EU-Weltraumgesetz: Erste Details werden bekannt

Ein Beamter der Europäischen Kommission hat am Mittwoch (24. April) bei einer Veranstaltung in Paris wichtige Details zu Inhalt und Form des künftigen EU-Weltraumgesetzes bekannt gegeben. Insbesondere ging es dabei um Aspekte der Cybersicherheit.

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Was die Nachhaltigkeit betrifft, so wird das "Anspruchsniveau [des Gesetzes] recht niedrig sein", sagte der Leiter des Bereichs Innovation und NewSpace der Europäischen Kommission, Guillaume de la Brosse. Er fügte hinzu, dass es derzeit keine Methodik zur Berechnung der Auswirkungen von Weltraumaktivitäten auf die Umwelt gebe. [Gorodenkoff / Shutterstock]

Die EU-Kommission bereitet das europäische Weltraumgesetz vor, das für den Sommer 2024 erwartet wird, wobei das Datum der Veröffentlichung bereits zweimal verschoben wurde. Jetzt sind erste Details zum Inhalt des neuen Gesetzes bekannt geworden.

„Wir müssen erkennen, dass Weltrauminfrastrukturen nicht nur wichtig, sondern entscheidend sind“, sagte der Leiter des Bereichs Innovation und NewSpace der Europäischen Kommission, Guillaume de la Brosse. Er sprach am Mittwoch auf der Veranstaltung Cybersecurity for the Space Industry (CYSAT) in Paris.

Während seiner Präsentation sagte de la Brosse, die EU brauche „einen angemessenen Rechtsrahmen, der gemeinsame Regeln festlegt und eine Fragmentierung verhindert.“

Der für den Binnenmarkt zuständige EU-Kommissar Thierry Breton äußerte sich ähnlich bei einem Treffen im April mit Mitgliedern des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie des Europäischen Parlaments, der als der Ausschuss angesehen wird, der am ehesten mit der Analyse des Vorschlags für ein EU-Weltraumgesetz beauftragt ist.

Laut verschiedenen von Euractiv kontaktierten Quellen könnten diese Worte sehr wohl bedeuten, dass das Weltraumgesetz eine Verordnung sein werde. Der Begriff „Gesetz“ wird von Kommissionsbeamten oft absichtlich verwendet, um zu verschleiern, welche Form das Gesetz genau annehmen wird.

Nach Angaben der Europäischen Kommission wird sich das zukünftige europäische Weltraumgesetz auf drei Säulen konzentrieren: Sicherheit, Verringerung des Risikos von Kollisionen mit Weltraumschrott, Nachhaltigkeit, Berechnung und Verringerung der Auswirkungen von Weltraumaktivitäten und Resilienz, insbesondere im Hinblick auf den Schutz vor Cyberbedrohungen.

Cybersicherheit

Auf der Bühne erklärte de la Brosse, dass „der Weltraum zunehmend zu Software wird.“

Das künftige EU-Weltraumgesetz konzentriere sich daher auf konzeptionsintegrierte Cybersicherheit, die Stärkung des Sicherheitsniveaus in der Lieferkette der Weltraumindustrie und die Anwendung von (Cyber-)Sicherheitsmaßnahmen je nachdem, wie kritisch bestimmte Produkte eingestuft werden.

Die Unternehmen werden verpflichtet sein, ihre Risiken zu minimieren, indem sie Bewertungen durchführen und potenzielle Ereignisse, die ihre Infrastruktur bedrohen, evaluieren.

Laut de la Brosse werden die Unternehmen verpflichtet sein, Cybervorfälle zu verhindern, zu identifizieren und sich dagegen zu schützen.

Das künftige EU-Weltraumgesetz werde zudem einen Rahmen für den Umgang mit solchen Vorfällen schaffen. Schließlich werde das Gesetz detailliert festlegen, wem und wie Cybervorfälle zu melden sind, fügte er hinzu.

De la Brosse wies auch darauf hin, dass diese Anforderungen notwendig seien, da das jüngste EU-Cybersicherheitsgesetz, die NIS-2-Richtlinie, nur teilweise für Weltraumakteure gelte.

Die Richtlinie deckt Telekommunikationsbetreiber und Bodensegmente [Kommentar: „ground segments“] der EU-Weltraumindustrie ab, nicht jedoch die Weltraumsegmente [Kommentar: „space segments“].

Nachhaltigkeit

Was die Nachhaltigkeit betrifft, so wird das „Anspruchsniveau [des Gesetzes] recht niedrig sein“, sagte de la Brosse. Er fügte hinzu, dass es derzeit keine Methodik zur Berechnung der Auswirkungen von Weltraumaktivitäten auf die Umwelt gebe.

Eine einheitliche Methodik zur Berechnung der Umweltauswirkungen des Sektors sei notwendig, bevor man die Auswirkungen reduzieren könne.

[Bearbeitet von Rajnish Singh]