EU-Kommission wiederholt Warnung an Albanien wegen "Geld-gegen-Pässe"-Modell

Die Kommission hat Albanien nach einer ersten Verwarnung im Jahr 2019 eine zweite Warnung wegen seines neuen Modells "Geld gegen Pässe" erteilt, da dieses gegen die europäischen Rechtsvorschriften verstoße und eine Gefahr für Albanien und die EU darstelle.

Alice Taylor | Exit.al
Albaner aus allen Ecken der Welt feiern das Jubiläum der Staatsgründung. Foto: dpa
Bereits im November 2019 schlug Exit Alarm wegen der Pläne der Regierung, ein System einzuführen, das denjenigen die Staatsbürgerschaft gewährt, die einen gewissen Geldbetrag in das Land investieren.

Die Kommission hat Albanien nach einer ersten Verwarnung im Jahr 2019 eine zweite Warnung wegen seines neuen Modells „Geld gegen Pässe“ erteilt, da dieses gegen die europäischen Rechtsvorschriften verstoße und eine Gefahr für Albanien und die EU darstelle.

Bereits im November 2019 hatte das albanische Nachrichtenportal Exit Alarm geschlagen wegen der Pläne der Regierung, ein System einzuführen, das denjenigen die Staatsbürgerschaft gewährt, die einen gewissen Geldbetrag in das Land investieren.

Premierminister Edi Rama sprach auf einer Konferenz, die von den umstrittenen Passkonzessionären Henley and Partners in London organisiert wurde, und scherzte, dass der Plan trotz der Bedenken der EU umgesetzt werden würde.

Im Dezember erklärte die EU-Vertretung in Tirana gegenüber Exit, dass sie den Plan nicht unterstütze und dass „die Europäische Kommission Albanien ermutigt habe, zu prüfen, ob die Einführung einer Investor:innen-Staatsbürgerschaft die damit verbundenen Risiken wert sei.“

Sie erklärten auch, dass jedes Versäumnis der albanischen Regierung, sicherzustellen, dass ordnungsgemäße Sicherheits- und Hintergrundkontrollen bei denjenigen durchgeführt werden, denen Pässe gewährt werden, zu „Gründen für die Wiedereinführung der Visumpflicht“ führen werde.

Albanische Staatsangehörige können derzeit in der gesamten EU visumfrei reisen.

Sicherheitsbedenken

Ein Sprecher der EU-Vertretung kommentierte, dass die „Staatsbürgerschaftsregelung für Investor:innen Risiken in Bezug auf Sicherheit, Geldwäsche, Steuerhinterziehung, Terrorismusfinanzierung, Korruption und Unterwanderung durch das organisierte Verbrechen“ berge.

Er fügte hinzu, dass Regelungen, die die Umgehung der regulären Schengen-Visumverfahren für Drittstaatsangehörige ermöglichen, zu „Sicherheitsrisiken“ und „Maßnahmen zur Verhinderung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus unterwandern“ können.

Seitdem hat man wenig über die Regelung gehört. 2020 wurde dann das Recht zur Verleihung der Staatsbürgerschaft vom Präsidenten wieder auf das Innenministerium übertragen.

Am 29. Juli beschloss die Regierung, die Bearbeitung von Anträgen auf die albanische Staatsbürgerschaft über ein nicht genanntes internationales Unternehmen abzuwickeln. Es wurde nicht näher erläutert, ob Henley and Partners diese Aufgabe übernehmen soll. Gegenüber Exit erklärte das Unternehmen, es äußere sich nicht zu potenziellen Kundenbeziehungen.

„Geld gegen Pässe“ verstößt gegen EU-Recht

In ihrer Antwort auf die Anfragen von BIRN wiederholte die Kommission frühere Kommentare gegenüber Exit.

„Die Kommission hat strenge Maßnahmen gegen Staatsbürgerschaftsregelungen für Investor:innen innerhalb und außerhalb der EU ergriffen. Die Kommission ist der Ansicht, dass diese Regelungen gegen das EU-Recht verstoßen, da sie den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit und das Konzept der EU-Bürgerschaft verletzen“, erklärte die Delegation gegenüber BIRN.

„Mit der Durchführung der ersten Regierungskonferenz zur Eröffnung der EU-Beitrittsverhandlungen mit Albanien am 19. Juli erwartet die Europäische Kommission von den albanischen Behörden eine schrittweise Angleichung an den gemeinschaftlichen Stand und die Vermeidung von Abweichungen“, betonte die Delegation.

„Die Europäische Kommission wird weiterhin alle Entwicklungen im Zusammenhang mit der möglichen Einführung eines Staatsbürgerschaftssystems für Investor:innen in Albanien verfolgen“, fügte sie abschließend hinzu.

Malta, Zypern und Bulgarien hatten zuvor ähnliche Regelungen eingeführt. Zypern stellte das Programm auf Druck der Kommission wegen Korruption und anderen Unregelmäßigkeiten ein. Bulgarien folgte diesem Beispiel, nachdem sich herausgestellt hatte, dass viele Antragsteller:innen die Kriterien nicht tatsächlich erfüllten.

Malta verkauft seine Pässe weiterhin, vor allem an russische und saudische Antragsteller:innen, darunter eine Reihe von Personen, die in Geldwäsche, Betrug, Veruntreuung und andere Delikte verwickelt waren und strafrechtlich verfolgt wurden. Die Kommission ist bereit, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Malta einzuleiten, falls diese Praxis fortgesetzt wird.