Gegen "einsame Wölfe" – das neue Antiterrorgesetz der EU
Mit ihrem neuen Antiterrorgesetz will die EU auf die zunehmenden Terroranschläge reagieren und die Opfer besser schützen.
Heute wurde im Parlament mit deutlicher Mehrheit eine neue Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung angenommen. Dennoch scheint nicht allen Parlamentariern der Spagat zwischen mehr Sicherheit und der Einhaltung europäischer Grundrechte gelungen.
Lange wurde um eine europäische Richtlinie zur Terrorbekämpfung gerungen, bevor sich im November 2016 Parlament und Rat auf eine gemeinsame Vorschrift einigen konnten. Damit will die EU auf die veränderten Startegien der Terroristen reagieren und nicht nur organisierte Dschihadisten besser bekämpfen, sondern auch so genannte „einsame Wölfe“, die Angriffe im Alleingang planen. Im Zentrum der Richtlinie stehen zudem die präventive Bekämpfung von terroristischen Anschlägen und die Unterstützung von Terroropfern.
Was ist strafbar?
„Wir müssen die Täter aufhalten, bevor sie ein Attentat begehen, und nicht anschließend die Toten und Verletzten beklagen. Wir müssen verhindern, dass es überhaupt erst entsteht“, so die Berichterstatterin Monika Hohlmeier (EVP) vor der heutigen Abstimmung. 498 Abgeordnete stimmten ihr zu und damit setzt das Inkrafttreten der Richtlinie die Absicht und Vorbereitung von Anschlägen EU-weit zukünftig unter Strafe.
Was genau eine terroristische Absicht und Vorbereitung im Sinne der Strafgesetzgebung ist, versucht die neue Richtlinie genau zu definieren. Dazu gehören zukünftig nicht nur Auslandsreisen für terroristische Zwecke und/oder die Rückkehr in die EU mit dem Ziel, einen Terroranschlag zu verüben. Unter Strafe sollen auch die Anwerbung und Ausbildung für terroristische Zwecke, Anstiftung, Beihilfe oder Versuch zur Begehung terroristischer Handlungen sowie deren Verherrlichung und die Finanzierung von terroristischen Straftaten stehen.
Damit eröffnet die EU einen neuen Strafkatalog, dessen Kompromissbereitschaft nach Meinung der Kritiker zukünftig große Rechtsunsicherheit in den EU-Mitgliedsstaaten mit sich bringen könnte.
Zu viel gewollt, zu vage formuliert
Nicht nur Cornelia Ernst von der Linkspartei findet die Definition von potenziellen Terrorakten zu vage. „Wie wollen wir nachweisen, dass jemand eine Reise zu strafbaren Zwecken unternimmt?“, kommentiert sie das Gesetz. Auch der Grüne Europaabgeordnete, Jan Phillipp Albrecht, findet, dass die Neuregelung weit „über das Ziel hinaus“ schieße. Der stellvertretende Vorsitzende des Innen- und Justizausschusses und innen- und justizpolitischer Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion gibt zu Bedenken, dass „trotz guter Fortschritte bei der Vereinheitlichung von Straftatbeständen, einem verbesserten Informationsaustausch und stärkerem Opferschutz die Probleme überwiegen. Was die Richtlinie als Terrorismus definiert, könnte von den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten genutzt werden, um politische Aktionen von Umwelt- oder Bürgerrechtsaktivisten zu kriminalisieren.“
Die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht birgt nach Ansicht der Kritiker weitere Gefahren. So könnte der neue Strafbestand der öffentlichen Provokation in enigen Staaten wesentliche Eingriffe in die Meinungsfreiheit mit sich bringen. Zudem stünden der Aufruf zu terroristischen Handlungen oder die Vorbereitung von terroristischen Anschlägen bereits unter Strafe. Eine Verschärfung der bestehenden Rechtslage wäre eher Symbolpolitik auf Kosten der europäischen Grundrechte. Wesentlich wichtiger als das europäische Strafrecht aufzublähen, sei die Stärkung der Polizeiarbeit in den einzelnen Ländern und eine viel bessere grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Ermittlung von Verdächtigen und Risikopersonen.
Monika Hohlmeier weist diese Kritik zurück. Sie sieht in der neuen Richtlinie eine „gute Balance“ zwischen Sicherheit und Grundrechten. Mit ihrer Hilfe könnten nun die Aktivitäten von Mittelsmännern, Geldgebern und Drahtziehern strafrechtlich verfolgt werden.
Unterstützung für Terroropfer
Einig sind sich die Abgeordneten darüber, dass auch die Opfer von Terroranschlägen in einer Gesetzgebung berücksichtig werden müssen. So soll die neue Richtlinie den Opfern und ihren Angehörigen sofortige Hilfe nach einem Anschlag zu garantieren.
Jeder EU-Mitgliedstaat soll künftig Leistungen zur Unterstützung bereitstellen, um Familien dabei zu helfen, herauszufinden, in welchem Krankenhaus sich ihr Angehöriger befindet. Zudem soll gewährleistet sein, dass Opfern bei der Rückkehr in ihre Heimatländer geholfen wird, wenn sie von einem Anschlag in einem anderen EU-Land betroffen sind. Hinzu kommt die Garantie für medizinische und psychologische Unterstützung sowie die Beratung in Rechts- und Finanzangelegenheiten, wie zum Beispiel bei der Forderung nach Entschädigung.