Google Books erneut vor Gericht

Für Google beginnt heute (18. Februar) die letzte Etappe eines langwierigen Rechtsstreits mit einer Reihe mächtiger Gegner. Es geht um ein Abkommen, mit dem die Suchmaschine das Recht erhielte, alle englischsprachigen Werke in den USA, Kanada, Großbritannien und Australien zu digitalisieren.

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Für Google beginnt heute (18. Februar) die letzte Etappe eines langwierigen Rechtsstreits mit einer Reihe mächtiger Gegner. Es geht um ein Abkommen, mit dem die Suchmaschine das Recht erhielte, alle englischsprachigen Werke in den USA, Kanada, Großbritannien und Australien zu digitalisieren.

Google wird sich bei einer gerichtlichen Anhörung heute in New York die Einwände von 21 Parteien gegen seinen Vergleichsvorschlag zur Digitalisierung von Büchern anhören müssen. Dabei treten die französische und deutsche Regierung als einzige staatliche Gegner des Vergleichs auf. Zu den weiteren Gegnern gehören Unternehmen wie Amazon und Microsoft.

Der amerikanische Vergleich würde den Weg für Google ebnen, ein geplantes Register über die Rechte an Büchern im Wert von 125 Millionen US-Dollar einzurichten. Auf diesen Kompromiss, bei dem Autoren den Großteil jeglicher Verkaufseinnahmen erhalten würden, hatte sich das Unternehmen letztes Jahr mit der American Authors Guild geeinigt.

Sollte Richter Denny Chin dem Vergleich zustimmen, hätte Google das Recht, Bücher in einem abgestuften Zugangssystem öffentlich zu machen, Bücher auf der Seite zu verkaufen sowie ein Abonnement für seine Bibliothek von mehr als 12 Millionen Büchern anzubieten.

Vertreter der Verlagsbranche behaupten, dass der Vergleich zwischen Google und den Autoren nur zustande kam, weil der amerikanische Verband über keine weiteren Finanzmittel zur Fortführung des Streits verfügte.

Chin, der den Hochstapler Bernie Madoff zu einer Haftstrafe von 150 Jahren verurteilte, steht Beobachtern zufolge dem Vergleich wohlwollend gegenüber. Er wird jedoch dem Druck des US-Justizministeriums ausgesetzt sein, das ein Fallenlassen des Vergleichs bevorzugen würde.

Register auf dem Prüfstand

Der Vergleich gilt als Fall mit Präzedenzwirkung, mit dem Bücher noch weiter ins digitale Zeitalter katapultiert werden. Kritiker argumentieren jedoch, dass dadurch die Monopolstellung der Suchmaschine auf dem blühenden digitalen Buchmarkt verstärkt wird.

Der ursprüngliche Vergleich hatte keine bestimmten geographischen Grenzen vorgesehen. Jedoch entschied sich Google nach Einwänden der französischen und deutschen Regierung dafür, den Vergleich auf englischsprachige Bücher in den USA, Kanada, Großbritannien und Australien zu beschränken.

Danach könnte Google mit dem Einscannen bisher unberührter Buchbestände anfangen. Dies beträfe Bücher, die nicht länger unter den Kopierschutz fallen – so genannte verwaiste Werke –, oder urheberrechtlich geschützte Werke, deren Autoren der Suchmaschine die Erlaubnis zum Einscannen erteilt haben.

Kritiker befürchten, dass viele Autoren sich nicht darüber im Klaren sein könnten, dass ihre Werke eingescannt würden. Google behauptet jedoch, dass die Rechte der Autoren geschützt werden, weil sie sich dafür entscheiden könnten, sich nicht an der Einigung zu beteiligen.

EU gegen Pläne für Google-Register

In Europa erheben Autoren und Verleger vor allem Einspruch dagegen, dass sie nicht darüber informiert werden würden, ob sie auf der Liste der zu digitalisierenden Bücher stünden.

So sagte ein Sprecher des Europäischen Verlegerverbands FEP gegenüber EURACTIV, es gebe kein wirksames Instrument, mithilfe dessen Verleger wissen könnten, ob sie durch die Einigung abgedeckt seien.

Die Europäische Kommission hat erkannt, dass sie bei der Suche nach einer europäischen Lösung für die Klärung von Rechten an digitalisierten Werken hinterherhinkt.

"Für die Kommission zeigen die Diskussionen über den Vergleich erneut, wie dringlich es ist, dass die EU rasch zu einer eigenen Lösung darüber gelangt, wie digitalisierte urheberrechtliche geschützte Werke – in welcher Sprache auch immer – den europäischen Bürgern unter voller Berücksichtigung europäischer Gesetzgebung und Prinzipien, insbesondere urheberrechtlicher und wettbewerbsrechtlicher Natur, zugänglich gemacht werden können", teilte die damalige EU-Kommissarin für die Informationsgesellschaft Viviane Reding in einer Pressemitteilung mit.

Reding zufolge werde das Google-Register jedoch nicht als Blaupause für ein vergleichbares europäisches System verwendet werden.

In einem Positionspapier deutete Reding letztes Jahr an, dass an einem europäischen Register gearbeitet werde. Jedoch unterstützte sie auch eine Zusammenarbeit zwischen Google, nationalen Bibliotheken und der europaweiten Online-Bibliothek Europeana, um eine Monopolstellung der Suchmaschine beim Zugang zu Kulturwerken zu vermeiden.

Dem FEP zufolge befindet sich ein ARROW genanntes Netzwerk von Datenbanken über vergriffene und verwaiste Werke derzeit in der Projektphase.

Dieses werde die Klärung von Rechten vereinfachen, da die Datenbank Bibliotheken und sogar Google erlauben werde, den urheberrechtlichen Status eines Werks einzusehen, erklärte ein FEP-Sprecher.