Europäische Werke nach Einigung zu Google Books außen vor [DE]

Das Digitalbuch-Suchprojekt von Google wird nur Veröffentlichungen aus den USA, Großbritannien, Australien und Kanada enthalten, so eine Einigung zwischen Google und Vertretern der Buchindustrie vom Freitag (13. November).

bookshelf_02.jpg
bookshelf_02.jpg

Das Digitalbuch-Suchprojekt von Google wird nur Veröffentlichungen aus den USA, Großbritannien, Australien und Kanada enthalten, so eine Einigung zwischen Google und Vertretern der Buchindustrie vom Freitag (13. November).

Werke werden nur auf Google Books zu finden sein, wenn sie in den USA registriert wurden oder aus Großbritannien, Australien oder Kanada stammen, so die neue Einigung, die letzte Woche in New York getroffen wurde.

„Die Veränderungen bedeuten, dass 95% aller ausländischen Werke nicht länger im Digitalbuch-Archiv von Google gespeichert sein werden“, sagte Richard Sarnoff, Vorsitzender der Association of American Publishers, gegenüber der Financial Times.

Viele europäische Länder hatten sich besorgt gezeigt, dass Google Books der europäischen Verlagsindustrie schaden werde (EURACTIV vom 27. Mai 2009). Frankreich und Deutschland gehörten zu denjenigen, die befürchteten, dass das Projekt europäische Gesetze zum Schutz von Autorenrechten nicht ausreichend berücksichtigen würde.

Googles Wettbewerber zeigten sich währenddessen wegen des Quasi-Monopols des US-Giganten im wachsenden Digitalbuchmarkt verärgert.

In einer früheren Einigung mit der Authors Guild und der Association of American Publishers vom Oktober 2008 hatte Google zugestimmt, 125 Millionen USD zur Schaffung eines Registers über Buchrechte zu zahlen, in dem Autoren und Verleger ihre Werke registrieren und für institutionelle Abonnements oder Buchverkäufe kompensiert werden können.

Nach den Bedingungen dieser Einigung wären alle Werke – einschließlich derjenigen, die niemals in den USA veröffentlicht wurden – für die Aufnahme in das Google-Projekt in Frage gekommen, außer die Rechteinhaber hätten ausdrücklich gesagt, dass sie nicht in der Datenbank vertreten sein wollten.

Das US-Justizministerium entschied sich jedoch dafür, die Einigung aufgrund befürchteter Verstöße gegen Urheberrechts- und Kartellgesetze zu untersuchen, obwohl es das Potenzial von Google Books anerkannte, „Millionen von Werken Leben einzuhauchen, die zurzeit der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung stehen”.

Nach der Einigung vom Freitag wird Google Books nur Werke beinhalten, die in Ländern registriert sind, die „zur größten Zahl von englischsprachigen Werken in amerikanischen Bibliotheken beigetragen haben“, was durch Ähnlichkeiten in ihren Rechtssystemen und der Struktur ihrer Verlagsindustrie ermöglicht wurde.

Verleger in Großbritannien, Kanada und Australien werden gemeinsam mit ihren amerikanischen Kollegen in einem Gremium vertreten sein, dass das Rechteregister überwacht.

Die Google-Gegner – vertreten von der Open Book Alliance, zu der Microsoft und Amazon gehören – bezeichneten die jüngsten Entwicklungen schnell als „Taschenspielertrick”.

„Im Wesentlichen bleibt diese Einigung ein Versatzstück, das den privaten kommerziellen Interessen von Google und seinen Partnern dienen soll. Keine der vorgeschlagenen Veränderungen scheint die vom Justizministerium und anderen Kritikern aufgezeigten grundsätzlichen Mängel anzusprechen, die sich auf das allgemeine Wohl auswirken“, sagte der Ko-Vorsitzende von Open Book Alliance Peter Brantley.

Einigung über ‚Waisenwerke’

Zu großen Kontroversen hat die Frage der so genannten ‚Waisenwerke’ geführt: Bücher die vergriffen sind oder deren Autor nicht ausfindig gemacht werden kann.

Die Einigung vom Freitag stipuliert, dass jegliches Einnahmen von solchen Werken für zehn Jahre gehalten werden müssen, falls Einzelheiten über den Urheberrechtsinhaber ans Licht kommen. Nach dieser Zeit wird jegliches unbeanspruchtes Geld zwischen Wohlfahrtsorganisationen in den USA, Kanada, Australien und Großbritannien aufgeteilt.

Ein Anteil der Einnahmen aus solchen Werken muss von Google auch für die Suche nach den Rechteinhabern verwendet werden.

Die Einigung erlaubt Google die Nutzung seines Registers zum Verkauf von individuellen Online-Abonnements, digitalen Downloads und ‚Print on Demand’-Diensten.