EU will hart gegen Pflanzenschutzmittel vorgehen [DE]
Mit einer Reihe neuer Vorschläge will die Kommission erreichen, dass schädliche Pflanzenschutzmittel durch sicherere Substanzen ersetzt werden. Die Hersteller befürchten, dass die geplanten Maßnahmen, die ihrer Meinung nach jeder wissenschaftlichen Grundlage entbehrten, Dutzende von Substanzen vom Markt drängen könnten.
Mit einer Reihe neuer Vorschläge will die Kommission erreichen, dass schädliche Pflanzenschutzmittel durch sicherere Substanzen ersetzt werden. Die Hersteller befürchten, dass die geplanten Maßnahmen, die ihrer Meinung nach jeder wissenschaftlichen Grundlage entbehrten, Dutzende von Substanzen vom Markt drängen könnten.
EU-Umweltkommissar Stavros Dimas sagte am 12. Juli, als er die neue Strategie vorstellte: „Wir wollen sicherstellen, dass die Gesundheit der Bürger sowohl heute als auch in der Zukunft nicht durch die Nutzung von Pestiziden gefährdet wird und dass sie von einer sicheren, sauberen und reichen Umwelt profitieren können“.
Pflanzenschutzmittel werden als wesentlich für den Schutz von Getreide vor Insekten, Nagetieren und Pilzbefall betrachtet. Doch gleichzeitig stellen sie ein Gesundheitsgefahr dar, weil sie letztlich im Trinkwasser enden können, was zu einem erhöhten Krebsrisiko, genetischen Störungen und einer Beeinträchtigung des Immunsystems führen kann.
Eine neue Verordnung soll nun die seit 1991 geltende Vorschriften bezüglich der Zulassung von Pestiziden ersetzen. Mit der neuen Verordnung soll folgendes erreicht werden:
- Eine Verschärfung der Umwelt- und Gesundheitskriterien für die Zulassung von Substanzen, bevor sie auf EU-Ebene genehmigt werden: Zugelassene Mittel würden auf einer Liste aufgenommen werden, während andere automatisch verboten würden. Diese Liste könnte jederzeit überarbeitet werden, gemäß dem Komitologie-Verfahren
- Die Dauer der Zulassungsverfahren soll von derzeit vier bis sechs Jahre auf zwei Jahre gekürzt werden, die Rolle der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) soll gestärt werden
- Die Substitution gefährlicher Substanzen durch sicherere Alternativstoffe soll durch ihre Aufnahme auf einer „Kandidatenliste“ für die Substitution vorangetrieben werden, die Beurteilung von möglichen Ersatzstoffen soll auf Ebene der Mitgliedstaatenebene erfolgen
- Gegenseitige Anerkennung von Zulassungsverfahren innerhalb derselben festgelegten geographischen Zone (mit Ausnahme von Produkten, die Substanzen von der Kandidatenliste enthalten)
- Der Verordnungsentwurf führt neue Bestimmungen ein, die von den Chemikalienherstellern als wesentlich für den Schutz ihrer Urheberrechte betrachtet werden. Der Entwurf sieht vor, dass die Zulassung von Substanzen nicht mehr alle 10 Jahre erneuert werden muss, sondern nur ein einziges Mal, und zwar nach den ersten zehn Jahren.
- Zurzeit werden aktive Substanzen auf EU-Ebene genehmigt, während Pestizide, die diese Stoffe enthalten, auf Mitgliedstaatenebene zugelassen werden. Dem neuen Kommissionsvorschlag zufolge würde ein Produkt, das in einem Mitgliedstaat zugelassen wurde, auch automatisch in den anderen Ländern, die sich in der gleichen geographischen Zone befinden, auf den Markt gebracht werden können.
Insgesamt sind drei geographische Zonen, in denen jeweils ähnliche klimatische und ökologische Bedingungen herrschen, vorgesehen. Gleichzeitig soll den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt werden, eigene Maßnahmen zur Risikominderung durchzuführen.
Landwirte würden verpflichtet werden, festzuhalten, welche Pestizide sie einsetzen. Die entsprechenden Unterlagen müssen sie der Trinkwasserwirtschaft auf Verlangen vorlegen.
Zu einem späteren Zeitpunkt soll außerdem eine weitere Verordnung, die sich mit statistischen Aspekten des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln befassen soll, ausgearbeitet werden.