Handygebühren: EU klagt gegen Deutschland
Die EU-Kommission strengt gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren im Bereich "Terminierungsentgelte" ein. Deutschland habe Transparenzregeln bei Mobilfunkentgelten unterlaufen.
Die EU-Kommission strengt gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren im Bereich „Terminierungsentgelte“ ein. Deutschland habe Transparenzregeln bei Mobilfunkentgelten unterlaufen.
Deutschland habe es versäumt, die Regulierer der anderen Mitgliedsstaaten und die Europäische Kommission vor der Festsetzung von Zustellungsentgelten zu konsultieren, so Kommission in einer Mitteilung vom 25. Juni 2009. Dieser Mangel an Transparenz ist ein bislang einmaliger Fall bei der Anwendung des EU-Telekommunikationsrechts in den 27 EU-Mitgliedstaaten.
Gebühren für Weiterleitung von Netz zu Netz
Sogenannte Terminierungsentgelte oder Anrufzustellungsentgelte sind Gebühren, die Netzbetreiber als Vorleistung für die Weiterleitung der Anrufe von einem Netz in ein anderes Netz berechnen.
Die deutsche Regulierungsbehörde, die Bundesnetzagentur, hat es nach Ansicht der Viviane Reding, EU-Kommissarin für Telekommunikation, unterlassen, die Kommission und andere nationale Regulierungsbehörden darüber zu unterrichten, dass die Mobilfunk-Zustellungsentgelte neu festgesetzt wurden.
Bundesnetzagentur am Pranger
Entgegen ihrer Verpflichtung aus dem EU-Telekommunikationsrecht traf die Bundesnetzagentur ihre Entscheidungen über Zustellungsentgelte bereits am 31. März 2009. Das bedeutet, dass die EU-Kommission oder andere nationale Regulierungsbehörden keine Gelegenheit mehr hatten, sich zur Höhe dieser Entgelte zu äußern.
"Regulierungsentscheidungen zur Festsetzung der Mobilfunk-Zustellungsentgelte wirken sich auf Unternehmen in anderen Mitgliedstaaten und damit auf den Binnenmarkt aus. Deshalb sind die nationalen Regulierungsbehörden EU-rechtlich verpflichtet, bei solchen Entscheidungen die Regulierer der anderen Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission zu konsultieren", sagte die für Telekommunikationsfragen zuständige EU-Kommissarin.
Verzerrungen im Wettbewerb
Dieser Mangel an Transparenz ist laut Viviane Reding bislang einmalig bei der Anwendung des EU-Telekommunikationsrechts in den 27 EU-Mitgliedstaaten. Ohne vorherige Konsultation der anderen Regulierer steigt die Gefahr, dass es zu einer unterschiedlichen Regulierung der Zustellungsentgelte in den Mitgliedstaaten und damit zu Wettbewerbsverzerrungen im Telekommunikationssektor kommt.
Schon heute unterscheiden sich diese Entgelte und die Methoden zu ihrer Festsetzung in der EU ganz erheblich, weshalb die Kommission auf eine bessere Koordinierung drängt.
Geist des Binnenmarkts verletzt
"Leider vertrat die deutsche Regulierungsbehörde nach intensiven Gesprächen mit der Kommission die Auffassung, dass die Höhe der Mobilfunk-Zustellungsentgelte und die Methode für deren Berechnung dem EU-weiten Konsultationsmechanismus nicht unterliege", so Reding. Dies stelle nicht nur eine Verletzung von EU-Recht dar, sondern widerspreche auch dem Geiste des Binnenmarkts.
Im Binnenmarkt sollten an sich eine enge Zusammenarbeit und Konsultation zwischen nationalen Regulierern und der Kommission helfen, unterschiedliche Regulierungskonzepte zu vermeiden, die zu Hindernissen auf dem Telekom-Binnenmarkt führen.
Es droht der Gang zum Europäischen Gerichtshof
Die deutsche Regierung hat nun zwei Monate Zeit, um auf das Aufforderungsschreiben zu antworten, dessen Versand heute (25. Juni) von der Kommission beschlossen wurde. Erhält die Kommission von der deutschen Regierung keine oder eine nicht zufriedenstellende Antwort, kann sie eine mit Gründen versehene Stellungnahme abgeben (zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens).
Sollte Deutschland seinen aus dem EU-Recht erwachsenden Verpflichtungen dann immer noch nicht nachkommen, wird die Kommission den Europäischen Gerichtshof anrufen.
Niederschlag in der Telefonrechnung
Die Anrufzustellungsgebühren stellt der Netzbetreiber eines angerufenen Kunden dem Netzbetreiber des Anrufers auf der Vorleistungsebene für die Zustellung eines Anrufs in Rechnung. Zustellungsentgelte gehören daher zu den Kosten eines Anrufs zwischen Kunden unterschiedlicher Netzbetreiber und schlagen sich in der Telefonrechnung des anrufenden Teilnehmers nieder.
Der Preis, den ein Teilnehmer aus einem Land für Anrufe bei einem Teilnehmer in einem anderen Mitgliedstaat zahlen muss, hängt auch von der Höhe der Zustellungsentgelte im Zielland ab. Die Höhe der Zustellungsentgelte wirkt sich darauf aus, inwiefern die in einem Mitgliedstaat niedergelassenen Betreiber in der Lage sind, auf der Grundlage der festgesetzten Zustellungsentgelte ihre Dienste in dem anderen Land anzubieten.
Hintergrund
Nach EU-Telekommunikationsrecht sind die nationalen Regulierungsbehörden verpflichtet, der Kommission und den Regulierungsbehörden der anderen Mitgliedstaaten die Entwürfe geplanter Maßnahmen mitzuteilen, die sich auf den Handel zwischen den Mitgliedstaaten auswirken können. Auch deren Begründung ist mitzuteilen. Die nationalen Regulierungsbehörden und die Kommission können dann zu den vorgeschlagenen Maßnahmen Stellung nehmen.
Im Mai 2009 veröffentlichte die Kommission eine Empfehlung zur Regulierung der Anrufzustellungsentgelte in der EU, in der sie den Telekom-Regulierern der EU klare Leitlinien in Bezug auf die Festsetzung der Zustellungsentgelte anhand kostenorientierter Berechnungsmethoden vorgibt ( IP/09/710 ).
ekö