Gesetz gegen Industrie-Emission: Agarkommissar räumt schwache Datenlage ein
Eigentlich will die EU die Emissionen, neben CO2, der Tierhaltung senken. EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski hat jetzt aber Probleme mit der Datenlage zugegeben, welche dem Gesetzesentwurf zugrunde liegt.
Eigentlich will die EU die Emissionen, neben CO2, der Tierhaltung senken. EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski hat jetzt aber Probleme mit der Datenlage zugegeben, welche dem Gesetzesentwurf zugrunde liegt.
Die vorgeschlagene Überarbeitung der Richtlinie, die von der Kommission im April 2022 vorgestellt wurde, zielt darauf ab, schädliche Emissionen aus Industrieanlagen zu reduzieren. Größere Tierhalter werden auch davon betroffen sein.
Der Kommissionsvorschlag war seither stark umkämpft. Ganz besonders der Schwellenwert von 150 Großvieheinheiten (GVE) war unbeliebt. Ab dieser Größe wäre ein Betrieb von der Richtlinie betroffen.
Der Schwellenwert war für viele Interessengruppen und Mitgliedstaaten zu niedrig. Damit wären zu viele kleinere Landwirte betroffen.
Auf die Frage, ob er angesichts der Gegenreaktion an der Zahl von 150 GVE festhalte, erklärte EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski, er sei sich bewusst, dass es sich um eine „allgemein umstrittene Richtlinie“ handele.
Trotzdem betonte er, dass er als Mitglied der Kommission „die politische Position der Kommission unterstützen muss“.
Der Kommissar betonte jedoch, wie wichtig es sei, die „spezifische Situation des gesamten Sektors stärker zu berücksichtigen“, und wies darauf hin, dass er „seine Vorbehalte“ zu dem Vorschlag geäußert und sich bereits erfolgreich dafür eingesetzt habe, die Zahl der Großvieheinheiten von 100 auf 150 zu erhöhen.
Für den Kommissar ist die wichtigste Frage nicht die Anzahl der Tiere in einem Betrieb, sondern die Art der Bewirtschaftung.
„Diese [größeren] Betriebe können auch nachhaltig sein, das ist nicht eine Frage der Anzahl der Einheiten“, sagte er und verwies auf Rinderbetriebe, die ressourcenschonende extensive und Sommerweidehaltung betreiben.
„Das ist nicht vergleichbar mit der Industrie, es geht in erster Linie um die Art der Bewirtschaftung“, sagte er und verwies auf die Unterschiede innerhalb des Agrarsektors, etwa zwischen Rinder- und Geflügelbetrieben.
Schwache Datenlage
Kürzlich deckte EURACTIV auf, dass die Daten, die als Grundlage für den Kommissionsvorschlag dienten, schon lange nicht mehr aktuell waren.
Einem durchgesickerten Dokument zufolge, das EURACTIV einsehen konnte, verdreifachte sich der Prozentsatz der Betriebe, die von dem Vorschlag betroffen sein würden, in einigen Sektoren, einschließlich des Geflügel- und Schweinesektors, wenn man die Daten für 2020 berücksichtigt.
Die absolute Zahl der betroffenen Betriebe ging jedoch zurück. Dies ist auf die sich verändernde Landschaft des EU-Landwirtschaftssektors zurückzuführen, in der sich kleinere Betriebe zu weniger und größeren Betrieben zusammenschließen.
Zu den Ergebnissen des durchgesickerten Dokuments befragt, räumte der Kommissar das Problem ein.
„Ich kenne dieses Problem“, sagte er und betonte, dass der Entwurf der Richtlinie „mit den letzten verfügbaren Daten aus dem Jahr 2016 erstellt wurde“.
Er fügte hinzu, dass „unsere Entscheidungen immer auf den aktuellen Daten beruhen sollten“, wobei er feststellte, dass „es ein Problem [mit] dem System der Datenerhebung gibt, wir haben nicht immer die letzten Daten“.
Auf die Frage, ob diese Zahl anhand aktualisierter Daten entsprechend revidiert werden sollte, stimmte der Kommissar zu.
„Ja, das ist die neue Situation, weil wir den Konzentrationsprozess der landwirtschaftlichen Betriebe in einigen Mitgliedsstaaten beobachtet haben“, sagte er.
[Bearbeitet von Gerardo Fortuna/Nathalie Weatherald]