Frankreich wird EU-Frist bei Roma verpassen

Es sieht so aus, als würde Frankreich die Frist bis zum 15. Oktober verpassen, die ihm die Europäische Kommission stellte, um zu beweisen, dass es sich bei der Durchführung der Roma-Ausweisungen nicht ins Unrecht gesetzt habe. Die Kommission werde ihre Argumente gegen Paris verstärken, teilten EU-Beamte EURACTIV mit.

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Es sieht so aus, als würde Frankreich die Frist bis zum 15. Oktober verpassen, die ihm die Europäische Kommission stellte, um zu beweisen, dass es sich bei der Durchführung der Roma-Ausweisungen nicht ins Unrecht gesetzt habe. Die Kommission werde ihre Argumente gegen Paris verstärken, teilten EU-Beamte EURACTIV mit.

Zwei Tage vor Ende der Frist, die die Kommission gestellt hat, soll Paris angeblich „nicht viel gemacht haben“, um die Anforderungen einzuhalten. Es sei unrealistisch, dass bis zum Auslauf der Frist relevante Maßnahmen bekannt gegeben werden würden, so eine Quelle aus der Kommission.

Frankreich wurde darum gebeten, bis zum 15. Oktober den Text des Gesetzesentwurfes vorzulegen, der auf die Umsetzung ins nationale Gesetz der Elemente einer Richtlinie über die Freizügigkeit der EU-Bürger, die noch nicht Teil der französischen Gesetzgebung sind, abzielte, wie der Roma-Streit zwischen Brüssel und Paris herausstellte (siehe „Background“).

In einem Brief, in den EURACTIV Einblick erlangte und den die EU-Kommissarin für Justiz und Grundrechte, Viviane Reding, Ende September an die französische Regierung sandte, fordert sie ausdrücklich die Umsetzung der Artikel 27 und 28 der Richtlinie.

Diese Artikel regulieren die Ausweisungen von EU-Bürgern aus einem Mitgliedsstaat, der nicht ihr Herkunftsland ist, und legen die Rechte der Bürger dar, um sie vor Ausweisungen zu schützen. Artikel 27 besagt eindeutig, dass die Ausweisungen „den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz einhalten und lediglich auf dem persönlichen Benehmen des betroffenen Individuums beruhen sollen“.

Die Kommission bedauert auch, dass es Frankreich versäumt habe, die „verfahrensrechtlichen und materiellen Schutzmaßnahmen“ umzusetzen, die die Richtlinie beinhalte und im Ausweisungsverfahren eines EU-Bürgers eine Reihe an Etappen darstellen.

Seitdem das französische Innenministerium einen Rundbrief kursieren ließ, das den Befehl erteilte, Roma-Siedlungen abzubauen, und in dem die Regierung die ethnische Minderheit ausdrücklich anvisierte, wird Paris vorgeworfen, es habe Massenausweisungen, die die Roma anvisiert hätten, durchgeführt.

In einem darauf folgenden Rundbrief, der verfasst wurde, um die Kritiken zum Schweigen zu bringen, vermied Paris, die Roma direkt anzuvisieren. Aber in ihrem Brief, der an Paris adressiert wurde, fragte sich Kommissarin Reding, ob das neue Dokument genügend sei, um möglichen Praktiken, die mit den EU-Gesetzen nicht übereinstimmten, ein Ende zu setzen.

In ihrer Auseinandersetzung mit Paris hat die Kommission eine vorherige Drohung zurückgenommen, gegen Frankreich ein Verfahren für Diskriminierung gegen die Roma zu eröffnen, das viel gravierendere politische Folgen gehabt hätte.

Neuer Skandal im Gange

Derweil kam ein weiterer Skandal ans Licht, nachdem die Tageszeitung „Le Monde“ die Existenz einer Datenbank der Gendarmerie enthüllt hatte. Diese Datenbank wurde „MENS“ betitelt, was für „nicht sesshafte ethnische Minderheiten“ steht.

Jacques Mignaud, der Direktor der nationalen Gendarmerie, wird heute Vormittag vom französischen Parlament (von der Nationalen Versammlung) ab 9.30 Uhr befragt werden. Das Treffen wird online übertragen werden.

Deshalb scheint es schwierig zu sein, die Einleitung eines Verletzungsverfahrens zu vermeiden. Brüssel plant, seine monatliche Liste der Vetragsverletzungen am 28. Oktober zu veröffentlichen, und es ist wahrscheinlich, dass Frankreich mit einbezogen wird.

Schärfere Argumente gegen Paris

Um ihre Argumente gegen Paris zu verschärfen, plant die Kommission, Frankreich in dieser Frage auszusondern. Gegen kein weiteres EU-Land werde ein Verletzungsverfahren eingeleitet werden, was die Freizügigkeit der EU-Bürger angehe, erklärte eine Quelle aus der Kommission.

Die Kommission hat anscheinend auf die Idee verzichtet, über dasselbe Thema andere Länder zu rügen, trotz der Tatsache, dass viele andere Mitgliedsstaaten in der Umsetzung der Richtlinie Mängel vorweisen.