jahr verlängert. Die Maßnahme sei befristet und angemessen, da ihr Umfang begrenzt sei, entschied die Brüsseler Behörde. Zudem könne sie eine "beträchtliche Störung im Wirtschaftsleben Irlands" beheben.
Die EU-Kommission hat die vom Staat gewährten Garantien für irische Banken um ein halbes Jahr verlängert. Die Maßnahme sei befristet und angemessen, da ihr Umfang begrenzt sei, entschied die Brüsseler Behörde. Zudem könne sie eine „beträchtliche Störung im Wirtschaftsleben Irlands“ beheben.
Die EU-Kommission hat am Dienstag (21. September) eine Garantieregelung für Kreditinstitute in Irland, die bestimmte kurzfristige Verbindlichkeiten abdeckt, bis zum 31. Dezember 2010 genehmigt. Die Regelung sieht höhere Prämien vor, die die Banken für die vom Staat gewährten Garantien zahlen müssen. Darüber hinaus beinhaltet sie Vorkehrungen, um Wettbewerbsverfälschungen auf ein Minimum zu begrenzen.
Die Regelung eigne sich, eine beträchtliche Störung im Wirtschaftsleben Irlands zu beheben, befand die Kommission. Demnach sei sie mit den besonderen Regelungen, die zu Beginn der weltweiten Finanzkrise getroffen wurden, vereinbar.
Zugang zu Finanzmitteln muss gewahrt bleiben
Die irische Garantieregelung für Kreditinstitute deckt Commercial Papers, Einlagenzertifikate, Interbanken-Einlagen sowie Verbindlichkeiten aus Firmenkundeneinlagen mit einer Laufzeit von weniger als drei Monaten und Emissionsdatum zwischen dem 30. September und 31. Dezember 2010 ab. Eine ähnliche Regelung wird bis Ende September 2010 auslaufen.
Die Kommission ist der Auffassung, dass die Garantieregelung "zielgerichtet, angemessen und befristet sowie in ihrem Anwendungsbereich genau abgegrenzt" ist. Die Garantien seien notwendig, um sicherzustellen, dass die irischen Banken in den nächsten Monaten weiterhin Zugang zu Finanzmitteln haben und die Finanzstabilität gewahrt bleibt.
Höhere und ansteigende Prämien
Die Regelung schreibt im Vergleich zur bisherigen irischen Garantieregelung (Eligible Liabilities Guarantee scheme, ELG) für den Zugang von Finanzinstituten zu Finanzmitteln höhere Prämien vor, die zudem mit der Zeit ansteigen. Angesichts der höheren Vergütungen sowie verschiedener Verhaltenszusagen und Berichtspflichten soll für die Banken ein Anreiz bestehen, sich so weit wie möglich selbst und ohne staatliche Hilfe auf dem Markt zu refinanzieren und Wettbewerbsverfälschungen zu beschränken.
Die Kommission kam daher zu dem Schluss, dass die Regelung ein geeignetes Mittel sei, eine beträchtliche Störung im Wirtschaftsleben Irlands zu beheben, und somit mit Vetrag über die Arbeitsweise der EU (AEUV) im Einklang steht.
Die bestehende irische Garantieregelung ELG hatte die Kommission am 20. November 2009 und die Verlängerung am 31. Mai genehmigt. Irland hat, wie auch weitere EU Mitgliedsstaaten, eine reguläre Garantieregelung für Laufzeiten von mehr als drei Monaten, welche bis zum 31. Dezember 2010 Gültigkeit hat.
dto
Links / Download
EU-Kommission: Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt Garantien für irische Finanzinstitute (21. September 2010)
EURACTIV.de: "Die Zukunft Irlands liegt in der Wissensgesellschaft" (17. August 2010)
EURACTIV.de: Der keltische Tiger brüllt nicht mehr (5. Mai 2010)