Frankreichs Ex-Präsident Sarkozy erneut zu Haftstrafe verurteilt

Frankreichs ehemaliger Präsident Nicolas Sarkozy wurde am Mittwoch (14. Februar) vom Pariser Berufungsgericht erneut der illegalen Wahlkampffinanzierung schuldig befunden und zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt.

Euractiv.com
Paris appeal court rules over Bygmalion affair involving former president Sarkozy
Das Urteil des Berufungsgerichts bestätigte, dass Nicolas Sarkozy (Bild) für seinen Wahlkampf 2012, den er gegen den Präsidentschaftskandidaten der Sozialistischen Partei Frankreichs, François Hollande, verlor, 43 Millionen Euro ausgegeben hatte. Das ist fast das Doppelte der nach französischem Recht zulässigen Obergrenze von 22,5 Millionen Euro. [YOAN VALAT/EPA-EFE]

Frankreichs ehemaliger Präsident Nicolas Sarkozy wurde am Mittwoch (14. Februar) vom Pariser Berufungsgericht erneut der illegalen Wahlkampffinanzierung schuldig befunden und zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt.

Das Urteil des Berufungsgerichts bestätigte, dass Sarkozy für seinen Wahlkampf 2012, den er gegen den Präsidentschaftskandidaten der Sozialistischen Partei, François Hollande, verlor, 43 Millionen Euro ausgegeben hatte. Das ist fast das Doppelte der nach französischem Recht zulässigen Obergrenze von 22,5 Millionen Euro.

Sarkozy wurde zu einer einjährigen Haftstrafe, einschließlich einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe, verurteilt.

Sarkozys Anwälte bestätigten wenige Minuten nach der Urteilsverkündung, dass sie den Fall vor den Obersten Gerichtshof des Landes, dem Kassationsgerichtshof, bringen werden. Das bedeutet, dass die verhängte Strafe vorerst automatisch weiter ausgesetzt bleibt.

„Er wird weiter kämpfen“, sagte das Anwaltsteam am Mittwoch gegenüber AFP.

Sarkozy, der zwischen 2007 und 2012 Präsident war, hat jegliches Fehlverhalten bestritten und darauf bestanden, dass er weder das illegale Finanzierungssystem in Auftrage gegeben habe noch davon wusste.

Der Fall ist auch als „Bygmalion-Affäre“ bekannt, welche erstmals 2014 von der französischen Tageszeitung Libération aufgedeckt wurde.

Sarkozys damalige Partei UMP (heute Les Républicains) arbeitete demnach mit der Eventagentur Bygmalion zusammen, um die tatsächlichen Wahlkampfkosten durch ein doppeltes Abrechnungssystem und die Abrechnung von Veranstaltungen, die nie stattgefunden hatten, zu verschleiern.

Ein erstinstanzliches Gericht befand Sarkozy im September 2021 für schuldig und verhängte eine einjährige Haftstrafe, die durch Hausarrest und das Tragen einer elektronischen Fußfessel abgemildert wurde.

Das Gericht erklärte damals, dass bereits die Anzahl der Wahlkampfveranstaltungen im April und Mai 2012 – im Durchschnitt eine pro Tag – Fragen aufwerfen müsste. Der damalige Amtsinhaber war schriftlich vor zu hohen Ausgaben gewarnt worden.

Eine Reihe enger Wahlkampfhelfer des Ex-Präsidenten und wichtige Parteimitglieder wurden ebenfalls der Veruntreuung von Geldern für schuldig befunden.

Unter Beobachtern gilt dieser Skandal als einer der größten modernen politischen Finanzskandale in Frankreich, der den Zusammenhalt und die Finanzen der Partei nachhaltig beschädigt hat.

Sarkozy war zudem in einen weiteren aufsehenerregenden Rechtsstreit wegen Bestechung und Korruption verwickelt. Im Mai 2023 befand ihn ein Berufungsgericht der Bestechung eines Richters nach Ausscheiden aus dem Präsidentenamt schuldig. Er habe sich der unerlaubten Einflussnahme im Austausch gegen vertrauliche Informationen über die Untersuchung seiner Wahlkampffinanzen von 2007 schuldig gemacht.

Er wurde zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt, von der ein Jahr effektiv im Gefängnis verbracht werden muss. Der Fall wurde ebenfalls an den Kassationsgerichtshof weitergeleitet. Sarkozy bestreitet jegliches Fehlverhalten.

Sarkozy muss sich nächstes Jahr auch wegen der mutmaßlichen Finanzierung seiner erfolgreichen Präsidentschaftskandidatur 2007 durch Libyen unter dem Regime von Muammar Gaddafi vor Gericht verantworten.