EU-Parlament will Anrufgebühren in der EU endgültig abschaffen

Der EU-Abgeordnete Alin Mituţa, verantwortlich für ein Telekommunikationsdossier, hat die Abschaffung der Gebühren für Anrufe innerhalb der EU und eine weitere Harmonisierung der Bestimmungen für den Breitbandausbau vorgeschlagen.

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„Die Europäische Kommission hat noch keine Lösung für das Auslaufen der Obergrenzen für Intra-EU-Anrufe im Mai 2024 vorgelegt“, erklärte er liberale Abgeordnete Alin Mituţa. [European Parliament]

Der EU-Abgeordnete Alin Mituţa, verantwortlich für ein Telekommunikationsdossier, will die Gebühren für Anrufe innerhalb der EU und eine weitere Harmonisierung der Bestimmungen für den Breitbandausbau vorantreiben.

Der liberale Europaabgeordnete Alin Mituţa wird demnächst einen ersten Entwurf des Gigabit Infrastructure Act (GIA) vorlegen. Dabei handelt es sich um einen Gesetzesvorschlag zur Verbesserung der Bedingungen für Telekommunikationsbetreiber, welche neue Mobilfunk-Generationen wie 5G sowie Glasfaser einsetzen wollen.

Im Vorfeld der Veröffentlichung legte Mituţa gegenüber EURACTIV seine politischen Prioritäten zu dem Dossier dar und betonte, dass er sich an die Struktur vom ursprünglichen Vorschlag der Europäischen Kommission gehalten habe, da dieser „in die richtige Richtung geht.“

Die wichtigste Änderung bezieht sich auf eine alte Debatte über die Abschaffung der Gebühren für EU-interne Anrufe. „Die Europäische Kommission hat noch keine Lösung für das Auslaufen der Obergrenzen für Intra-EU-Anrufe im Mai 2024 vorgelegt“, erklärte er.

Gleichzeitig wies Mituţa darauf hin, dass er nicht wolle, dass das Dossier mit anderen Initiativen wie dem umstrittenen Vorschlag für eine Netzkostenbeteiligung oder Überlegungen zur Cybersicherheit bei Anbietern mit hohem Risiko vermischt werde.

Abschaffung von Gbeühren in der EU

Das Europäische Parlament hat bereits versucht, die Gebühren für grenzüberschreitende EU-Anrufe im Rahmen der Roaming-Verordnung abzuschaffen. Damals sprach sich das Parlament dafür aus, die zusätzlichen Gebühren der Telekommunikationsbetreiber für Anrufe von einem EU-Land in ein anderes zu streichen.

Mituţa schlägt den Standpunkt des Europäischen Parlaments in dieser Angelegenheit erneut in dem GIA vor. Angesichts der Tatsache, dass die Höchstgebühren für Anrufe innerhalb der EU im nächsten Jahr auslaufen, betrachtet er dies als „grundlegend“, „um zu vermeiden, dass der Mai 2024 ohne eine Lösung erreicht wird.“

Die derzeitigen Obergrenzen liegen bei 0,19 Euro pro Minute für Anrufe und 0,06 Euro pro SMS. Mituţa erklärte, man wolle mit dieser Bestimmung das Risiko vermeiden, dass mit den nächsten Wahlen zum Europäischen Parlament keine Einigung erzielt wird und die Bürger mit „überhöhten Preisen“ konfrontiert werden.

Da er kein aktuelles Rechtsinstrument sah, das die Diskussion über Obergrenzen für die Kommunikation innerhalb der EU unterstützt, hält er den GIA für das einzige geeignete Instrument.

Gérard Pogorel, ein Akademiker bei Telecom Paris, erklärte gegenüber EURACTIV, dass die Telekommunikationsunternehmen diese Bestimmung möglicherweise anfechten würden.

Anrufe innerhalb der EU machen seit der Abschaffung der Roaming-Gebühren zwar nur 0,5 Prozent des Telekommunikationsverkehrs aus, gleichzeitig aber 2,5 Prozent der Einnahmen der Betreiber.

Im Gegensatz dazu werden Verbrauchergruppen wie die Europäische Verbraucherorganisation (BEUC) die Maßnahme unterstützen. In einem im Dezember 2022 veröffentlichten Dokument erklärte BEUC, dass „nach der Abschaffung der Roaming-Zuschläge im Jahr 2016 logischerweise auch die Zuschläge für die Kommunikation innerhalb der EU hätten folgen müssen.“

In dem Berichtsentwurf heißt es zu diesem Thema, dass eine solche Bestimmung „einen echten Binnenmarkt für digitale und Telekommunikationsdienste in der EU schaffen würde.“

Flexibilität

Der GIA soll die Richtlinie zur Senkung der Breitbandkosten aus dem Jahr 2014 ersetzen, die nach allgemeiner Auffassung zu viel Spielraum für die Auslegung durch die EU-Länder ließ.

Es war jedoch der EU-Ministerrat, der die Breitbandkostensenkungsrichtlinie von einer Verordnung in eine Richtlinie umwandelte – man wollte sich nicht zu eng an das Gesetz halten müssen. Einige europäische Hauptstädte haben bereits den gleichen Wunsch für den GIA geäußert.

Für Mituţa hat es oberste Priorität, dass der GIA eine Verordnung bleibt, und er glaubt, dass er im Parlament genügend Unterstützung hat, um sein Anliegen durchzusetzen. Gleichzeitig ist er der Meinung, dass der Gesetzesentwurf genügend Flexibilität bieten kann.

Für den Berichterstatter bedeutet Flexibilität, dass die Mitgliedstaaten den Zugang zu passiven Infrastrukturen ausweiten können, wenn sie dies wünschen. Als Beispiel nannte er Dänemark, wo die Regierung die Installation von Telekommunikationsinfrastrukturen auf privaten Gebäuden ermöglicht hat.

Die Geschäftsmodelle der Funkturmunternehmen

Gemäß den Zielen der Digitalen Dekade der EU sollen alle Haushalte in der EU bis 2030 Zugang zu Netzen mit sehr hoher Kapazität haben.

In diesem Sinne ist Mituţa der Ansicht, dass die GIA-Verordnung nicht „von der Installation von 5G-Türmen abhalten“ sollte, da diese „eine zentrale Rolle bei der Einführung“ von Kommunikationsnetzen spielen. In der Tat schloss der Entwurf der Kommission physische drahtlose Infrastrukturen wie Funkturmunternehmen in den Anwendungsbereich der Verordnung ein.

Mituţa möchte noch weiter gehen und die Landbesitzer verpflichten, ihre Grundstücke, auf denen Türme gebaut werden, zu einem Preis „unter fairen und angemessenen Bedingungen“ zu verkaufen. Die Europäische Kommission wird in Zusammenarbeit mit dem Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) Leitlinien veröffentlichen müssen, um festzulegen, was diese Bedingungen in der Praxis bedeuten.

Erteilung von Genehmigungen

Der GIA zielt darauf ab, die Verwaltungsverfahren für die Erteilung von Genehmigungen zu straffen und die Gebühren auf die Verwaltungskosten zu beschränken. Um die rechtzeitige Erteilung von Genehmigungen zu fördern, sieht der Gesetzentwurf eine stillschweigende Genehmigung nach Ablauf einer bestimmten Frist vor.

Mituţa sagte, die Frist für die Erteilung einer Genehmigung solle von vier auf drei Monate vor der stillschweigenden Genehmigung verkürzt werden, aber die EU-Länder könnten sie nach eigenem Ermessen weiter verkürzen.

Um die Erteilung von Genehmigungen zu harmonisieren, fügte Mituţa auch eine Bestimmung hinzu, wonach die Mitgliedstaaten eine einzige zuständige Stelle benennen sollen, die die Arbeit der verschiedenen nationalen oder regionalen Behörden, die Genehmigungen erteilen, koordiniert.

Eine einzige Informationsstelle

Aus Gründen der Transparenz und der Vorhersehbarkeit hat der Berichterstatter weitere Elemente in das Instrumentarium (Toolbox) für digitale Konnektivität aufgenommen, wie z. B. die Verpflichtung, Entscheidungen über die Beilegung von Streitigkeiten in der zentralen Informationsstelle zu veröffentlichen.

Damit sollen ähnliche Streitigkeiten entweder vermieden oder auf kohärente Weise gelöst werden. Im Berichtsentwurf wird dies damit begründet, dass „die Verwaltungsverfahren gestrafft und unnötige Verzögerungen vermieden werden sollen.“

Nächste Schritte

Die anderen Fraktionen haben bis zum 29. Juni Zeit, ihre jeweiligen Änderungsanträge einzureichen.

[Bearbeitet von Luca Bertuzzi/Nathalie Weatherald/Kjeld Neubert]