Illegale Biokraftstoffeinfuhren: EU-Kommission in der Kritik
Die Europäische Kommission wird von europäischen Biokraftstoffherstellern heftig für die verspätete Einführung von Schutzmaßnahmen gegen illegale Biokraftstoffeinfuhren kritisiert. Asiatische Importe üben zur Zeit Druck auf den europäischen Markt aus.
Biokraftstoffhersteller haben die EU-Kommission heftig für die verspätete Einführung von Schutzmaßnahmen gegen die illegale Einfuhr von Biokraftstoffen kritisiert. Asiatische Importe üben derzeit Druck auf den europäischen Markt aus.
Der Grund für die Kritik ist die Flut an kostengünstigen Biokraftstoffen der zweiten Generation aus Asien, wodurch einige europäische Hersteller aus dem Markt gedrängt wurden.
Europäische Hersteller haben daraufhin Bedenken wegen Betrugs geäußert und behaupten, dass die auf den Markt eingeführten Biokraftstoffe illegal Zölle umgehen. Dieser Vorwurf hat die Europäische Kommission veranlasst, eine offizielle Untersuchung einzuleiten.
Darüber hinaus wird vermutet, dass Erzeuger in Ländern wie Indonesien und Malaysia billiges Palmöl, für das in der EU Einfuhrbeschränkungen gelten, als gebrauchte Speiseöle verkaufen. Dies ist momentan ein wertvoller Rohstoff für Biokraftstoffe, der bei der Einhaltung der Ziele für erneuerbare Energien doppelt angerechnet werden kann.
Die Unionsdatenbank für Biokraftstoffe
Im Rahmen der Überarbeitung der EU-Richtlinie für erneuerbare Energien im Jahr 2018 hat die Kommission eine Datenbank zur Überwachung von Biokraftstoffen eingerichtet, um den Schutz vor Betrug durch freiwillige Zertifizierungssysteme zu verbessern.
Die Unionsdatenbank für Biokraftstoffe (UDB) soll alle Geschäfte mit Biokraftstoffen in der weltweiten Lieferkette verfolgen und sicherstellen, dass nur Kraftstoffe, die den europäischen Nachhaltigkeitsstandards entsprechen, nach Europa gelangen.
Die Datenbank würde auch sicherstellen, dass Nachhaltigkeitszertifikate nur einmal verwendet werden, wodurch das Problem der mehrfachen Verwendung von Zertifikaten gelöst würde.
Die Datenbank befindet sich jedoch noch in einem frühen Stadium und wird innerhalb der Branche häufig kritisiert. Biokraftstoffhersteller beklagen eine verzögerte und verwirrende Einführung der Datenbank, welche die grundlegenden Probleme nicht angehen würde.
James Cogan, Politikberater bei Ethanol Europe, einem irischen Biokraftstoffhersteller in Familienbesitz, sagte, dass trotz des Drucks der Branche, eine funktionierende Datenbank zu schaffen, kaum Fortschritte erzielt werden.
„Fünf Jahre nach der Entscheidung, sie einzurichten, ist immer noch nichts in Betrieb und es gibt keine Informationen von der Kommission über den Stand der Dinge“, sagte er gegenüber EURACTIV.
„Die Kommission habe jedenfalls nicht die notwendigen Kapazitäten, um so etwas zu entwickeln. So wie sie die Büros, in denen sie arbeiten, nicht bauen, sollten sie auch das hier nicht entwickeln“, fügte er hinzu.
Cogan führte den mangelnden Fortschritt auf fehlende Investitionen aus Brüssel und einen Mangel an institutionellen Kapazitäten zurück.
„Es scheint niemanden zu geben, der für das Datenbankprojekt zuständig ist. Es gibt keinen Vorsitzenden, keinen Plan, keine Zwischenberichte, keine Kontrolle, keine Verantwortlichen“, sagte er.
Deutsche Datenbank wird weiterhin genutzt
Der Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB) äußerte ebenfalls Bedenken hinsichtlich der Mängel bei der Einführung der Datenbank. Eine erste Testphase der Datenbank erwies sich als wenig überzeugend.
„Sie arbeiten schon seit geraumer Zeit daran und haben der Industrie Fristen für die Beteiligung an der Datenbank gesetzt, aber es war ein ziemliches Durcheinander, weil die Registrierung sehr schwierig ist und einige Fragen noch nicht abschließend geklärt sind“, sagte Elmar Baumann, Geschäftsführer des VDB, gegenüber EURACTIV.
Nach Angaben des Bundesumweltministeriums gibt es seit 13 Jahren eine nationale Biokraftstoffdatenbank namens NABISY, die auch weiterhin in Deutschland betrieben werden soll.
„Die deutsche Datenbank NABISY ist seit vielen Jahren etabliert und funktioniert gut und zuverlässig. NABISY wird auch in Zukunft für die Umsetzung der nationalen Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) und die Anrechnung von Biokraftstoffen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben in Deutschland benötigt“, hieß es gegenüber EURACTIV.
Deutsche Behörden stehen in „engem Kontakt“ mit der Europäischen Kommission bezüglich des Aufbaus der EU-Datenbank und glauben, dass diese eines Tages mit der deutschen Datenbank verbunden werden könnte.
Eine Verknüpfung wäre wünschenswert, aber bevor dies geschehen kann, sind technische Verbesserungen auf Seiten der Kommission erforderlich, so Baumann.
„Die deutsche Biokraftstoffindustrie ist besorgt, weil das Einrichten der [EU-Datenbank] nicht richtig funktioniert. Ohne die gut funktionierende NABISY-Datenbank wären wir im Hinblick auf die Nachhaltigkeitsnachweise verloren“, sagte er.
Probleme bei der Zertifizierung
Selbst wenn die Datenbank voll funktionsfähig wäre, bliebe sie auf das unzureichende Zertifizierungssystem der EU angewiesen, was bedeutet, dass „es immer noch Betrug geben wird“, so Cogan.
„Eine Datenbank ist nur so gut, wie die darin enthaltenen Daten. Die EU-Zertifizierungsverfahren sind voller Falschinformationen, und das wird auch für die Datenbank gelten“, sagte er.
Der VDB äußerte sich ebenfalls skeptisch über die Fähigkeit der Datenbank, Betrug zu bekämpfen, solange die Probleme mit der freiwilligen Zertifizierung nicht gelöst sind.
„Der Einsatz der künftigen EU-Datenbank als Mittel gegen dubiose Zertifikate aus China ist aus unserer Sicht grundlegend irreführend“, so Baumann.
„Die Datenbank ist ein wichtiger Baustein der Nachhaltigkeitszertifizierung im Allgemeinen, da sie eine Mehrfachnutzung von Zertifikaten verhindert. Sie schützt aber nicht vor Betrug bei der Ausstellung von Zertifikaten oder bei schlechter Auditdurchführung.“
In einem Bericht des Europäischen Rechnungshofs aus dem Jahr 2016 wurde davor gewarnt, dass Schwachstellen im Zertifizierungssystem für Biokraftstoffe die Ziele der EU für erneuerbare Energien im Verkehrssektor gefährden könnten.
Eine Folgeuntersuchung im Jahr 2019 ergab, dass zwar einige Empfehlungen berücksichtigt wurden, doch die Empfehlung zur besseren Überprüfung der Normenkonformität von Zertifizierungssystemen wurde nur „in begrenztem Umfang“ umgesetzt.
[Bearbeitet von Frédéric Simon/Alice Taylor/Kjeld Neubert]