Frankreich: Euro-Rettung bricht EU-Recht

Frankreich hat den Rettungsschirm für kriselnde Euro-Staaten als Bruch bestehender EU-Verträge bezeichnet. Die EU-Kommission will von einem "Bail-Out" nichts wissen.

Frankreichs Europaminister Pierre Lellouche spricht aus, was auch viele deutsche Experten sagen. Der Euro-Rettungsschirm verstößt gegen EU-Recht. Foto: EC.
Frankreichs Europaminister Pierre Lellouche spricht aus, was auch viele deutsche Experten sagen. Der Euro-Rettungsschirm verstößt gegen EU-Recht. Foto: EC.

Frankreich hat den Rettungsschirm für kriselnde Euro-Staaten als Bruch bestehender EU-Verträge bezeichnet. Die EU-Kommission will von einem „Bail-Out“ nichts wissen.

Das Anfang des Monats vereinbarte Hilfssystem sei "in den Verträgen mit der bekannten Klausel gegen Rettungsaktionen ausdrücklich verboten", sagte der französische Europaminister Pierre Lellouche der "Financial Times" am Freitag. Gemeint ist die sogenannte "No Bailout"-Klausel in Art. 125 AEUV, die es den Mitgliedsstaaten verbietet, für die Schulden der anderen einzustehen. "De facto haben wir den Vertrag verändert", sagte Lellouche. Diese Kehrtwende erkläre die Zurückhaltung einiger Staaten.

Einer formellen Vertragsänderung müssten alle 27 EU-Staaten zustimmen. Deutschland drängt auf eine Änderung. Kommissionspräsident José Manuel Barroso bezeichnete dies jüngst als "naiv"(EURACTIV.de vom 25. Mai 2010) .

Das Rettungsprogramm verankere Solidarität unter Staaten in den EU-Prinzipien, sagte Lelloche. "Der 440-Milliarden-Euro-Mechanismus ist nichts anderes als die Fremdübernahme von NATO-Artikel 5 mit der Bündnisfall-Klausel, angewandt auf die Eurozone." Laut dem Nordatlantikvertrag wird ein bewaffneter Angriff gegen einen oder mehrere der Bündnispartner in Europa oder Nordamerika als ein Angriff gegen alle angesehen.

Die Brüsseler EU-Kommission machte Bedenken gegen die Interpretation aus Paris geltend. Das Hilfsystem bedeute kein – vom Vertrag – verbotenenes "Herauskaufen" ("Bail-Out") von Euro-Staaten, sagte der Sprecher von EU-Währungskommisssar Olli Rehn. "Es geht um eine auf drei Jahre befristete finanzielle Hilfe unter strikten Bedingungen." Die Unterstützung werde zudem zum ganz überwiegenden Teil nicht von der Gemeinschaft, sondern von den Euro-Staaten über eine besondere Vereinbarung selbst organisiert.

Zur Absicherung der angeschlagenen Euro-Währung hatte die EU Anfang des Monats einen beispiellosen Rettungsschirm mit einem Gesamtvolumen von 750 Milliarden Euro gespannt. Bis zu 60 Milliarden Euro Kredite können notfalls von der EU-Kommission kommen. Dazu sind Kreditgarantien der Euro-Länder von bis zu 440 Milliarden Euro geplant. Zu dem Programm der Europäer von 500 Milliarden Euro könnten dann noch bis zu 250 Milliarden Euro Kredite vom Internationalen Währungsfonds (IWF) kommen.

CEP kritisiert eklatante Rechtsverstöße

Auch von deutschen Experten wird der Rettungsschirm als Bruch der EU-Verträge angesehen. Diese Auffassung vertritt etwa das Centrum für Europäische Politik (CEP). "Das vorgesehene Hilfssystem verstößt eklatant gegen geltendes EU-Recht. Dies gilt sowohl für die Finanzierung durch EU-Anleihen als auch für die Abgabe von bilateralen Garantien durch Mitgliedstaaten", heißt es in einer Analyse (EURACTIV.de vom 21. Mai 2010).

Ob der Rechtsbruch juristische Konsequenzen habe, bleibt aus Sicht der Experten allerdings unklar. "Die Kommission und alle Staaten saßen bei der Entscheidung mit am Tisch. Wer klagt sich schon selbst an?", so der CEP-Rechtsexperte Thiemo Jeck. "Es ist unbefriedigend, dass man einen klaren Rechtsbruch hat, den man nicht verfolgen kann."

Gauweiler klagt mit Verweis auf EU-Vertrag

Allerdings könnten die nationalen Gesetze zur Umsetzung noch gestoppt werden.

Der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler versucht, das deutsche Gesetz zum Euro-Hilfspaket noch aufzuhalten. Beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ließ er unmittelbar nach dem Parlamentsbeschluss vom Freitag vergangener Woche Verfassungsbeschwerde gegen das "Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen" einreichen.

Der Freiburger Professor Dietrich Murswiek beantragte in Gauweilers Auftrag auch die Untersagung der Gesetzesausfertigung vor einer Entscheidung des Gerichtes. Das Bundesverfassungsgericht hat noch nicht reagiert.

Bundestag und Bundesrat hatten am vergangenen Freitag den deutschen Anteil an dem 750-Milliarden-Euro-Paket gebilligt. Berlin stimmte damit als erstes Euro-Land der umstrittenen Nothilfe zu. Bei dem deutschen Anteil geht es um Garantien von bis zu 148 Milliarden Euro. Bundespräsident Horst Köhler unterzeichnete das Gesetz bereits einen Tag später, nachdem er von einem Kurzbesuch bei der Bundeswehr in Afghanistan zurückgekehrt war. Die Unterschrift kam außergewöhnlich schnell, da Köhler sich sonst eine längere Prüfzeit vorbehält.

Gauweiler macht geltend, das Hilfspaket führe zusammen mit dem bereits beschlossenen Griechenland-Rettungspaket dazu, dass die im Vertrag von Maastricht beschlossene Konzeption für die Stabilität des Euro "geradezu in ihr Gegenteil verkehrt wird. Der Euro wird zur Weichwährung, und die als Stabilitätsunion konzipierte Währungsunion wird in eine Transferunion umgewandelt."

Zu einer solchen Transferunion, in der die Mitgliedstaaten für die Schulden der anderen Mitgliedstaaten aufkommen müssen, hätte es nie eine Zustimmung der Völker der Vertragsstaaten gegeben, argumentiert Gauweiler. "Der Bundestag und der Bundesrat haben im Vertrag von Maastricht einer solchen Union ausdrücklich nicht zugestimmt."

Klage der Euro-Rebellen

Weiterhin geprüft wird auch eine Verfassungsbeschwerde gegen die deutschen Griechenlandhilfen. Zu den Klägern gehören die sogenannten Euro-Rebellen um den Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider. Beteiligt an der Klage sind auch die Ökonomen Joachim Starbatty, Wilhelm Nölling und Wilhelm HankelDieter Spethmann sowie der ehemalige Thyssen-Chef . Mit Ausnahme Spethmanns hatten die Professoren 1998 erfolglos gegen die Einführung des Euro geklagt. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Gesetz zur Griechenlandhilfe wurde von Karlsruhe abgewiesen.

Nach Meinung der Kläger verstößt die Hilfe für Griechenland gegen EU-Recht. Auch würden das im Grundgesetz garantierte Recht auf demokratische Teilhabe sowie das Grundrecht auf Eigentum verletzt. Aus Sicht der Kläger bedeutet die Hilfe für Griechenland den Weg in eine "Haftungsgemeinschaft". Die Grenzen der europäischen Integration, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum Lissabon-Vertrag 2009 (EURACTIV.de vom 30. Juni 2010) gesetzt hatte, seien damit überschritten.

dpa/awr

Links


Bundestag:
Entwurf eines Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus. Drucksache 17/1685 (11. Mai 2010)

Perter Gauweiler: Pressemitteilung zur Verfassungsbeschwerde gegen den Euro-Stabilisierungsmechanismus (21. Mai 2010)

CEP: Nach dem Sündenfall: Was jetzt zu tun ist (10. Mai 2010)