Europaabgeordnete stimmen für Begrenzung industriebedingter Verschmutzung [DE]
Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat gestern (22. Januar 2009) zugestimmt, einem Vorschlag der Kommission für die Überarbeitung einer EU-Richtlinie zur Regelung der industriebedingten Umweltverschmutzung EU-weit geltende Emissionsgrenzen hinzuzufügen.
Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat gestern (22. Januar 2009) zugestimmt, einem Vorschlag der Kommission für die Überarbeitung einer EU-Richtlinie zur Regelung der industriebedingten Umweltverschmutzung EU-weit geltende Emissionsgrenzen hinzuzufügen.
Die Mitglieder des Ausschusses nahmen einen Bericht zur Richtlinie über die Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IPPC) an, die etwa 52 000 Betreiber von Industrieanlagen verpflichten wird, Zertifikate von ihren Behörden vor Ort zu erwerben, um Schadstoffe in Luft, Boden oder Wasser leiten zu dürfen.
Ganze 533 Änderungsanträge für das umstrittene Gesetz wurden ursprünglich vorgelegt. Die Kompromissänderungen, die alle von den Europaabgeordneten angenommen wurden, beinhalten unter anderem weniger strenge Auflagen für Meldepflichten und Inspektionen.
Der überarbeitete Text wird dem EU-Parlament im März zur abschließenden Verabschiedung vorgelegt. Quellen aus dem Parlament, die mit dem Vorgang vertraut sind, meinten allerdings, es sei unwahrscheinlich, dass vor diesem Termin eine Einigung mit dem Rat erzielt werden könne. Es ist also gut möglich, dass das nächste Parlament in zweiter Lesung über die Richtlinie entscheiden wird.
Die Europaabgeordneten forderten eine flexiblere Herangehensweise an die Festlegung der Grenzen für Schadstoffe wie SO2, NOx, Feinstaub und CO, an die sich bestimmte Verbrennungsanlagen halten müssten. Sie erklärten, es müssten Mindestwerte für Emissionen bestimmt werden, die keinesfalls überschritten werden dürften. Nur so könne vermieden werden, dass später auf zahlreiche Ausnahmeregelungen zurückgegriffen werde.
Über diese Grenzwerte solle auf Grundlage der besten, in bestimmten Sektoren verfügbaren Technologien entschieden werden. Innerhalb eines Jahres nach Annahme von Referenzdokumenten mit Beschreibungen der besten, in der Union verwendeten Technologien, von Emissionswerten und Proben von Boden und Grundwasser solle die Kommission diese Werte dann festlegen, erklärten die Europaabgeordneten.
Der Ausschuss betonte weiter, dass die besten verfügbaren Technologien den Bedingungen vor Ort angepasst werden sollten. Die Wirtschaft hat eine solch flexible Auslegung gefordert, da sie einige Anlagen nur deshalb weiter betreiben konnten, weil sie von gewissen Ausnahmen von den entsprechenden Gesetzen profitieren konnten.
Die Richtlinie wurde im Dezember 2007 von der Kommission vorgeschlagen, als die Notwendigkeit für eine Überarbeitung der Gesetze aufkam, da viele Mitgliedstaaten die zuvor verabschiedeten Gesetze nicht umgesetzt hatten, was zu Wettbewerbsverzerrungen führte (EURACTIV vom 8. Januar 2008).
Der deutsche Europaabgeordnete Holger Krahmer, Berichterstatter der ALDE-Fraktion für dieses Thema, meinte, die neue Richtlinie werde dafür sorgen, dass sich die Mitgliedstaaten nicht mehr länger Wettbewerbsvorteile auf Kosten der Umwelt schaffen könnten. Die Gesetze, die derzeit in Kraft seien, würden von den Mitgliedstaaten weitgehend vernachlässigt. Nun biete sich eine gute Gelegenheit, die Gesetze durchzusetzen. Das garantierte einen besseren Schutz der Umwelt und gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Wirtschaft, erklärte er.
Das Parlament einigte sich außerdem mit der Kommission, auch mittelgroße Verbrennungsanlagen in den Geltungsbereich der Regeln mit einzubeziehen, wollte kleine Anlagen mit weniger als 50 MW aber außen vor lassen.
Die Wirtschaft reagierte auf die neuen Gesetze mit Zurückhaltung. Der Dachverband der europäischen Chemieindustrie, der European Chemical Industry Council (CEFIC), warnte, ein Ansatz, der nicht individuell zugeschnitten sei, berücksichtige nicht die einzelnen Umwelt- und Standortbedingungen. Diese Richtlinie sei daher nicht nachhaltig.
Keine CO2-Obergrenzen für Kaftwerke
Einige Europaabgeordnete drängten darauf, Standards für CO2-Emissionsgrenzwerte in die Richtlinie aufzunehmen. Anders Wijkman (EVP-ED, Schweden) und Claude Turmes (Grüne, Luxemburg) reichten Änderungsvorschläge für die Einführung von Grenzen für CO2-Emissionen von großen Verbrennungsanlagen ein. Diese wurden jedoch, wie etwa einhundert weitere, für unzulässig befunden, da die Geschäftsordnung des Parlaments besagt, dass es nur die Teile einer überarbeiteten Richtlinie ändern darf, die die Kommission bereits selbst abgeändert habe.
Unterdessen veröffentlichten die Umweltorganisationen WWF, Bellona Europa, ClientEarth, E3G und die Grüne Allianz letzte Woche einen neuen Bericht, der zeigt, dass der frühe Beginn einer Übergansphase mit verbindlichen Emissionsgrenzen für sowohl bereits gebaute als auch neue Kraftwerke der EU dabei helfen könnte, ihre Treibhausgasemissionen deutlich zu senken und gleichzeitig die Investitionen in umweltfreundlichere Technologien anzukurbeln (EURACTIV vom 14. Januar 2009).
Bei einer Rede in Brüssel erklärte Mark Johnston von E3G, die IPPC-Richtlinie habe in der Vergangenheit erfolgreich „klassische“ Emissionen kontrollieren können und könne ebenso gut dazu verwendet werden, die CO2-Emissionen zu senken.
Standards für Emissionswerte seien nicht in das im Dezember letzten Jahres verhandelte, überarbeitete EU-Emissionshandelssystem aufgenommen worden, da Frankreich im Rahmen seiner Ratspräsidentschaft ohne Rücksicht auf Verluste ein Abkommen habe abschließen wollen, meinte Johnston und fügte hinzu, dass es immer noch Möglichkeiten für eine Einführung dieser Werte gebe, da sich die Überarbeitung der IPPC-Richtlinie noch immer in erster Lesung befinde.