EU-Parlament mit neuen Bio-Vorschriften
Das EU-Parlament hat neue Bestimmungen zu Bioprodukten verabschiedet. So soll sichergestellt werden, dass "in der EU nur hochwertige Bioprodukte verkauft werden".
Das EU-Parlament hat am gestrigen Donnerstag neue Bestimmungen zu Bioprodukten verabschiedet. So soll sichergestellt werden, dass „in der EU nur hochwertige Bioprodukte verkauft werden“.
Zudem soll die ökologische Produktion angekurbelt werden. Die Abgeordneten gaben mit 466 Ja-Stimmen bei 124 Gegenstimmen und 50 Enthaltungen grünes Licht für die Neufassung der EU-Verordnung über den Biolandbau. Die Verhandlungsführer des Parlaments und der EU-Minister hatten sich am 28. Juni 2017 auf den vorliegenden Kompromiss geeinigt.
Ein wichtiger Bereich der Verordnung betrifft nach Parlamentsangaben die Gewährleistung der hohen Qualität von Bioprodukten. Dazu gehören strenge, risikobasierte Kontrollen über die gesamte Lieferkette genauso wie die Sicherstellung, das alle Einfuhren den EU-Normen entsprechen.
Außerdem sollen Bioprodukte in der EU gezielt gefördert werden, in dem das Angebot an Saatgut aus ökologischer Produktion verbessert wird und indem bisher gemischte landwirtschaftliche Betriebe neue Anreize bekommen, um ganz auf Öko umzustellen. Für Kleinerzeuger soll indes die Zertifizierung einfacher werden.
Ein weiterer Bereich bezieht sich auf die Vermeidung von Verunreinigung mit chemischen Pestiziden oder synthetischen Düngemitteln. Hierzu wurden verschiedene Vorsorgemaßnahmen beschlossen. So soll, wenn der Verdacht besteht, dass ein nicht zugelassenes Pestizid oder Düngemittel vorhanden ist, das Endprodukt erst nach weiteren Untersuchungen das Bio-Label bekommen. Wenn die Verunreinigung absichtlich erfolgte oder der Betreiber keine Vorsichtsmaßnahmen getroffen hat, soll das Produkt seinen Bio-Status verlieren.
Vier Jahre nach Inkrafttreten der Neuregelung würde die Kommission einen Bericht vorlegen, in dem sie die nationalen Vorschriften und Verfahren in diesem Bereich prüft; gegebenenfalls wird sie einen Gesetzgebungsvorschlag für eine weitere Harmonisierung bei den Schwellenwerten für nicht zugelassene Stoffe vorlegen.
„Die Abstimmung im Parlament wird sowohl den Landwirten als auch den Verbrauchern in der EU mehr Sicherheit und Klarheit bringen. Die neuen Vorschriften werden die Qualität von Bio-Lebensmitteln in der EU verbessern, aber auch dazu beitragen, den Bedürfnissen eines schnell wachsenden Bio-Marktes gerecht zu werden“, sagte Berichterstatter Martin Häusing von den Grünen.
Der vereinbarte Text muss nun noch vom Rat der EU-Minister förmlich gebilligt werden, bevor er in Kraft treten kann. Die Verordnung soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Es dauert also noch eine Weile, bis die Verbraucher in der EU tatsächlich davon profitieren können.