EU-Schlupflöcher sind ein Freifahrtschein für giftige, verbotene Pestizide
Eigentlich verbotene Pestizide, die als schädlich für die Gesundheit von Mensch und Umwelt gelten, werden in der EU dank der häufigen Anwendung von Ausnahmeregelungen weiterhin eingesetzt, wie ein neuer Bericht zeigt.
Eigentlich verbotene Pestizide, die als schädlich für die Gesundheit von Mensch und Umwelt gelten, werden in der EU dank der häufigen Anwendung von Ausnahmeregelungen weiterhin eingesetzt, wie ein neuer Bericht zeigt.
In dem von der Umweltorganisation Pesticide Action Network Europe (PAN) erstellten Bericht wurden Notfallzulassungen für 24 Pestizidwirkstoffe zwischen 2019 und 2022 analysiert.
Diese Pestizide wurden in der EU verboten, da sie sich entweder als hochgiftig für die menschliche Gesundheit und die Umwelt erwiesen haben oder zum Anstieg antibiotikaresistenter Krankheitserreger beitragen.
Es wurde jedoch festgestellt, dass von den 24 untersuchten verbotenen Pestizidstoffen zwischen 2019 und 2022 insgesamt 236 Notfallzulassungen für 14 Stoffe erteilt wurden.
Fast die Hälfte der Zulassungen entfällt auf Neonicotinoid-Pestizide, die mit dem Bienensterben in Verbindung gebracht werden, während für ein Pestizid, 1,3-Dichlorpropen, Ausnahmeregelungen erteilt wurden, obwohl es nie für die Verwendung in der EU zugelassen war.
Die EU hatte die Möglichkeit solcher Ausnahmeregelungen eingeführt, um besonderen dringenden Umständen Rechnung zu tragen, die mit anderen Mitteln nicht in den Griff bekommen werden können.
Die Notfallgenehmigungen sollten zeitlich begrenzt sein, also für einen Zeitraum von höchstens 120 Tagen gelten.
In dem Bericht wurde jedoch festgestellt, dass einige Mitgliedstaaten Jahr für Jahr systematisch auf diese Ausnahmeregelungen zurückgreifen, während sie es versäumen, Techniken des integrierten Pflanzenschutzes (IPM) anzuwenden.
Die integrierte Schädlingsbekämpfung ist eine ökosystembasierte Strategie, die sich auf die langfristige Vorbeugung von Schädlingen oder deren Schäden durch eine Kombination von Techniken konzentriert, die in einer hierarchischen Reihenfolge angewandt werden, um den Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln so weit wie möglich zu minimieren.
Obwohl die Anwendung der IPM-Grundsätze bereits ein obligatorischer Bestandteil der Richtlinie über die nachhaltige Verwendung von Pestiziden ist, seien die Maßnahmen zur IPM nur langsam umgesetzt worden und es haben an Unterstützung gefehlt, so der EU-Rechnungshof, der im Februar 2020 zu dem Schluss kam, dass es bei der Messung und Verringerung der damit verbundenen Risiken nur begrenzte Fortschritte gegeben habe.
Der Bericht hebt insbesondere Spanien als Wiederholungstäter hervor, obwohl Österreich als „Champion“ bei den Ausnahmeregelungen gilt – eine Tatsache, die überraschen mag, wenn man bedenkt, dass das Land oft als Aushängeschild für den ökologischen Landbau herangezogen wird.
Martin Dermine, Exekutivdirektor von PAN Europe, beklagte den „weit verbreiteten Missbrauch dieses Notfallmechanismus“ und betonte, eine Ausnahmeregelung müsse auch eine Ausnahme sein, die nur bei besonderen Anlässen und unter unvorhergesehenen Umständen angewandt wird.
„Dieser weit verbreitete Missbrauch macht die EU-Pestizidgesetzgebung so undicht wie ein Sieb“, betonte er.
Kommission will System verschärfen
Eine EU-Quelle erklärte gegenüber EURACTIV, die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) habe festgestellt, dass die Notfallzulassungen der Mitgliedstaaten in den meisten Fällen ordnungsgemäß begründet waren.
In den Fällen, in denen die EFSA jedoch festgestellt habe, dass die von den Mitgliedstaaten vorgelegten Begründungen nicht zufriedenstellend waren, habe die Kommission „Entscheidungen erlassen, die es den betreffenden Mitgliedstaaten verbieten, diese Notfallzulassungen zu wiederholen.“
Die Quelle fügte hinzu, dass die Kommission die EFSA in ihrem jüngsten Mandat auch damit beauftragt habe, die Protokolle zur Bewertung der Frage, ob Notfallzulassungen „angemessen begründet“ sind, zu verbessern, um in Zukunft eine „noch strengere Prüfung“ zu ermöglichen.
Regulatorische Schwäche
Ein Vertreter von Croplife Europe, der die europäische Pflanzenschutzindustrie vertritt, bekräftigte auf Nachfrage, dass Notfallzulassungen „auf Fälle beschränkt sind, in denen eine offensichtliche Gefahr für die Pflanzenproduktion besteht, die nicht mit anderen vernünftigen Mitteln eingedämmt werden kann.“
Dem Verband zufolge sind die Gründe für diese Zulassungen „vielfältig“, darunter Verzögerungen bei der Produktzulassung und/oder fehlende gegenseitige Anerkennung.
„Im Wesentlichen ist dies ein Symptom für die mangelhafte Umsetzung von Aspekten der geltenden Verordnung“, erklärten sie mit Blick auf die Verordnung 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln.
In diesem Zusammenhang betonten sie die Notwendigkeit von Systemen zur Beschleunigung des Zulassungsverfahrens für neue Wirkstoffe und Produkte sowie zur Schaffung eines beschleunigten Verfahrens zur Verlängerung der Zulassungen für Sonderkulturen, das möglicherweise einige dieser Anträge abdecken könnte.
Der Vertreter fügte hinzu, dass die meisten dieser Zulassungen für Spezialkulturen – hauptsächlich Obst und Gemüse – erteilt würden, für die es den Landwirten oft an registrierten Lösungen fehle.
[Bearbeitet von Alice Taylor]