Europas CO2-Preis: Slowenien kann Unternehmen subventionieren

Energieintensive Unternehmen können eine Entschädigung für einen Teil der indirekten Kosten von Treibhausgasemissionen beantragen, nachdem die Europäische Kommission Sloweniens 99 Millionen Subventionsplan genehmigt hat.

sta.si
Trbovlje,Power,Station,From,Above,,Slovenia
Die Regierung hat letzte Woche eine Verordnung erlassen, welche die Grundlage für die Entschädigung bildet. Die Industrie- und Handelskammer (GZS) begrüßt diesen Schritt, da sie seit einem Jahrzehnt auf ein solches Instrument drängt. Es wird erwartet, dass die Maßnahme die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen innerhalb der EU erhöht. [Shutterstock/BelusUAB]

Energieintensive Unternehmen können eine Entschädigung für einen Teil der indirekten Kosten von Treibhausgasemissionen beantragen, nachdem die Europäische Kommission Sloweniens 99 Millionen Subventionsplan genehmigt hat.

Die Regierung hat letzte Woche eine Verordnung erlassen, welche die Grundlage für die Entschädigung bildet. Die Industrie- und Handelskammer (GZS) begrüßt diesen Schritt, da sie seit einem Jahrzehnt auf ein solches Instrument drängt. Es wird erwartet, dass die Maßnahme die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen innerhalb der EU erhöht.

Die Regierung schätzt, dass zwischen 10 und 25 Unternehmen infrage kommen werden. Die GZS sagte, dass 19 Unternehmen davon profitieren werden.

Die Entschädigung wird einen Teil der Kosten decken, die den Unternehmen durch höhere Strompreise entstehen, die sich aus den Auswirkungen der Kohlenstoffpreise auf die Stromerzeugungskosten ergeben und zwischen 2022 und 2024 im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems anfallen.

Staatliche Subventionen werden für im Vorjahr entstandenen Kosten gezahlt, wobei die letzte Zahlung im Jahr 2025 erfolgen wird.

Jeder Begünstigte muss dabei seinen CO2-Fußabdruck reduzieren, indem er mindestens 30 Prozent seines Strombedarfs aus kohlenstofffreien Quellen deckt.

In Slowenien gibt es bisher keine Ausgleichsregelung für den CO2-Preis der EU, obwohl es eine gesetzliche Grundlage gibt.

Da mehrere andere Mitgliedstaaten der EU solche Maßnahmen ergriffen haben, könnte dies zu einem Wettbewerbsnachteil für slowenische Unternehmen in den betroffenen Sektoren geführt haben, so die Regierung.

Das Gleiche wurde von der GZS angemerkt. Deren Generaldirektorin Vesna Nahtigal sagte, die Verabschiedung der Verordnung „hat einen zehnjährigen gordischen Knoten durchschlagen und wird es der energieintensiven Industrie Sloweniens ermöglichen, wettbewerbsfähiger zu werden“.