EU-Abgeordnete wollen Schutz gegen wirtschaftliche Erpressung

Der Handelsausschuss des Europäischen Parlaments hat sich für ein neues handelspolitisches Schutzinstrument ausgesprochen. Damit sollen die der Kommission zur Verfügung stehenden Gegenmaßnahmen zum Schutz der EU vor wirtschaftlicher Erpressung erweitert werden.

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Die EU wird neue Möglichkeiten erhalten, auf wirtschaftliche Erpressung zu reagieren. [<a href="https://www.shutterstock.com/g/miraswonderland" target="_blank" rel="noopener">MirasWonderland/Shutterstock</a>]

Der Handelsausschuss des Europäischen Parlaments hat sich für ein neues handelspolitisches Schutzinstrument ausgesprochen. Damit sollen die der Kommission zur Verfügung stehenden Gegenmaßnahmen zum Schutz der EU vor wirtschaftlicher Erpressung erweitert werden.

„Wir sind angreifbar und es gibt Staaten, die diese Verwundbarkeit mit angedrohten Zwangsmaßnahmen ausnutzen wollen“, sagte der SPD-Europaabgeordnete Bernd Lange.

Die Lücke in der EU-Handelspolitik war im vergangenen Jahr deutlich geworden, als es zwischen Litauen und China zu einer handelspolitischen Krise kam, nachdem Taiwan eine diplomatische Vertretung in dem baltischen Staat eröffnet hatte.

Während China litauische Exporte sanktionierte, beschränkte sich die Unterstützung der EU für ihren Mitgliedsstaat zunächst auf verbale Hilfe. Später wurde der Fall an die Welthandelsorganisation (WTO) weitergeleitet, aber das Verfahren ist langwierig.

Der Ausschuss für internationalen Handel des Europäischen Parlaments versucht nun, diese Lücke zu schließen. Der Ausschuss unterstützte einen Vorschlag der Kommission, der es der EU ermöglichen würde, eigene Gegenmaßnahmen zu ergreifen, noch bevor eine Entscheidung in der WTO getroffen würde.

Die Unterstützung erfolgte mit einer überwältigenden Mehrheit: 34 Ausschussmitglieder stimmten für den Vorschlag, 6 enthielten sich und keiner stimmte dagegen.

Kreative Reaktion auf neue Formen wirtschaftlicher Erpressung

Das neue Instrument soll die Möglichkeit eröffnen, Zölle zu verhängen, aber auch andere reaktive Maßnahmen.

„Die Länder sind heutzutage ‚kreativer‘, wenn es um wirtschaftliche Erpressung geht“, sagte Oscar Guinea vom Europäischen Zentrum für Politische Ökonomie (ECIPE) gegenüber EURACTIV.

„Anders als beispielsweise die Sektion 301 des US-Handelsrechts ist das Anti-CoercionInstrument ein defensives, reaktives Instrument und eine Maßnahme der letzten Instanz – diesen wichtigen Aspekt betonen wir in unserer Position“, so Lange, der Chefunterhändler des Parlaments für das neue Instrument ist.

Auch Handelsexperte Guinea betonte: „Die Hoffnung ist, es niemals nutzen zu müssen. Es soll vielmehr andere Länder dazu bringen, zweimal nachzudenken [bevor sie EU-Länder erpressen].“

Dazu gehöre auch, dass das Instrument bewusst unklar lasse, wie die möglichen Reaktionen aussehen könnten. Gleichzeitig sieht Guinea auch das Risiko einer Eskalation der gegenseitigen Vergeltungsmaßnahmen, „wenn der Einsatz immer höher wird“.

Kommission erhält Spielraum

Nach Ansicht Guineas ist es auch entscheidend, dass das Instrument im Bereich der Handelspolitik angesiedelt ist. Hier hat die Europäische Union die sogenannte ausschließliche Zuständigkeit und benötigt daher keine Einstimmigkeit zwischen allen EU-Ländern, um Entscheidungen zu treffen – wie es in der Außenpolitik der Fall wäre.

Der Ausschuss des Europäischen Parlaments hat jedoch Änderungen an dem ursprünglichen Vorschlag vorgenommen, die dem Parlament und den EU-Ländern ein größeres Mitspracherecht bei der Reaktion der Union einräumen würden. Im ursprünglichen Vorschlag lag dies weitgehend im Ermessen der Kommission.

„Wir stärken die Rolle des Europäischen Parlaments und der Mitgliedstaaten, um sicherzustellen, dass Reaktionen gemeinsam entwickelt werden und die Union mit einer Stimme spricht“, so Lange.

Gleichzeitig hat der Ausschuss den Anwendungsbereich des Instruments erweitert. In der Fassung des Ausschusses wäre es möglich, bereits auf die bloße Androhung von Nötigung zu reagieren, und nicht erst, wenn der Schaden bereits entstanden ist.

So hätte die EU beispielsweise bereits auf die US-Drohung von Zöllen auf französische Handtaschen und Kosmetika reagieren können, als Frankreich ankündigte, im Jahr 2019 eine Steuer auf digitale Dienstleistungen einführen zu wollen.

[Bearbeitet von Nathalie Weatherald]