Googles Buch-Deal verzögert sich

Die Streitparteien im Fall "Google-Books" erhalten mehr Zeit, sich auf neue Bedingungen für die Buchsuche im Internet zu einigen. Klar ist: Der ursprüngliche Urheberrechts-Deal ist vom Tisch. Die deutsche Buchbranche ist erleichtert und greift erneut die EU-Kommission an.

Die strittige Übertragung von Urheberrechten an Google ist erstmal gescheitert. Trotzdem werden weitere Millionen Bücher digitalisiert. Foto: dpa.
Die strittige Übertragung von Urheberrechten an Google ist erstmal gescheitert. Trotzdem werden weitere Millionen Bücher digitalisiert. Foto: dpa.

Die Streitparteien im Fall „Google-Books“ erhalten mehr Zeit, sich auf neue Bedingungen für die Buchsuche im Internet zu einigen. Klar ist: Der ursprüngliche Urheberrechts-Deal ist vom Tisch. Die deutsche Buchbranche ist erleichtert und greift erneut die EU-Kommission an.

Die amerikanische Buchbranche und der Internetkonzern Google bekommen wie erwartet mehr Zeit, um ihre heftig umstrittene Vereinbarung zu überarbeiten. Das zuständige New Yorker Gericht verschob am Donnerstag auf Antrag der Verleger- und der Autorenvereinigungen die für Anfang Oktober angesetzte Anhörung auf unbestimmte Zeit. Es mache keinen Sinn, über die aktuelle Vereinbarung zu reden, da sie erheblich geändert werde, argumentierte Richter Denny Chin laut der von der "New York Times" veröffentlichten Entscheidung (Originaldokument / Englisch).

Deutsche Buchbranche sieht sich bestätigt

Da die ursprüngliche Vereinbarung nach einer Klage der US-Buchbranche zustande kam, muss sie noch von einem Gericht abgesegnet werden. Das US-Justizministerium hatte in den vergangenen Tagen sowohl kartellrechtliche und – auch mit Blick auf europäische Autoren – urheberrechtliche Bedenken geltend gemacht. Allerdings stellte sich Washington nicht grundsätzlich gegen die Vereinbarung. Auch Richter Chin betonte, die Öffentlichkeit werde profitieren, wenn eine "faire und vernünftige Einigung" zwischen Buchbranche und Google gelänge.

Die US-Buchbranche hatte um Aufschub gebeten, um auf die Einwände einzugehen. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels begrüßte die Entscheidung: "Das ist so gekommen, wie wir es bereits antizipiert hatten, und es ist natürlich eine super Entwicklung, dass ein ganz neuer Anlauf genommen werden muss und wird", sagte Justiziar Christian Sprang am Freitag in Frankfurt. Der Börsenverein hatte dem New Yorker Gericht selbst am 1. September einen Schriftsatz mit Einwänden gegen den geplanten Vergleich vorgelegt.

Es kommt etwas, was keiner kennt

Nun sei "noch mal für den allerletzten klar geworden, dass wir nicht mehr über das ‚Google Book Settlement‘ reden, das mal ursprünglich vorgeschlagen worden ist, sondern dass irgendetwas anderes kommt, das noch keiner kennt", so Sprang.

Das bisherige Abkommen zwischen Google und US-Autorenverbänden sowie Verlagen von Oktober 2008 sah vor, dass Google gegen Zahlung von 125 Millionen Dollar das Recht erhält, Millionen Bücher von Universitäten und Büchereien einzuscannen und ins Netz zu stellen.

Die Einigung umfasst auch urheberrechtlich geschützte Bücher – vor allem darum entzündete sich der Streit. Gegen den Deal ist vor allem die Buchbranche in Deutschland und Frankreich – mit Unterstützung der beiden Regierungen – Sturm gelaufen. Die Vereinbarung beraube ausländische Autoren ihrer Rechte und verhelfe Google weltweit zu einem Monopol, hieß es. Auch mehrere Google-Wettbewerber wie etwa Amazon warnten vor dem Deal. Dagegen hatte die EU-Kommission Googles Pläne prinzipiell begrüßt und als Vorbild auch für Europa bezeichnet (Siehe EURACTIV.de vom 11. September 2009).

"EU Kommission wollte Abghängigkeit in Kauf nehmen"

Während der Börsenverein des Deutschen Buchhandels sich bei Bundesjustitzmisterin Brigitte Zypries für ihren Einsatz bedankte, übte er erneut scharfe Kritik an der Haltung der Kommission. "Den Weitblick und die Unterstützung des Bundesjustizministeriums und des US-Justizministeriums haben die europäischen Rechteinhaber auch von der EU-Kommission erwartet", so der Vorsteher des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, Gottfried Honnefelder in einer Erklärung. Stattdessen hätten die EU-Kommissare Viviane Reding und Charlie McCreevy die Abhängigkeit europäischer Autoren und Verlage von einem Suchmaschinenbetreiber und damit ein Monopol in Kauf nehmen wollen.

Google muss die Bedingungen für sein geplantes Online-Buchprojekt nachbessern. Das zuständige Gericht in New York verschob eine Anhörung zum Vertrag des Konzerns mit US-Verleger- und Autorenverbänden. Google strebt einen Vertrag an, der dem Unternehmen ermöglicht, große Teile der Buchbestände von US-Bibliotheken zu scannen und US-Nutzern im Internet verfügbar zu machen, ohne die Rechte-Inhaber zuvor einzeln um Erlaubnis zu fragen. Diese hätten dafür Anspruch auf Gewinnbeteiligung.

Französische Verlage ziehen Google vor Gericht

Das US-Justizministerium hatte vor wenigen Tagen auf die Verschiebung gedrängt. Es hatte dabei auf urheberrechtliche und wettbewerbsrechtliche Fragen verwiesen. Die Anhörung war für den 7. Oktober geplant gewesen. Richter Denny Chin sagte nun, es gebe neue Verhandlungen zwischen Google, Autoren, Verlagen und dem Justizministerium. Diese führten zu "entscheidenden Änderungen am bisherigen Vergleich", sagte Chin. Deshalb habe es keinen Sinn, über die bisherige Vergleichsvereinbarung zu verhandeln.

In Paris begann am Donnerstag ein Prozess, den französische Verlage gegen Google angestrengt haben. Sie werfen dem US-Konzern vor, schätzungsweise 100 000 französische Bücher ohne Genehmigung eingescannt zu haben. Nach Ansicht der Kläger hat Google in zahlreichen Fällen das Urheberrecht verletzt. Die französischen Verlage lehnten bereits mehrere Entschädigungsangebote von Google ab. Mit einem Urteil wird in ein oder zwei Monaten gerechnet.

dpa/awr