Euro-Urteil: Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Verfassungsbeschwerden gegen die erste Griechenlandhilfe und den Euro-Rettungsschirm EFSF zurückgewiesen. Die Rechte des Bundestages wurden deutlich gestärkt. EURACTIV.de erläutert die Konsequenzen und dokumentiert die Reaktionen.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Griechenlandhilfe und den EU-Rettungsschirm gebilligt. Foto: dpa
Richter des U

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Verfassungsbeschwerden gegen die erste Griechenlandhilfe und den Euro-Rettungsschirm EFSF zurückgewiesen. Die Rechte des Bundestages wurden deutlich gestärkt. EURACTIV.de erläutert die Konsequenzen und dokumentiert die Reaktionen.

Das Bundesverfassungsgericht hat sein europaweit erwartetes Urteil zu den ersten Griechenlandhilfen 2010 und dem zeitlich befristeten Euro-Rettungsschirm EFSF gefällt. Die drei Verfassungsbeschwerden der sogenannten Euro-Kläger (Wilhelm Hankel, Wilhelm Nölling, Karl Albrecht Schachtschneider, Dieter Spethmann, Joachim Starbatty und der Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler) wurden zurückgewiesen.

"Der Deutsche Bundestag hat durch die Verabschiedung dieser [Euro-Rettungs-]Gesetze weder sein Budgetrecht noch die Haushaltsautonomie  zukünftiger Bundestage in verfassungsrechtlich unzulässiger Weise  beeinträchtigt", heißt es in der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts.

In der Urteilsbegründung hat der Zweite Senat die Argumentation des Lissabon-Urteils fortgesetzt und eine stärkere parlamentarische Beteiligung des Bundestages bei haushaltsrelevanten Entscheidungen auf EU-Ebene angemahnt.

Rechte des Bundestages gestärkt

Im derzeit geltenden Gesetz zum zeitlich befristeten Euro-Rettungsschirm EFSF (StabMechG) muss sich die Bundesregierung lediglich "bemühen, ein Einvernehmen mit dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages herzustellen". Diese Regelung der parlamentarischen Beteiligung reicht nicht, haben die obersten Richter heute entschieden. In der Urteilsbegründung haben sie erklärt, dass die Bundesregierung bei künftigen Entscheidungen zur Stabilisierung des Euro, bei der deutsche Haushaltsmittel eingesetzt werden, zuvor die Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages benötigt.

Das Euro-Stabilisierungsmechanismus-Gesetz sei nur bei verfassungskonformer Auslegung mit dem Grundgesetz vereinbar. "Die Vorschrift ist dahingehend auszulegen, dass die Bundesregierung vor Übernahme von Gewährleistungen im Sinne des Gesetzes verpflichtet ist, die vorherige Zustimmung des Haushaltsausschusses einzuholen", erklärte das Bundesverfassungsgericht.

Konsequenzen für den EFSF

Das Urteil hat damit unmittelbare Konsequenzen auf die derzeit diskutierte Ausgestaltung der parlamentarischen Beteiligung im neuen EFSF-Gesetz. Die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und FDP hatten sich am Montag auf einen Kompromiss verständigt. Demnach soll das Plenum des Bundestages zustimmen müssen, bevor ein neues Euro-Hilfsprogramm aktiviert wird. Werden Programme nachträglich geändert, ist die Zustimmung des Haushaltsausschusses erforderlich. "Die Ausgestaltung der Beteiligung des Bundestages soll auch in Kenntnis der für den 7. September 2011 angekündigten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Griechenlandhilfe und zu den bisherigen Eurorettungsmaßnahmen im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens getroffen werden", heißt es im EFSF-Gesetzesentwurf der Koalitionsfraktionen vom 5. September.

Konsequenzen für den ESM

Das Urteil aus Karlsruhe bezieht sich explizit auf den zeitlich befristeten Euro-Rettungsschirm EFSF. Die Wirkung des Urteils wird sich aber auch auf die Ausgestaltung der Beteiligungsrechte des Deutschen Bundestages beim dauerhaften Euro-Rettungsfonds ESM auswirken, der am 1. Juli 2013 den EFSF ablösen soll. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Bundestag dafür klare Anweisungen und deutliche Grenzen für sein eigenes Handeln aufgezeigt.

Die Abgeordneten seien verpflichtet, "fundamentale haushaltspolitische Entscheidungen" zu kontrollieren. "Insofern ist es dem Deutschen Bundestag untersagt, finanzwirksame Mechanismen zu begründen, die zu nicht überschaubaren haushaltsbedeutsamen Belastungen ohne erneute konstitutive Zustimmung des Bundestages führen können." Eine Generalermächtigung des Bundestages für Euro-Rettungsmaßnahmen, wie sie im derzeitigen StabMechG formuliert ist, ist demnach unzulässig.

Die Verfassungsrichter betonen, dass dem Bundestag als Gesetzgeber verwehrt sei, "dauerhafte völkervertragsrechtliche Mechanismen zu etablieren, die auf eine Haftungsübernahme für Willensentscheidungen anderer Staaten hinauslaufen, vor allem wenn sie mit schwer kalkulierbaren Folgewirkungen verbunden sind".

An die Einrichtung des dauerhaften Euro-Rettungsfonds ESM, über den der Bundestag im Dezember entscheiden soll, werden damit klare Vorgaben geknüpft: "Jede ausgabenwirksame solidarische Hilfsmaßnahme des Bundes größeren Umfangs im internationalen oder unionalen Bereich muss vom Bundestag im Einzelnen bewilligt werden. Auch bei der Art und Weise des Umgangs mit den zur Verfügung gestellten Mitteln muss hinreichender parlamentarischer Einfluss gesichert sein", stellte das Bundesverfassungsgericht klar.

Die Karlsruher Richter definieren die nationale Haushaltsautonomie "als eine wesentliche, nicht entäußerbare Kompetenz der unmittelbar demokratisch   legitimierten Parlamente der Mitgliedstaaten". Ob eine "verbotene Entäußerung der Haushaltsautonomie" vorliegt, könne dabei aber nicht vom Bundesverfassungsgericht festgestellt werden, sondern nur vom Gesetzgeber selbst, also Bundestag und Bundesrat.

Opens window for sending emailMichael Kaczmarek

Reaktionen


Angela Merkel
(CDU), Bundeskanzlerin: "Da hat das Bundesverfassungsgericht uns heute morgen absolut bestätigt."


Im Bundestag

Siegfried Kauder (CDU), Vorsitzender des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages: "Das Bundesverfassungsgericht bestätigt mit seiner Entscheidung, dass das Parlament seiner Verpflichtung nachzukommen hat, Regierungsvorlagen kritisch zu prüfen. Der Bundestag hat danach bei der Gesetzgebung das Heft in der Hand und darf sich bei seinen Beratungen nicht unter Druck setzen lassen. Damit unterstreicht Karlsruhe das Recht der Parlamentarier, über die wesentlichen Elemente der Euro-Rettungspakete frei zu entscheiden. Das Gericht räumt den Abgeordneten einen breiten Raum politischer Gestaltung ein, zieht aber auch klare Grenzen: Der Versuchung, parlamentarische Rechte ‚vertrauensvoll‘ in die Hände der Regierung zu geben, hat das Parlament zu widerstehen. Es entspricht dem Wählerauftrag, eigenständig und selbstbewusst auch Regierungsvorlagen auf ihre Vereinbarkeit mit der Verfassung zu prüfen. Dieser Verpflichtung ist der Bundestag nachgekommen."

Norbert Lammert
(CDU), Bundestagspräsident, hat sich "sehr zufrieden" mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gezeigt. Das Gericht habe zum Ausdruck gebracht, dass es ohne eine konstitutive Mitwirkung des Parlaments keine verfassungsfesten Lösungen gebe. Mit der Zurückweisung der Verfassungsbeschwerden habe das Gericht deutlich gemacht, dass es eine mangelhafte Sorgfalt in den Gesetzgebungen "offensichtlich nicht gibt". Der Gesetzgeber habe keine Kompetenzen delegiert, auch nicht an die Regierung.

Axel Schäfer, stellvertretender Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion: "Es ist eine gute Nachricht für Deutschland und Europa, dass die Kläger gescheitert sind. Die Verfassungsrichter haben die Auffassung der SPD-Bundestagsfraktion bestätigt. So gehen die Beteiligungsrechte des Deutschen Bundestages durch das Urteil gestärkt hervor. Die Richter in Karlsruhe stellen in ihrem Urteil unter anderem fest, dass es keinen Automatismus für Zahlungen geben darf, der die Rechte des Bundestags aushebelt. Auch muss der Bundestag die Kontrolle über grundlegende haushaltsrechtliche Entscheidungen behalten. Diese dürfen nicht auf andere übertragen werden. Hilfsmaßnahmen wie beispielsweise das Euro-Rettungspaket sind im einzelnen zu billigen."

Philipp Rösler, FDP-Vorsitzende und Bundeswirtschaftsminister: "Heute erleben wir eine Sternstunde für das Parlament. Die Entscheidung zur Griechenlandhilfe und zum Euro-Rettungsschirm ist ein wichtiges Signal zur Stabilisierung des Euro. Das Urteil stärkt den Kurs der Bundesregierung. Zugleich hat das Bundesverfassungsgericht die Mahnungen der Freien Demokraten bestätigt, das Parlament angemessen an Hilfsmaßnahmen zu beteiligen. Das Haushaltsrecht ist das Königsrecht des Parlaments. Entscheidungen, die – wie die Garantien für die Euro-Stabilisierung – weit reichende Auswirkungen auf den Haushalt haben können, dürfen nicht am Bundestag vorbei getroffen werden. Mit diesem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht eine wichtige Klarstellung getroffen."

Florian Toncar, stellvertretender Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion: "Mit der heutigen Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass das Haushaltsrecht des Deutschen Bundestages auch im Zusammenhang mit der Stabilisierung des Euro uneingeschränkt gilt. Zukünftig wird jedes Hilfsprogramm einer vorherigen parlamentarischen Zustimmung bedürfen. Damit wird die geplante Veränderung der Parlamentsrechte, auf die sich die Haushaltspolitiker der Koalition am vergangenen Freitag geeinigt haben und die die FDP-Fraktion am Montag zur Grundlage einer Zustimmung zur Veränderung des Rettungsschirms gemacht hat, vom Bundesverfassungsgericht eingefordert. Das ist ein guter Tag für die Demokratie. Für die Akzeptanz der Stabilisierungspakete ist es unerlässlich, dass die Bürger jederzeit ihre gewählten Abgeordneten verantwortlich machen können und dass das Parlament die Verantwortung auch effektiv ausüben kann. Deutschland wird zukünftig als erstes europäisches Land eine umfassende Parlamentsbeteiligung in Fragen der Währungsunion haben. Erfreulich ist auch die im Urteil enthaltene Warnung des Gerichts, dass eine automatisch ablaufende umfassende Vergemeinschaftung von Schulden gegen das Grundgesetz verstoßen dürfte. Dadurch wird noch einmal deutlich, dass Eurobonds zur Lösung des Problems nicht in Frage kommen."

Wolfgang Neškovi?, Mitglied des Fraktionsvorstandes Die Linke: "Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist eine nachsichtige Aufforderung an den Deutschen Bundestag, endlich aus eigener Kraft den Ausgang aus der selbstverschuldeten parlamentarischen Unmündigkeit zu finden. Das Bundesverfassungsgericht hat mit manierlicher Zurückhaltung der Bundesregierung im politischen Integrationsprozess weitgehende politische Freiräume eingeräumt. Es hat sich lediglich darauf beschränkt, die Rechte des Bundestages minimal zu stärken. Die geringfügige Korrektur sollte das Parlament als Bitte verstehen, sich endlich seiner Funktion als Herzstück der Demokratie zu erinnern und entsprechend zu handeln. So kann dem Bundesverfassungsgericht auch zukünftig überflüssige Erinnerungsarbeit erspart bleiben."

Im Bundesrat

Ralf Christoffers (Die Linke), Wirtschafts- und Europaminister des Landes Brandenburg: Diese Entscheidung beweist einmal mehr den hohen Stellenwert, den das Grundgesetz der Verwirklichung eines vereinten Europas einräumt. Es handelt sich hierbei nicht nur um eine Möglichkeit, sondern um ein vorrangiges Ziel des Grundgesetzes, das auch für den Fall ernsthafter Schwierigkeiten die notwendigen Instrumente beinhaltet. Damit unterstreicht das Bundesverfassungsgericht einmal mehr die Notwendigkeit, in Angelegenheiten der Europäischen Union die parlamentarischen Rechte zu beachten. Dies gilt nicht nur für die in diesem Fall betroffene Budgethoheit des Bundestages, sondern auch für die parlamentarische Verantwortung des Bundesrates."

Im Europäischen Parlament

Elmar Brok, CDU-Europaabgeordneter: "Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom heutigen Tage hat geklärt, dass die Griechenland-Hilfen im Rahmen des Euro-Rettungsschirms rechtskonform sind und beendet damit die Diskussion über angebliche Rechtsbrüche. Insbesondere ist zu begrüßen, dass dieses Urteil die Handlungsfähigkeit der Mitgliedsländer der EU und Europas auch in Währungsfragen gewährleistet und gleichzeitig durch die Befassung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages die demokratische Legitimation sichert. Das Bundesverfassungsgericht hat damit für die aktuelle Diskussion in Berlin Möglichkeiten vorgegeben, dass die Effizienz in sensiblen währungspolitischen Fragen, die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung in Brüssel und das Haushaltsrecht des Deutschen Bundestages in Übereinstimmung gebracht werden können."

Werner Langen, Vorsitzender der CDU/CSU-Abgeordneten im Europaparlament, begrüßt die grundsätzliche Zustimmung des Bundesverfassungsgerichts zum Euro-Rettungsschirm und die Abweisung der Verfassungsbeschwerden: "Bevor die Exekutive haushaltsrelevante Garantien in erheblichem Umfang abgeben will, darf das nur mit einer vorherigen demokratischen Legitimation durch die Volksvertretung geschehen. Nun muss der Bundestag mit der Bundesregierung eine praxistaugliche Regelung zu den Karlsruher Vorgaben finden."

Markus Ferber, Vorsitzender der CSU-Gruppe im Europaparlament: "Das Karlsruher Urteil zeigt, dass der Euro-Rettungsschirm eine solide europäische Konstruktion ist und durchaus die parlamentarische Legitimation gewährleistet ist. Deutschland übernimmt Verantwortung für die Zukunft des Euro, ohne den die wirtschaftliche Stärke unseres Landes auf dem Spiel stünde. Jetzt müssen Bundesregierung und Bundestag zügig eine Vereinbarung über die parlamentarische Beteiligung in der Praxis treffen."

Bernhard Rapkay, Vorsitzender der SPD-Europaabgeordneten: "Das Urteil ist erfreulich und schafft endlich die notwendige Sicherheit, damit die eingeleiteten Operationen zur Stabilisierung in der Euro-Zone gelingen können. Das Gericht hat Frau Merkel und ihren Ministern klar die Schranken ihres Handels aufgezeigt und die Rolle des Parlaments als grundlegenden Teil der demokratischen Selbstgestaltungsfähigkeit bekräftigt. Eine Weiterentwicklung der Europäischen Union wird unvermeidlich werden. Das Urteil macht klar, dass die Zukunft Europas – in welcher Form auch immer – nicht allein dem Ermessen von 27 oder 18 Regierungschefs und damit einer schleichenden Demokratieaushöhlung überlassen werden darf. Demokratische Transparenz und institutionelle Stabilisierung in einem zukünftigen Europa kann nur durch ein starkes Europäisches Parlament sichergestellt werden."

Rebecca Harms und Gerald Häfner, Grünen-Europaabgeordnete: "Die Grünen im Europaparlament begrüßen das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Das Urteil ist ein Ja zu Europa und ein Ja zu mehr Demokratie. Es bekennt sich zur Notwendigkeit gemeinsamer Maßnahmen zur Rettung des Euro in Eurozone und EU. Es knüpft diese an klare rechtsstaatliche und demokratische Bedingungen. Das Urteil des Verfassungsgerichtes zur Eurorettung zeugt vom Bewusstsein der Richter darüber, dass die gemeinsamen europäischen Anstrengungen zur Stabilisierung des Euro und der Europäischen Union notwendig sind, um Schaden von der EU und von Deutschland abzuwenden. Das Bundesverfassungsgericht wendet sich nicht gegen eine stärkere auch finanzpolitische Integration in der EU. Aber es stellt auch klar: die Notwendigkeit für immer mehr europäische Festlegungen darf nicht in weniger Demokratie enden. Es ist gut, dass das Gericht daran erneut erinnert. Dies stärkt die Position der Grünen. Wir verlangen, dass eine Stärkung der Integration mit einer Stärkung der Demokratie einhergehen muss – und nicht zu deren Schwächung führen darf. Bisher mit Zeitdruck begründete Demokratiedefizite dürfen nur vorübergehend sein. Das gilt für die nationale wie für die europäische Ebene. Langfristig wird das ohne eine angemessene Vertragsreform nicht gehen."

Interessensvertreter

Andreas Geiger, Lobbyanwalt: "Das Bundesverfassungsgericht wird nun endlich seiner europapolitischen Verantwortung gerecht. Denn jedes andere Ergebnis wäre eine Katastrophe gewesen. Die ehemals nationalistische Brille Karlsruhes, wie wir sie noch aus den Solange 1 und 2 Urteilen kennen, scheint gottlob abgelegt worden zu sein, der Blick über Deutschland hinaus geweitet."

Europolis, abgewiesene Kläger-Initiative gegen den Euro-Rettungsschirm: "Wann die durch Gesetzesermächtigungen des Bundestages eingetretenen Garantierisiken für den Gesamtstaat nicht länger tragbar seien und damit die Haushaltsautonomie der Bundesrepublik Deutschland verletzt sei, hat das Bundesverfassungsgericht bewusst offengelassen. Doch damit nicht genug: Es hat nicht nur dem Gesetzgeber, sondern auch der Regierung einen Beurteilungsspielraum hinsichtlich der Tragbarkeit von Risiken sowie der Einschätzung von Ausfallrisiken zugestanden. Die Bedeutung des Judikats liegt somit vor allem bei der Ausgestaltung der parlamentarischen Beteiligungsrechte für die anstehende "Ertüchtigung" des Eurorettungsschirms."

Links


BVerfG – Pressemitteilung:
Verfassungsbeschwerden gegen Maßnahmen zur Griechenland-Hilfe und zum Euro-Rettungsschirm erfolglos (7. September 2011)

BVerfG – Entscheidung: Griechenland-Hilfe und Euro-Rettungsschirm (7. September 2011)

Bundestag: Lammert mit Richterspruch "sehr zufrieden" (7. September 2011)

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Das "Ja, aber" zum Lissabon-Vertrag (30. Juni 2009)