EU verwarnt Österreich für fehlende Umsetzung von EU-Vorschriften
Die EU-Kommission hat am Donnerstag (16. November) mehrere Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet und einige andere fortgesetzt. So hält das Land unter anderem die neuen EU-Vorschriften zur Abfall- und Schienenverkehrsnormung nicht ein.
Die EU-Kommission hat am Donnerstag (16. November) mehrere Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet und einige andere fortgesetzt. So hält das Land unter anderem die neuen EU-Vorschriften zur Abfall- und Schienenverkehrsnormung nicht ein.
Die Europäische Kommission hat beschlossen, gegen mehrere EU-Länder, darunter auch Österreich, Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, weil sie die neue Abfallrahmenrichtlinie nicht fristgerecht bis 2020 umgesetzt haben. Vertragsverletzungsverfahren sind das letzte Instrument im Arsenal der Kommission, um die Einhaltung des EU-Rechts zu gewährleisten, und können sogar zu täglichen Geldstrafen führen.
„Die Mängel in Österreich betreffen den End-of-Waste-Status, die Berechnung der Ziele für das Recycling und die ‚Vorbereitung zur Wiederverwendung‘, das Verbot der Vermischung gefährlicher Abfälle und den Abfallbewirtschaftungsplan“, so die Kommission.
Zusätzlich wird die EU-Vorschriften zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Schienenverkehrsraums weder von Ungarn noch von Österreich umgesetzt.
In beiden Fällen handelt es sich bei den Maßnahmen der Kommission um die ersten Schritte in diesem Prozess.
Sollte Österreichs Antwort nicht zufriedenstellend sein, wird die Kommission eine „mit Gründen versehene Stellungnahme“ abgeben, bevor sie ein Staat endgültig vor Gericht bringt. Verliert Österreich den Prozess, hat die Kommission die Möglichkeit, das Gericht aufzufordern, Geldstrafen zu verhängen.
Den zweiten Schritt des Vertragsverletzungsverfahrens, also die mit Gründen versehene Stellungnahme, hat Wien im Bereich der Luftverschmutzung erhalten. Wie auch acht weitere EU-Staaten, hat es die vorgeschriebenen Reduktionsziele nicht erreicht.
Das Gleiche gilt für das Aarhus-Übereinkommen über die Rechte der Bürger auf Umwelt und Rechtsbehelfe. Die Europäische Kommission stellte fest, dass Österreich „noch immer nicht das Recht der Öffentlichkeit auf eine gerichtliche Überprüfung aller einschlägigen Handlungen oder Unterlassungen im Rahmen des EU-Umweltrechts gewährleistet.“
Österreich hat zwei Monate Zeit, zu reagieren, bevor die Kommission den Fall vor Gericht bringt.
[Bearbeitet von Kjeld Neubert]