EuGH bestätigt EU-Flüchtlingsumverteilung - Slowakei und Ungarn scheitern
Der EU-Beschluss zur Umverteilung von Flüchtlingen ist rechtmäßig und verbindlich. Auch die Slowakei und Ungarn müssen Flüchtlinge aus Griechenland und Italien aufnehmen.
Der EU-Beschluss zur Umverteilung von Flüchtlingen ist rechtmäßig und verbindlich. Auch die Slowakei und Ungarn müssen Flüchtlinge aus Griechenland und Italien aufnehmen.
am Das entschied am Mittwoch der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Er wies damit Klagen der beiden Staaten ab.
Die EU hatte zunächst im Juni 2015 die Umverteilung von 40.000 und am 22. September 2015 von weiteren 120.000 Flüchtlingen beschlossen, die internationalen Schutz benötigen. Dies sollte Griechenland und Italien entlasten. Mehrere osteuropäische EU-Staaten stimmten gegen die Umverteilung und wollen nun keine Flüchtlinge aufnehmen. Die Slowakei und Ungarn klagten daher gegen den zweiten Beschluss vom September 2015.
Der EuGH wies die Klagen nun ab. Die Umverteilung sei als vorübergehende Maßnahme zulässig und auch geeignet, um Griechenland und Italien zu entlasten. Auch habe der EU-Rat dies beschließen dürfen. Ein formelles Gesetz unter Beteiligung der nationalen Parlamente sei nicht erforderlich gewesen.
Der Vertrag von Lissabon ermächtige die EU-Organe, „sämtliche vorläufige Maßnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, um wirksam und rasch auf eine durch den plötzlichen Zustrom von Vertriebenen geprägten Notlage zu reagieren“.