EU-Wettbewerbsregeln: Apple iPadOS muss künftig strengere Auflagen erfüllen

Die Europäische Kommission hat am Montag (29. April) das Tablet-Betriebssystem iPadOS von Apple als sogenannten Gatekeeper im Rahmen des Digital Markets Act (DMA) eingestuft. Dadurch unterliegt Apple strengeren Auflagen zur Erhaltung des Wettbewerbs innerhalb der EU.

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Die Kommission kam zu dem Schluss, dass Apples iPadOS eine ausreichend große Nutzerbasis sowohl unter normalen Verbrauchern (Endverbrauchern) als auch unter Unternehmen habe, um eine Untersuchung unter dem Gesetz über digitale Märkte (DMA) zu rechtfertigen. [Farknot Architect/Shutterstock]

Die Europäische Kommission hat am Montag (29. April) das Tablet-Betriebssystem iPadOS von Apple als sogenannten Gatekeeper im Rahmen des Digital Markets Act (DMA) eingestuft. Dadurch unterliegt Apple strengeren Auflagen zur Erhaltung des Wettbewerbs innerhalb der EU.

Das EU-Gesetz über digitale Märkte betrifft den Wettbewerb im digitalen Raum. Unternehmen mit marktbeherrschender Stellung in wichtigen Segmenten der Internetwirtschaft, die als Gatekeeper eingestuft werden, müssen so handeln, dass der Wettbewerb nicht behindert wird.

Am 5. September 2023 hat die Kommission Apple als sogenannten Gatekeeper für das Betriebssystem iOS, den Webbrowser Safari und den App Store, den Marktplatz für Apps, eingestuft. Alphabet, die Muttergesellschaft von Google, Amazon, ByteDance, die Muttergesellschaft von TikTok, Instagram und Meta, die Muttergesellschaft von Facebook, sowie Microsoft wurden an diesem Tag ebenfalls zu Gatekeepern ernannt.

Nach einer Marktuntersuchung kam die Kommission zu dem Schluss, dass „iPadOS zwar die Schwellenwerte nicht erreicht, aber dennoch ein wichtiges Portal ist, über das viele Unternehmen ihre Kunden erreichen“, so Margrethe Vestager, die für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsidentin der Kommission.

Die Schwellenwerte der Wettbewerbshüter basieren nicht auf einer einzigen Zahl, sondern auf einer Kombination von Faktoren wie Marktanteil und Auswirkungen auf den Wettbewerb.
Der Tech-Riese muss die DMA-Verpflichtungen in Bezug auf iPadOS innerhalb von sechs Monaten erfüllen.

„Wir werden uns weiterhin darauf konzentrieren, unseren europäischen Kunden die besten Produkte und Dienstleistungen anzubieten und gleichzeitig die neuen Datenschutz- und Sicherheitsrisiken, die das DMA [Gesetz über digitale Märkte] für unsere Nutzer mit sich bringt, zu minimieren“, sagte ein Apple-Sprecher gegenüber Euractiv und fügte hinzu, dass das Unternehmen weiterhin mit der Kommission zusammenarbeiten werde, um die Bestimmungen einzuhalten.

Die Kommission kam zu dem Schluss, dass Apples iPadOS eine ausreichend große Nutzerbasis sowohl unter normalen Verbrauchern (Endverbrauchern) als auch unter Unternehmen habe, um eine Untersuchung unter dem Gesetz über digitale Märkte (DMA) zu rechtfertigen.

Die Kommission stellte fest, dass die Zahl der gewerblichen Nutzer den quantitativen Schwellenwert des DMA überschreitet und dass sich die Zahl der Nutzer diesem Schwellenwert nähert und voraussichtlich weiter steigen wird.

Darüber hinaus betonte die Kommission, dass es für Privat- und Geschäftskunden aufgrund des Ökosystems und der Bedeutung von iPadOS für bestimmte Anwendungen schwierig sei, von diesem Betriebssystem abzuweichen. Endnutzer sind de facto an iPadOS gebunden, da Apple sein umfangreiches Ökosystem nutzen kann, um sie vom Wechsel zu alternativen Tablet-Betriebssystemen abzuhalten.

Auch gewerbliche Nutzer seien an das System gebunden, da iPadOS eine große Nutzerbasis habe und bei bestimmten Anwendungen wie Spielen eine wichtige Rolle spiele, so die Kommission weiter.

„Wir beobachten die Marktentwicklungen weiter und werden nicht zögern, neue Untersuchungen einzuleiten“, sagte Binnenmarktkommissar Thierry Breton.

Im März kündigte die Kommission eine Geldbuße in Höhe von 1,8 Milliarden Euro gegen Apple an, da der Tech-Gigant seine marktbeherrschende Stellung bei Musik-Streaming-Anbietern missbraucht haben soll. Später im März leitete die Kommission im Rahmen der DMA Untersuchungen zur Nichteinhaltung der Vorschriften gegen Apple, Alphabet und Meta ein, wobei der Schwerpunkt auf den Lenkungsvorschriften lag.

[Bearbeitet von Eliza Gkritsi/Chris Powers]