Green Deal: Knackpunkt Energiebesteuerung steht erneut zur Debatte
Der Europäische Green Deal sollte eine ehrgeizige Klimapolitik mit wirtschaftlicher Wettbewerbsfähigkeit und sozialem Schutz in Einklang bringen. Die Politik muss nun bei einem kontroversesten Thema Kompromisse finden – die Energiebesteuerung.
Der Europäische Green Deal sollte eine ehrgeizige Klimapolitik mit wirtschaftlicher Wettbewerbsfähigkeit und sozialem Schutz in Einklang bringen. Die Politik muss nun bei einem kontroversesten Thema Kompromisse finden – die Energiebesteuerung.
Ob in Mario Draghi Wettbewerbsbericht oder dem französischen Rechnungshof Cour des Comptes, die Energiebesteuerung stand in den letzten Tagen vielerorts im Rampenlicht.
In Draghis lang erwarteten Bericht zur EU-Wettbewerbsfähigkeit, der letzte Woche veröffentlicht wurde, bezeichnete der ehemalige italienische Ministerpräsident und frühere EZB-Chef hohe Energiepreise als eine der größten Bedrohungen für das europäische Wachstum. Mitverantwortlich für diese Entwicklung machte er die Energiesteuern.
Draghi räumte ein, dass „die Besteuerung ein politisches Instrument zur Förderung der Dekarbonisierung sein kann“. Jedoch sagte er auch, dass die europäische Energiebesteuerung „höher ist […] als in anderen Teilen der Welt“ und forderte deshalb eine Senkung der Steuersätze.
Wettbewerbsfähigkeit versus Klima
Um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie wiederherzustellen, schlägt Draghi die Einführung eines „gemeinsamen Höchstsatzes für Energieaufschläge“ vor. Dieser soll ebenfalls die Besteuerung mit einschließen.
Dies ist der gegenteilige Ansatz zur Energiebesteuerungsrichtlinie (ETD) von 2003, die Mindeststeuersätze für Energieerzeugnisse in der EU festlegt.
Die Europäische Kommission schlug 2021 im Rahmen eines Vorstoßes für einen Green Deal zur klimafreundlicheren Gestaltung der Besteuerung eine Überarbeitung der Energiebesteuerungsrichtlinie vor. Ursprünglich war bereits die Verabschiedung vorgesehen, um den Binnenmarkt zu stärken.
„Kraftstoffe werden künftig nach ihrem Energiegehalt und ihrer Umweltleistung besteuert“, kündigte die Kommission damals an.
Seitdem verhandeln die nationalen Regierungen über die Vorschläge der Kommission. Bisher jedoch erfolglos, denn die Verhandlungen sind seit drei Jahren festgefahren.
In Anerkennung der sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen hoher Energiekosten sieht die Energiesteuerrichtlinie zahlreiche Ausnahmen vor. Diese ermöglichen es, auf bestimmte Tätigkeiten niedrigere Energiesteuern anzuwenden. Die nationalen Regierungen, die politische Gegenreaktionen fürchten, zögern, diese Ausnahmen anzuwenden.
Das Problem verkompliziert sich weiter, indem es für die Abstimmungen über die Besteuerung im Rat eine Einstimmigkeit herrschen muss. Das bedeutet, dass jeder Staat ein effektives Vetorecht hat.
Der jüngste Kompromisstext wurde von der ungarischen Ratspräsidentschaft ausgearbeitet und liegt Euractiv vor. Darin wird weder eine von Draghi befürwortete Höchstgrenze für Steueraufschläge noch eine strikte Differenzierung der Mindeststeuersätze nach der Kohlenstoffintensität von Energieprodukten erwähnt, wie im ursprünglichen Vorschlag der Kommission für 2021 vorgeschlagen.
Nationale Flexibilität
Letztendlich könnten die Blockaden in Brüssel tatsächliche Auswirkungen auf die nationalen Regierungen haben, denen es an finanzieller Flexibilität mangelt, während sie bereits komplexe Situationen bewältigen müssen.
In Frankreich beispielsweise wird Strom höher besteuert als fossile Brennstoffe und Haushalte werden höher besteuert als Unternehmen. Des Weiteren werden Unternehmen, die dem CO2-Markt unterliegen, höher besteuert als Unternehmen, die nicht dem CO2-Markt unterliegen, „ohne dass eine Begründung gegeben wird“, wie der französische Rechnungshof Cour des Comptes in seinem Bericht vom 6. September erklärte.
In einer Reaktion auf den Draghi-Bericht wies der europäische Stromhandelsverband Eurelectric darauf hin, dass die derzeitige europäische Gesetzgebung dazu führt, dass Strom in der EU im Durchschnitt 1,4-mal höher besteuert wird als Gas.
Eine bessere Möglichkeit, der Schwerindustrie bei der Bewältigung hoher Energiepreise zu helfen, wäre „eine Senkung der Energiepreise durch eine angemessene Besteuerung von Strom im Vergleich zu umweltschädlichen fossilen Brennstoffen“, so Eurelectric.
Soziale Auswirkungen und CO2-Preise
Die Energiebesteuerung ist nicht nur eine Frage der Wettbewerbsfähigkeit, sondern hat auch soziale Auswirkungen.
Die sozialen Auswirkungen werden ab 2027 immer deutlicher werden. Denn der CO2-Markt der EU (ETS 2) wird einen CO2-Preis für Kraftstoffe im Straßenverkehr und für Heizstoffe für den Hausgebrauch festlegen, der sich direkt auf die Haushalte auswirkt.
Die Erweiterung des neuen Emissionshandelssystems im Jahr 2027 wird von einem „Sozialklimafonds“ begleitet, der die finanziellen Auswirkungen auf die Haushalte abmildern, aber nicht vollständig ausgleichen wird.
Einige Experten befürchten, dass die Auswirkungen auf die Bürger zu hoch sein werden und Erinnerungen an die „Gelbwesten-Proteste“ kommen hoch.
Die Ausweitung des CO2-Marktes „könnte den Energiepreis für diese Sektoren durch die Erhöhung der bestehenden Energiesteuern erheblich erhöhen“, befürchtet der französische Rechnungshof.
In diesem Zusammenhang ist die Überarbeitung der Energiesteuerrichtlinie von entscheidender Bedeutung. Dadurch kann sichergestellt werden, dass Energiesteuern und CO2-Preise konsistent sind und nicht doppelt auf den Geldbeutel der Menschen drücken.
Die Überarbeitung der Energiesteuerrichtlinie in einer Weise abzuschließen, die die Energiebesteuerung mit den CO2-Preisen in Einklang bringt, wird daher zu einem „vorrangigen Ziel“, argumentiert Pierre Jérémie, französischer Energieexperte des progressiven Thinktanks TerraNova. Der Bericht des Thinktanks über die CO2-Preise in der EU soll am Dienstag (17. September) veröffentlicht werden.
Wenn die Überarbeitung der Energiebesteuerungsrichtlinie am Ende nicht erfolgreich ist, müssen „alternative Lösungen“ gefunden werden, argumentiert die Energie- und Klimadirektion des französischen Umweltministeriums in ihren Antworten auf den Bericht des Cour des Comptes.
Zusätzlich zu den jüngsten Gesetzesänderungen, wie der Abschaffung der Steuerermäßigungen auf Öl im Jahr 2024, „müssen interne oder abteilungsübergreifende Überlegungen […] noch verfeinert werden, bevor sie veröffentlicht werden können“, so die Direktion gegenüber Euractiv.
[Bearbeitet von Donagh Cagney/Owen Morgan/Kjeld Neubert]