Gentechnik: Frankreich will bis Dezember Stillstand überwinden [DE]

Obgleich die EU-Umweltminister sich darüber einig zu sein scheinen, dass eine häufigere Überprüfung der langfristigen Umweltverträglichkeit gentechnisch veränderter Organismen (GVO) nötig ist, gibt es noch Meinungsverschiedenheiten darüber, ob die Mitgliedstaaten GVO-freie Zonen in ökologisch anfälligen Gebieten einrichten sollen.

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Obgleich die EU-Umweltminister sich darüber einig zu sein scheinen, dass eine häufigere Überprüfung der langfristigen Umweltverträglichkeit gentechnisch veränderter Organismen (GVO) nötig ist, gibt es noch Meinungsverschiedenheiten darüber, ob die Mitgliedstaaten GVO-freie Zonen in ökologisch anfälligen Gebieten einrichten sollen.

Nach einer Reihe informeller Diskussionen zu Beginn des Sommers dieses Jahres debattierten die 27 EU-Umweltminister das Zulassungsverfahren für GVO in der EU während eines Ratstreffens am 20. Oktober 2008.

Doch die Mitgliedstaaten gerieten über den Schutz ökologisch anfälliger und geschützter Gebiete und die Errichtung von GVO-freien Zonen aneinander. Einige Delegationen hoben hervor, dass der aktuelle gesetzliche Rahmen bereits weitergehende Schutzmaßnahmen erlaube, wenn es wissenschaftliche Beweise für ein Risiko gebe. 

Andere möchten gerne selbst die Kontrolle über ihr nationales Territorium haben und verlangen in dieser Hinsicht eine stärkere Beachtung des Subsidiaritätsprinzips, das ihnen erlauben würde, in ökologisch anfälligen Öko- und Agrarsystemen GVO-freie Zonen einzurichten.

Frankreich, das den Ratsvorsitz innehat, zufolge wurden sich die Minister bezüglich der Notwendigkeit für eine bessere langfristige Umweltverträglichkeitsprüfung einig. Einige Delegationen sprachen sich außerdem für eine Überarbeitung der Leitprinzipien der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in dieser Hinsicht aus. Ihre Sicherheitsbeurteilungen sollten demnach insbesondere immer die aktuellsten Forschungsergebnisse berücksichtigen, wenn es neue wissenschaftliche Erkenntnisse gebe.

Die Berücksichtigung von Bedenken sozioökonomischer Natur im Zulassungsverfahren für GVO (wie die Kosten-Nutzen-Analyse der möglichen Auswirkungen, die eine Einführung von GVO-Saatgut auf den Agrarsektor haben könnte) beschrieben die Minister sowohl für „wichtig“ als auch „komplex“. Sollten solche Kriterien berücksichtigt werden, müssten dabei die Verpflichtungen der EU gegenüber der Welthandelsorganisation beachtet werden, hoben sie hervor. Darüber hinaus betonten einige Mitgliedstaaten, dass solche Maßnahmen niemals eine wissenschaftliche Beurteilung als das Hauptkriterium für eine Zulassung von GVO ablösen könnten.

Die Minister betonten außerdem, dass es im Zusammenhang mit GVO keine genau definierten sozioökonomischen Kriterien gebe. Deshalb könne man auf EU-Ebene Methoden festlegen, um solche Kriterien herauszuarbeiten und zu beurteilen.