EU-Kommission will klimaresistentes Saatgut fördern
Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, mehrere veraltete Gesetze über Saatgut, Bäume und anderes pflanzliches Vermehrungsmaterial an die Ziele des Green Deal anzupassen.
Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, mehrere veraltete Gesetze über Saatgut, Bäume und anderes pflanzliches Vermehrungsmaterial an die Ziele des Green Deal anzupassen.
Die am Mittwoch (5. Juli) vorgestellten Änderungen sind auch ein Versuch, eine sehr fragmentierte Rechtsgrundlage zu optimieren, indem verschiedene Gesetze, von denen einige bis in die 1960er Jahre zurückreichen, in nur zwei Verordnungen zusammengefasst werden. Sie betreffen Pflanzenvermehrungsmaterial und forstliches Vermehrungsmaterial.
Pflanzenvermehrungsmaterial (PRM) wird zur Vermehrung anderer Pflanzen verwendet. Dazu gehören nicht nur Samen, sondern auch Ableger, Bäume und Keimlinge, um nur einige zu nennen.
Der Sektor ist für den Export besonders wichtig, da die EU nach Angaben der Kommission einen Anteil von etwa 20 Prozent am Weltmarkt für diese Produkte mit einem geschätzten Wert von sieben bis zehn Milliarden Euro hält.
Mit den neuen Vorschriften „erhalten Landwirte Zugang zu vielfältigem, hochwertigem und klimaresistentem Saatgut“, so Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans, der für die Umsetzung des Green Deal zuständig ist.
Bei der Vorstellung des Vorschlags vor Reportern nannte Timmermans einige seiner Hauptmerkmale. Dazu gehören neue Nachhaltigkeitsanforderungen für das gesamte pflanzliche Vermehrungsmaterial sowie einige Mindestanforderungen für den Anbau von herbizidtoleranten Sorten, die zum Beispiel in der Fruchtfolge verwendet werden.
Herbizidtolerante Sorten waren einer der umstrittensten Aspekte dieser Reform, da Saatgut, das auf Resistenz gegen chemische Herbizide gezüchtet oder manipuliert wurde, oft zu einem erhöhten Einsatz von Pestiziden führt.
„Das Risiko eines erhöhten Einsatzes von Pestiziden aufgrund von Pflanzenvariationen muss für alle Pflanzen in Angriff genommen werden“, sagte Timmermans. Er fügte hinzu, dass die Mindestanforderungen auf der Grundlage der neuesten wissenschaftlichen und technischen Erkenntnisse festgelegt werden.
Wesentliche Merkmale
Die vorgeschlagene Gesetzgebung befasst sich mit der sogenannten Sortenregistrierung. Diese bezieht sich auf die Auflistung eines neuen Pflanzenmaterials, sobald dessen Merkmale bestätigt worden sind.
Außerdem wird die Zertifizierung von Pflanzenvermehrungsmaterial gestärkt, indem die Inspektionen auf den Feldern, auf denen das Saatgut erzeugt wird, und die Prüfung des Saatguts vor der Marktzulassung geregelt werden.
In diesem Sinne sieht die EU einfachere Regeln für die Registrierung von neuem Vermehrungsgut vor, die den örtlichen Verhältnissen entsprechen, wie zum Beispiel bei den „Erhaltungssorten.“
Der Kommissionsvorschlag enthält auch einige angepasste Regeln für ökologische Sorten, um das Erreichen des EU-Ziels zu erleichtern. Bis 2030 sollen mindestens 25 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen in der EU ökologisch bewirtschaftet werden.
„Die neuen Vorschriften für forstliches Vermehrungsgut werden die Förster dabei unterstützen, den richtigen Baum am richtigen Ort zu pflanzen. Das wird uns helfen, unser Ziel von 3 Milliarden neuen Bäumen bis 2030 zu erreichen“, sagte Timmermans.
Nationale Notstandspläne sollen eine ausreichende Versorgung an forstlichem Vermehrungsgut sicherstellen, um Gebiete nach extremen Wetterereignissen, Bränden und Schädlingsbefall wieder aufzuforsten.
Die EU-Kommission hat in den Vorschlag auch Vorschriften aufgenommen, die die Erhaltung gefährdeter forstlicher Genressourcen erleichtern sollen, um die genetische Vielfalt der Bäume zu verbessern.
Erste Reaktionen
Die European Landowners‘ Organisation (ELO) begrüßte den Vorschlag in einer Erklärung als „besonders wichtig, um den Sektor in die Lage zu versetzen, sich zu modernisieren und effektiv auf die Herausforderungen des Klimawandels zu reagieren, mit denen die Landwirte konfrontiert sind.“
Der EU-Verband der Saatgutindustrie, Euroseeds, betonte, wie wichtig es sei, dass die Grundpfeiler der bestehenden und erfolgreichen Regelungen in dem Vorschlag beibehalten würden.
„Europa ist heute der weltweit führende Entwickler und Exporteur von Saatgut. Es ist gut zu sehen, dass die Grundlage dieses Erfolgs im Vorschlag der Kommission verankert ist“, sagte Euroseeds-Generalsekretär Garlich von Essen.
Die Hauptbedenken des Wirtschaftsverbandes beziehen sich auf einige Ausnahmeregelungen und niedrigere Qualitätsanforderungen für einige Produkte. Dies könnte der Einhaltung fairer Regeln und der Qualitätssicherung für alle Anbieter entgegenwirken.
Kampagnengruppen und Nichtregierungsorganisationen nahmen eine kritischere Haltung ein. Sie beklagten einen Angriff auf die Saatgut- und Kulturpflanzenvielfalt in Europa.
Aus Sicht von Arche Noah, einer Vereinigung zur Erhaltung und Verbreitung der Kulturpflanzenvielfalt, erlaubt der Vorschlag den Landwirten nur den Austausch ihres Saatguts in kleinen Mengen und unter bestimmten Bedingungen. Dies verhindere die Einrichtung von öffentlichen Genbanken, privaten Sammlungen und Saatgutinitiativen.
„Der Entwurf verweigert den Bauern ihr Recht auf Saatgut! Wichtige Alternativen zum industriellen Saatgut werden zerstört. Unsere Bäuerinnen und Bauern wollen selbst entscheiden können, welches Saatgut sie kaufen und anbauen, nicht zuletzt, um ihre Felder an die Klimakrise anzupassen“, so Magdalena Prieler, Referentin bei ARCHE NOAH in Brüssel.
[Bearbeitet von Nathalie Weatherald]