Google-Kartellrechtsverfahren: USA und EU zeigen Einigkeit

Das US-Gericht hat zur Marktdominanz von Google ein Urteil gefällt. Washington könnte sich nun dem Brüsseler Ansatz zur Regulierung des Wettbewerbs im Technologiesektor annähern und mögliche Durchsetzungsmaßnahmen ankündigen.

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Google vs the DMA
Das Urteil könnte einen Wandel in der US-Regulierung für große Technologieunternehmen markieren. Der vom Justizministerium eingeleitete Fall deutet auf eine zunehmende transatlantische Annäherung bei der Regulierung der Technologiebranche hin. [Photo illustration by Esther Snippe for Euractiv. Photo credit: Getty Images and Shutterstock]

Das US-Gericht hat zur Marktdominanz von Google ein Urteil gefällt. Washington könnte sich nun dem Brüsseler Ansatz zur Regulierung des Wettbewerbs im Technologiesektor annähern und mögliche Durchsetzungsmaßnahmen ankündigen.

Richter Amit Mehta vom Bundesgericht von Columbia entschied am vergangenen Montag (5. August), dass Google ein illegales Monopol auf dem Markt für Suchmaschinen und Anzeigen hat und die Suchergebnisse dominiert. Ein zentraler Punkt war die Vereinbarung zwischen Google und Apple, durch die Google zur Standardsuchmaschine auf Apple-Geräten wurde.

„Diese Entscheidung erkennt an, dass Google die beste Suchmaschine anbietet, kommt aber zu dem Schluss, dass es uns nicht erlaubt sein sollte, sie einfach verfügbar zu machen“, sagte Kent Walker, Googles Präsident für globale Angelegenheiten.

Der Richter wies jedoch darauf hin, dass Google ein illegales Monopol aufrechterhält, indem es andere Plattformen für Exklusivität bezahlt. Allein im Jahr 2021 habe das Unternehmen 26 Milliarden Dollar für solche Geschäfte ausgegeben, so Mehta.

Das Urteil könnte einen Wandel in der US-Regulierung für große Technologieunternehmen bedeuten, denn der vom Justizministerium eingeleitete Fall zeigt auf eine zunehmende transatlantische Annäherung bei der Regulierung der Technologiebranche. Demnach könnte die USA möglicherweise die EU-Verordnung über den digitalen Wettbewerb, das Gesetz über digitale Märkte (DMA), übernehmen, auch wenn Unsicherheiten über dessen Wirksamkeit bestehen.

Google war in der Vergangenheit wegen seiner Wettbewerbspraktiken mit erheblichen regulatorischen Herausforderungen in der EU konfrontiert.

Im März leitete die EU eine Untersuchung zum digitalen Wettbewerb gegen Alphabet, die Muttergesellschaft von Google, ein. Die Untersuchung konzentrierte sich auf die Richtlinien für den App-Store, die Verzerrung von Suchergebnissen und die Einhaltung der Anforderungen des Gesetzes, die die Nutzer auffordern, Standard-Apps auszuwählen.

Im Juni wurde außerdem festgestellt, dass Google den Wettbewerb in der Online-Werbung behindert. Dies geschieht dadurch, dass das Unternehmen seine Dominanz in der Suchmaschine auf Android-Geräten ausbaut und seinen eigenen Shopping-Service in der Suche bewirbt. Die beiden letztgenannten Untersuchungen endeten 2017 und 2018 mit den höchsten kartellrechtlichen Geldstrafen in der Geschichte der EU.

Google hat gegen die Bußgelder Berufung eingelegt und plant, gegen das Urteil von Mehta Berufung einzulegen. Dadurch könnte sich der Rechtsstreit bis ins Jahr 2025 oder sogar 2026 hinziehen, wie Reuters berichtet.

Die USA „holen auf“ im Vergleich zu den früheren Kartellrechtsurteilen der EU zu Google, sagte Amelia Fletcher, Professorin für Wettbewerbspolitik an der University of East Anglia. Sie ist ebenfalls wissenschaftliche Mitarbeiterin am Centre on Regulation in Europe (CERRE), einem Forschungsinstitut für EU-Regulierung.

In der Android-Entscheidung von 2018 „wurden viele der gleichen Vereinbarungen für problematisch befunden, die nun auch in den USA gelten.“

Die US-Regulierungsbehörden stützen sich in erster Linie nur auf den Sherman Antitrust Act von 1890. Die EU hingegen verfügt über das Gesetz über digitale Märkte und ältere kartellrechtliche Vorschriften, um den digitalen Wettbewerb anzugehen, so Florian Cortez, Joint Research Fellow am Egmont Institute und dem European Policy Centre (EPC).

Brüsseler Effekt

Viele sind der Meinung sind, dass die USA den Ansatz der EU übernehmen sollte, was möglicherweise den Brüsseler Effekt widerspiegelt. Einige stellten jedoch infrage, ob dies eine kluge Entscheidung ist. Der Effekt besteht darin, dass EU-Vorschriften globale Standards beeinflussen.

Laut Fletcher sei das Gerichtsurteil aber auch „weitreichender“ als die EU-Gesetzesverordnung. Denn es beziehe sich auf die Vereinbarung zwischen Google und Apple und nicht nur auf die Praktiken von Google selbst.

Der EU-Ansatz berücksichtigt die Verhaltensökonomie, die untersucht, wie psychologische Faktoren wirtschaftliche Entscheidungen beeinflussen, erklärt Fletcher. Das verhaltensökonomische Team von Google hat jedoch festgestellt, dass die Nutzer oft bei den Standardeinstellungen bleiben, obwohl diese leicht zu ändern sind, merkte Cortez an.

Wirksamkeit

Das Gesetz über digitale Märkte hat nicht dazu beigetragen, die Dominanz von Google spürbar zu verringern. Das lässt Zweifel aufkommen, ob es ein Modell ist, dem man folgen sollte, sagte Lazar Radic, außerordentlicher Professor für Recht an der IE Universität, gegenüber Euractiv. Radic ist außerdem leitender Wissenschaftler für Wettbewerbspolitik am International Center for Law & Economics, einem Forschungsinstitut, das sich auf rechtliche und wirtschaftliche Forschung konzentriert.

Cortez stimmt dem nicht zu. Er argumentierte, dass die Durchsetzungsmaßnahmen des Gesetzes, die Standardeinstellungen des Browsers zu entfernen, bei neuen Marktteilnehmern nur eine Weile dauern könnte, um sich zu manifestieren.

Im Rahmen dieser Maßnahme ermöglichen Technologieunternehmen den Nutzern eine einfache Auswahl und Umstellung der Standardeinstellungen, um den Wettbewerb zu fördern.

Rechtsmittel

Das US-Gericht befasst sich auch mit dem Vorteil von Google als Standardsuchmaschine auf Apple-Geräten. Der Richter wird wahrscheinlich prüfen, was die EU bereits umgesetzt hat, so Fletcher.

Die „Rechtsmittelphase“ in den USA soll nächsten Monat beginnen. Es werden mehrere Maßnahmen angekündigt, um Googles Dominanz zu verringern.

Die Ungewissheit über die Maßnahmen wird durch die Tatsache verstärkt, dass in dem Urteil nicht geklärt wurde, ob Googles Dominanz auf Exklusivverträgen oder einem überlegenen Produkt beruht. Das bedeutet, dass die Maßnahmen möglicherweise nichts an der Präferenz der Nutzer ändern, erklärt Geoffrey A. Manne, Präsident und Gründer des International Center for Law and Economics.

Eine Möglichkeit wäre, Google aufzulösen. Experten, die mit Euractiv sprachen, sagten, dies sei jedoch unwahrscheinlich. Der Richter habe sich auf Exklusivverträge konzentriert, die eine Auflösung des Unternehmens nicht verhindern würde, merkte Manne an.

Auch Präzedenzfälle machen eine Zerschlagung von Google weniger wahrscheinlich, sagte Cortez. Ein US-Richter entschied 2001, Microsoft nicht zu entflechten, weil das Unternehmen sein marktbeherrschendes Windows-Betriebssystem nutzte, um seinen Browser Internet Explorer auf unfaire Weise zu fördern. Stattdessen entschied er, dass das Unternehmen den Nutzern mehr Software-Auswahlmöglichkeiten, wie alternative Browser, bietet. Mehta bezog sich in seinem Urteil auf den Fall Microsoft.

Dies deutet darauf hin, dass mögliche Abhilfemaßnahmen näher an dem Gesetz über digitale Märkte geforderten Auswahlmöglichkeiten liegen werden. Andere Optionen sind das Verbot von Exklusivitätsvereinbarungen wie die zwischen Google und Apple, teilte Manne Euractiv mit.

Im Fall von Google könnte es schwierig sein, die Auswahlbildschirme zum Funktionieren zu bringen. Der Richter kann nur Google Verpflichtungen auferlegen, nicht aber Dritten wie Apple oder Mozilla, sodass sie die Google-Suche als Standard beibehalten könnten, äußerten Manne und Cortez.

Auch wenn Exklusivverträge verboten werden, könnte Google seine Vormachtstellung behalten und sich einen finanziellen Vorteil verschaffen. Seine Suchmaschine könnte die Standardoption auf den großen Plattformen bleiben, ohne dass man für dieses Privileg durch Exklusivverträge bezahlen müsste.

„Das ist das Gegenteil einer Korrektur“, sagte Manne.

[Bearbeitet von Eliza Gkritsi/Rajnish Singh/Kjeld Neubert]