Für den Europarat ist Österreich zu "zentralistisch"
Am Donnerstag, dem 24. März 2011, steht der Zustand der lokalen und regionalen Demokratie in Österreich auf der Tagesordnung des Kongresses der Gemeinden und Regionen, also der Länderkammer des in Straßburg ansässigen Europarates. Der Bericht kommt zum Schluss, dass Österreich zu zentralistisch sei.
Am Donnerstag, dem 24. März 2011, steht der Zustand der lokalen und regionalen Demokratie in Österreich auf der Tagesordnung des Kongresses der Gemeinden und Regionen, also der Länderkammer des in Straßburg ansässigen Europarates. Der Bericht kommt zum Schluss, dass Österreich zu zentralistisch sei.
Der Straßburger "Kongress" beurteilt in regelmäßigen Abständen, ob die 47 Mitgliedsländer des Europarates die Bestimmungen der Charta der kommunalen Selbstverwaltung – ein internationaler Gesetzestext, der den Grundsatz der Subsidiarität auf europäischer Ebene regelt – einhalten.
Österreich stand das erste Mal seit Ratifizierung dieser kommunalen Charta anno 1987 im vergangenen Jahr auf dem Prüfstand des Kongresses des Europarates. Im Rahmen der Frühjahrsvollversammlung des Kongresses der Gemeinden und Regionen wird nun am kommenden Donnerstag im Plenum über den vom liberalen Belgier Marc Cools und von der christdemokratischen Zypriotin Irene Loizidou verfassten Bericht abgestimmt.
Wer bisher davon ausgegangen ist, das politische System und die Verwaltung in Österreich seien – im internationalen Vergleich – eher dezentral ausgerichtet, wird vom Europarat eines Besseren belehrt. Im Bericht von Cools & Co wird zwar der Umstand lobend erwähnt, dass Österreich "generell" die Bestimmungen der Charta der kommunalen Selbstverwaltung erfülle. Der Teufel sitzt jedoch im Detail.
Reform auf der Agenda
Der erste, generelle Kritikpunkt betrifft den Umstand, dass eine Reform des österreichischen föderalen Systems seit langem auf der politischen Agenda stehe. Seit rund zehn Jahren habe Österreich mehrere Versuche unternommen, das föderale System zu reformieren und die Zuständigkeiten der verschiedenen Regierungsebenen (Gemeinden, Regionen, Bund etc.) durch eine Verfassungsänderung zu klären – leider ohne Erfolg, so der Straßburger Befund.
Deshalb sei eine allgemeine Reform des föderalen Systems in Österreich dringend notwendig. Zuvorderst sei der österreichische Bundesrat, also die Länderkammer, auf Vordermann zu bringen. Sowohl die Zusammensetzung als auch die Funktionen des Bundesrates seien reformwürdig, so der Kongress des Europarates. Es sei eine Umstellung auf direkte Bundesländerverwaltung zu betreiben. Der Umstand, dass sich derzeit verschiedene Zuständigkeiten (auf Gemeinde-, Landes- und Bundesebene) überschneiden würden, sei ebenfalls zu beheben.
Gemeinden ohne Ermessensspielraum
Außerdem erfüllt es den Kongress des Europarates mit Sorge, dass "die Gemeinden praktisch keinen Ermessensspielraum im Hinblick auf die kommunalen Steuern haben und dass der Anteil an Steuereinkünften aus eigenen Quellen bei den Haushaltseinkünften mit 21 Prozent relativ gering ist". Die fiskalische Autonomie der Kommunen und der Bundesländer in Österreich sei zu begrenzt, urteilen die Berichterstatter des Europarates.
In diesem Sinne solle die Rolle der Gemeinden im Rahmen des Finanzausgleiches gestärkt werden (der Europarat spricht hier von einer rechtlich verbindlichen Konsultation von Städte- und Gemeindebund während der Finanzverhandlungen). Die Steuerautonomie von Gemeinden und Bundesländern müsse verbessert werden, und es müsse zu einer angemessenen Zuteilung von Finanzmitteln kommen.
Zudem will der Europarat die Rolle der Bürgermeister in den Gemeinden gestärkt wissen: So soll das Problem der Haftung der Bürgermeister in Ausübung ihres Amtes geklärt werden und die sozialen Bedingungen (Arbeitslosengeld/Pension etc.) verbessert werden.
Hochrangigen Vertreter vorgeschlagen
Schließlich empfiehlt der Kongress der Gemeinden und Regionen den österreichischen Regierungsstellen, die für die kommunale Selbstverwaltung zuständig sind, einen hochrangigen Vertreter zu ernennen, der künftig an Kongresssitzungen teilnehmen kann und nach Annahme der vorliegenden Empfehlung des Europarates die Öffentlichkeit über den Zustand der heimischen kommunalen und regionalen Demokratie informieren kann.
Nicht zuletzt erwähnt der Bericht des Kongresses der Gemeinden und Regionen die Tatsache, dass Österreich das Zusatzprotokoll der Charta der kommunalen Selbstverwaltung des Europarates über das Recht auf Beteiligung an den Angelegenheiten der kommunalen Verwaltung noch immer nicht unterzeichnet hat, obwohl die österreichische Bundesverfassung besagt, dass die Gesetzgebung der Bundesländer eine direkte Beteiligung der Bürger vorsehen kann.
Ein Fortschritt in dieser Hinsicht wäre ein Schritt in die richtige Richtung, nämlich zu mehr Bürgerbeteiligung auf kommunaler und regionaler Ebene, so das Urteil von Fachleuten.
Bert Kögl (Wien)