EU-Minister einigen sich auf Migrationspaket – Kritik von Menschenrechtlern
Die drei Dossiers stellen die EU-Asylregeln grundlegend neu auf und sind Teil des Migrations- und Asylpakts, der bis Juni 2026 in Kraft treten soll. Kritiker warnen, die Vorschläge tragen die Züge eines Polizeistaats.
Die EU-Innenminister haben am Montag ein umfassendes Reformpaket in der Migrationspolitik beschlossen und damit die letzten großen Lücken in der Überarbeitung des EU-Migrationssystems geschlossen. Der Beschluss ebnet zugleich den Weg für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament.
Die drei Dossiers stellen die EU-Asylregeln grundlegend neu auf und sind Teil des Migrations- und Asylpakts, des zentralen Reformvorhabens der EU, das bis Juni 2026 in Kraft treten soll.
Bei ihrem Treffen in Brüssel billigten die Minister jene Regelung, die die EU-Kommission seit Langem als das „fehlende Puzzlestück“ des Systems bezeichnet: die sogenannte Rückführungsverordnung. Der Gesetzesentwurf war im März vorgelegt worden und ermöglicht es EU-Staaten, „Rückkehrzentren“ außerhalb des EU-Territoriums für Migranten einzurichten, die auf ihre Rückführung warten.
Die Vereinbarung „wird es sowohl der EU als auch einem oder mehreren Mitgliedstaaten ermöglichen, eine Vereinbarung oder ein Abkommen mit einem Drittstaat über Rückkehrzentren zu treffen“, sagte der dänische Einwanderungsminister Rasmus Stoklund.
Die Minister unterstützten außerdem die im Mai vorgelegte Reform des Konzepts sicherer Drittstaaten, die es erleichtern soll, Asylanträge abzulehnen und Abschiebungen in Länder zu ermöglichen, durch die Antragstellende lediglich durchgereist sind.
Erstmals wird es auf EU-Ebene eine gemeinsame Liste sicherer Herkunftsstaaten geben, darunter Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Kosovo, Marokko und Tunesien. Darüber hinaus stuft die Kommission auch EU-Beitrittskandidaten wie die Türkei und Georgien als sicher ein. Anträge dieser Staatsangehörigen sollen künftig deutlich schneller bearbeitet werden.
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Kompromiss bei Rückführungen
Der politisch umstrittenste Punkt betraf die Frage, ob alle EU-Staaten Abschiebungsentscheidungen anderer Mitgliedstaaten automatisch vollstrecken müssen.
Der endgültige Text sieht nun einen zweistufigen Mechanismus vor: zunächst freiwillig, später verpflichtend. Zudem legt er gemeinsame EU-Verfahrensregeln fest, schafft Verpflichtungen für Personen ohne Aufenthaltsrecht, stärkt die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten und erlaubt die Einrichtung von „Rückkehrzentren“ in Drittstaaten.
Mehrere Regierungen hatten zuvor befürchtet, dass eine gegenseitige Anerkennung von Rückführungsentscheidungen dazu führen könnte, dass Grenzstaaten wie Spanien, Italien oder Griechenland Migranten einfach weiterziehen lassen und damit die Durchsetzungslast auf andere abwälzen.
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Solidarität: geringere Zielzahlen
Die Minister einigten sich zudem auf den Solidaritätsmechanismus des Pakts, der vorsieht, dass alle EU-Staaten durch Umsiedlungen, finanzielle Beiträge oder operative Unterstützung Verantwortung übernehmen.
Die Kommission hatte 30.000 Umsiedlungen oder entsprechende finanzielle Unterstützung (20.000 Euro pro Person) vorgeschlagen. Die Minister verständigten sich auf niedrigere, aber verbindliche Zielwerte: 21.000 Umsiedlungen oder 420 Millionen Euro für den Zyklus 2026.
Nach Einschätzung der Kommission von vergangenem Monat stehen Griechenland, Zypern, Spanien und Italien derzeit unter erhöhtem Migrationsdruck und werden nach Inkrafttreten des Pakts von Solidaritätsmaßnahmen profitieren. Staaten, die als besonders belastet gelten, erhalten zudem priorisierten Zugang zu EU-Unterstützung und zusätzlichen Mitteln.
Österreich, Bulgarien, Kroatien, Tschechien, Estland und Polen können aufgrund hoher Migrationszahlen der vergangenen Jahre vollständige oder teilweise Ausnahmen beantragen.
Der Rat tritt nun in Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über die endgültigen Gesetzestexte ein. Der Solidaritätspool muss noch einer juristischen Prüfung unterzogen und bis Ende 2025 formell verabschiedet werden.
Menschenrechtsorganisationen schlagen Alarm
Zivilgesellschaftliche Organisationen reagierten mit scharfer Kritik auf die Einigung, insbesondere auf einen Artikel des Rückführungsentwurfs, der Behörden Hausdurchsuchungen, Ermittlungen und zusätzliche Kontrollen zur Durchsetzung von Abschiebungen erlauben würde.
Die Bestimmung betrifft sowohl Wohnungen von Personen mit Rückführungsbescheid als auch „andere relevante Räumlichkeiten“ – darunter potenziell auch Wohnungen von EU-Bürgern, die Migranten beherbergen sollen, sowie Büros von NGOs oder humanitären Einrichtungen.
„Dieser neue Vorschlag trägt die Züge eines Polizeistaats“, warnte Silvia Carta, Advocacy-Beauftragte der Platform for International Cooperation on Undocumented Migrants.
Die weitgehenden Befugnisse seien ein Versuch, Menschen einzuschüchtern, die anderen helfen, und gefährdeten Schutzsuchende zusätzlich, sagte sie.
Mit der Rückführungsverordnung „legitimiert die EU Offshore-Gefängnisse, Racial Profiling und die Inhaftierung von Kindern in bislang ungekanntem Ausmaß“, kritisierte Sarah Chander, Direktorin der Equinox Initiative for Racial Justice.
(mm, jl)