EU prüft ermäßigte Mehrwertsteuer für Online-Medien
Die EU-Kommission prüft, ob der Mehrwertsteuersatz für Online-Medien auf das Niveau gedruckter Zeitungen gesenkt werden sollte. Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) unterstützt eine EU-Harmonisierung der Mehrwertsteuersätze.
Die EU-Kommission prüft, ob der Mehrwertsteuersatz für Online-Medien auf das Niveau gedruckter Zeitungen gesenkt werden sollte. Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) unterstützt eine EU-Harmonisierung der Mehrwertsteuersätze.
"Wir glauben, dass Medieninhalte gleich besteuert werden sollten – egal ob gedruckt oder auf Tablet", sagte Jan Truszczynski gestern bei einer Medien-Konferenz in Brüssel. Truszczynski ist Generaldirektor für Bildung und Kultur bei der EU-Kommission und damit federführend an der geplanten Reform der Mehrwertsteuersysteme auf EU-Ebene beteiligt. Die Konsultation zum "Grünbuch zur Zukunft der Mehrwertsteuer" läuft noch bis Ende Mai 2011.
Während die gedruckten Zeitungen in den meisten EU-Ländern von ermäßigten Steuersätzen profitieren, werden Online-Medien mit den landesüblichen Steuersätzen von 15 bis 25 Prozent belastet. Das geht aus den Daten des Europäischen Verbandes der Zeitungsverleger (ENPA) hervor.
In Dänemark gibt es die größte Steuerkluft zwischen Print und Online: Während die gedruckte Zeitung überhaupt keine Mehrwertsteuer abführen muss, werden die Online-Ausgaben mit dem landesüblichen Mehrwertsteuersatz von 25 Prozent besteuert.
Nur in Bulgarien, Finnland, Polen und der Slowakei gelten für Print und Online die gleichen Steuersätze – allerdings erfolgte die Angleichung über das Anheben des Mehrwertsteuersatzes für die gedruckten Ausgaben.
Situation in Deutschland
In Deutschland werden die Vertriebsumsätze für gedruckte Zeitungen mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent besteuert. Für die Werbe- und Anzeigenumsätze gilt der normale Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent.
Für deutsche Online-Medien gibt es keine Ermäßigung: Alle Umsätze werden mit 19 Prozent besteuert. Der normale Mehrwertsteuersatz gilt auch für die Online-Ausgaben der Zeitungen oder für E-Paper.
Die Unterscheidung zwischen Print und Online betrifft in Deutschland auch Zeitschriften und Bücher: Die gedruckten Ausgaben profitieren von den ermäßigten Steuersätzen – Hörbücher und elektronische Ausgaben werden voll besteuert.
Forderung nach Nullsteuersatz
ENPA-Geschäftsführer Francine Cunningham forderte bei der gestrigen Konferenz einen Nullsteuersatz für alle Medien – egal ob Print oder Online. Jörg Laskowski, Geschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) schließt sich dieser Forderung gern an, hält sie aber für unrealistisch. "Wir warten schon seit Jahrzehnten auf eine EU-Harmonisierung bei den Mehrwertsteuersätzen. Die Länder mit dem Nullsteuersatz und niedrigen Steuersätzen werden ihr Modell aber mit Händen und Füßen verteidigen", so Laskowski heute im Gespräch mit EURACTIV.de.
Er sei natürlich dafür, auch in Deutschland den ermäßigten Steuersatz oder einen Nullsteuersatz für alle Medien einzuführen. Allerdings sei der Handlungsspielraum begrenzt, da das Finanzministerium bei jedem Vorstoß daran erinnere, dass eine Angleichung der Steuersätze sehr wohl erfolgen könne – und zwar nach oben.
Die staatliche Unterstützung der Medien sei in allen Ländern ein sehr sensibles Thema. "Es darf auch nicht vergessen werden, dass Zeitungen nicht grenzüberschreitend aktiv sind. Zeitungen sind nationale Produkte. Bei einem Schrauben-Hersteller, der seine Produkte europaweit verkaufen will, behindern unterschiedliche Steuersätze den europäischen Binnenmarkt. Bei Zeitungen ist das nicht der Fall", erläuterte Laskowski.
mka mit EURACTIV Brüssel. Der Beitrag wurde auf Englisch hier veröffentlicht.