EU nimmt soziale Netze unter die Lupe
Das Verlinken von Fotos in sozialen Netzwerken könnte bald zur Tortur werden. EU-Datenschützer fordern, dass Nutzer andere um Erlaubnis fragen, bevor sie deren Bilder hochladen.
Das Verlinken von Fotos in sozialen Netzwerken könnte bald zur Tortur werden. EU-Datenschützer fordern, dass Nutzer andere um Erlaubnis fragen, bevor sie deren Bilder hochladen.
Bereits 2007 hat die EU-Agentur für die Sicherheit von Informationsnetzen (ENISA) in ihrem ersten Bericht über soziale Netze vor Persönlichkeits- und Sicherheitsrisiken sozialer Netze gewarnt (EURACTIV 01/11/07). Daraufhin schlug Viviane Reding, die EU-Kommissarin für die Informationsgesellschaft, einen Verhaltenskodex für der beteiligten Firmen zum Schutz junger Nutzer vor (EURACTIV 10/02/09). Ihren Standpunkt bekräftigte Reding in einer Erklärung.
De facto würde das heißen: Wer das Foto seiner ehemaligen Schulklasse veröffentlichen will, müss sich dazu die Genehmigung aller Klassenkameraden einholen – oder diese auf dem Foto unkenntlich machen. Das aber würde das Prinzip der Netzwerke selbst ad absurdum führen.
Dieser Schritt könnte das gesamte Konzept der Netzwerk-Plattformen umstürzen. Denn bisher werden dort nicht nur Fotos hochgeladen und Fotos von Freunden markiert, ohne das irgendjemand gefragt wird. Vielmehr kommunizieren die Nutzer dieser Netze öffentlich – etwa über Pinwände – über andere Nutzer.
Sollten die Empfehlungen der Datenschützer in eine Richtlinie umgesetzt werden, könnte all dies bald illegal sein. Es sei denn, dass die sozialen Netze ihre User darüber informieren, welchem Risiko sie sich aussetzen, wenn sie ein Gruppenfoto mit anderen hochladen. Ferner müssten die Netzwerke ihre bisherigen Möglichkeiten ausweiten, anstößige Bilder zu melden – und zwar für Mitglieder und Nichtmitglieder.
Was passiert mit Datenmüll?
Die Expertengruppe rät auch dazu, den Umgang mit Daten inaktiver Nutzer zu klären. "Verwaiste Konten müssen gelöscht werden", schlagen die Datenschützer vor, die als Artikel 29-Arbeitsgruppe bekannt sind. Diese Gruppe strebt an, dass alle sozialen Netze unter die EU Datenschutz-Direktive fallen, selbst wenn sie ihren Sitz nicht im Europäischen Wirtschaftsraum haben. Die Empfehlung der Gruppe ist zwar nicht bindend, gibt aber ein Signal, in welche Richtung die EU-Gesetzgebung sich bewegen kann. Im Fall der kommerziellen Nutzung von im Internet gewonnenen persönlichen Nutzerdaten etwa stimmte die EU-Kommission der Arbeitsgruppe zu und drohte damit, maßgeschneiderte Online-Angebote und verhaltensgesteuerte Anzeigen zu regulieren (EURACTIV 01/04/09).
Youtube = Briefträger?
Eine weitere Frage der EU gilt der Verantwortlichkeit für Inhalte der Plattformen. Einzelne Experten befürworten, die Plattformen rechtlich zur Verantwortung zu ziehen, falls Inhalte Rechtsverstöße darstellen – auch solche von Usern. Google’s Plattform YouTube steht zurzeit in Italien vor einem Prozess, der Geschichte schreiben könnte. Gegenstand sind Mobbing-Videos gegen ein behindertes Kind. Google argumentiert mit der Frage, ob denn auch der Postbote die Verantwortung für den Inhalt seiner Lieferung trage. Das nicht – aber die Lieferung ist ja auch nicht öffentlich zugänglich, ließe sich erwidern.
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Links
- Article 29 Working Party: Opinion on social networking
(June 2009) - Article 29 Working Party: Website
- ENISA: Position paper on online social networks
(October 2007) - European Commission: Reding’s speech on online privacy
(14 April 2009) [FR]
[DE]
- EDiMA: Website
- Corriere della Sera: The Italian trial of Google
(24 June 2009)