Internetsperre - EU-Parlament gibt nach
Das EU-Parlament macht im Streit um die Rechte von Internet-Nutzern eine Kehrtwende. Internetsperren ohne richterliche Genehmigung sollen in der EU nun doch möglich sein. Damit könnte das lang erwartete EU-Telekom-Paket Anfang 2010 in Kraft treten. Internet-Aktivisten sind entsetzt und werfen den Abgeordneten "Kapitulation" vor. Frankreichs Verfassungsgericht macht derweil den Weg für Internetsperren frei.
Das EU-Parlament macht im Streit um die Rechte von Internet-Nutzern eine Kehrtwende. Internetsperren ohne richterliche Genehmigung sollen in der EU nun doch möglich sein. Damit könnte das lang erwartete EU-Telekom-Paket Anfang 2010 in Kraft treten. Internet-Aktivisten sind entsetzt und werfen den Abgeordneten „Kapitulation“ vor. Frankreichs Verfassungsgericht macht derweil den Weg für Internetsperren frei.
Internet-Nutzer, die in den Verdacht von Copyright-Verletzungen geraten, könnten zukünftig in der EU ohne Gerichtsbeschluss vom Netz ausgesperrt werden. Im Streit um Internet-Sperren (Siehe EURACTIV.de vom 14. Oktober 2009) macht das EU-Parlament hierfür offenbar den Weg frei.
Bislang blockiert der Streit das sogenannte "Telekom-Paket" der EU (Siehe EURACTIV-LinkDossier), das umfangreiche Neuregelungen für den Telekommunikations-Sektor vorsieht. Die betroffenen Unternehmen machen Druck, das Paket schnellstmöglich zu verabschieden, da es den neuen Rahmen für viele Investitionen bildet. So bleibt momentan die Nutzung von GSM-Frequenzen für das mobile Breitband-Internet blockiert, von dem sich Provider Kostensenkungen versprechen.
Reul: "Wie verstehen uns jetzt sehr gut"
Der neue Kompromissvorschlag des Parlaments ist eine Kehrtwende zur ursprünglichen Position und dürfte den EU-Mitgliedstaaten entscheidend entgegen kommen.
"Wir sind jetzt in einem Stadium, in dem wir uns sehr gut verstehen", sagte Herbert Reul (CDU/EVP), Vorsitzender des Industrie-Ausschusses und Verhandlungsführer des Parlaments. Es sei wichtig, sicherzustellen, dass sich am Ende jeder im gemeinsamen Text wiederfinden könne.
Das offizielle Vermittlungsverfahren zwischen Parlament und Rat beginnt nam 4. November und endet spätestens am 30. Dezember. Sollten keine weiteren Hindernisse auftreten, könnte das Telekom-Paket Anfang 2010 in Kraft treten.
EU-Parlament entdeckt Internetrechte
Die Abgeordneten hatten im Mai 2009 überraschenderweise eine informelle Verständigung mit dem EU-Rat über die Zustimmung zum Telekom-Paket rückgängig gemacht und den mittlerweile berühmten Änderungsantrag 138 eingebracht. Darin verlangten die Parlamentarier einen Passus, der klarstellt, dass die Meinungs- und Informationsfreiheit im Netz nur mit einer richterlichen Genehmigung eingeschränkt werden darf (Vgl. Pkt. 8f in der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Mai 2009). Der Vorstoß richtete sich gegen "Internetsperren", die derzeit in Frankreich und Großbritannien diskutiert bzw. geplant werden.
Beobachtern zufolge reagierte das Parlament vor der Europawahl auf die wachsende Popularität der "Piraten-Partei", die sich für die Rechte von Internetnutzern einsetzt. Tatsächlich zog die Piraten-Partei mit einem Abgeordneten aus Schweden in das Parlament ein, der sich der grünen Fraktion anschloss (Siehe EURACTIV.de vom 25. Juni 2009).
Streit mit Sarkozy
Den Änderungsantrag des Parlaments lehnte Frankreich strikt ab. Der Grund: Staatspräsident Nicolas Sarkozy will im eigenen Land eine Kontrollbehörde gegen Internet-Piraterie ("Hadopi") aufbauen. Ursprünglich sollte Hadopi Internetsperren auch ohne richterliche Genehmigung verhängen dürfen, wenn Urheberrechte verletzt werden. Dies wurde allerdings vom französischen Verfassungsgericht zurückgewiesen.
Heute erlaubte das Gericht ein überarbeitetes Gesetz und gab den Weg für Internetsperren mit richterlichem Beschluss frei. Damit dürfte sich der Widerstand Frankreichs gegen eine entsprechende Vorgabe des Parlaments theoretisch erübrigt haben.
EU-Rat bleibt hart
Trotzdem soll die Einschränkung der richterlichen Genehmigung nach Willen der EU-Staaten nicht auf EU-Ebene verankert werden. Mitte Oktober legte der EU-Rat einen Kompromiss-Vorschlag vor, den EURACTIV einsehen konnte (Siehe EURACTIV.de vom 14. Oktober 2009).
Der Vorschlag verwirft die frühere Forderung des Parlaments nach einer richterlichen Genehmigung, stärkt aber die Rechte der Internetnutzer. Der neue Text soll "das Recht auf effektiven Rechtsschutz in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts" betonen. Außerdem wird das Recht auf ein "faires und unparteiisches Verfahren" hervorgehoben, auch darauf, "gehört" zu werden. Dieser Passus ist wichtig, da in Frankreich zur Debatte stand, kriminelle Nutzer ohne vorherige Befragung vom Netz auszusperren.
Der neue Kompromissvorschlag (20. Oktober 2009 / Englisch) des Parlaments kommt den Formulierungen des Rates sehr weit entgegen. Der Text macht nun eine richterliche Genehmigung nicht mehr zur Vorbedingung für Internetsperren. Demnach sollen "alle Maßnahmen (…) auf Grundlage eines vorherigen, fairen und unparteiischen Verfahrens" erlassen werden dürfen. Das Wort "Justiz" ist aus dem dem Änderungsantrag entfernt worden. Allerdings sei eine zeitnahe, "gerichtliche Überprüfung" erforderlich, wenn Maßnahmen ergriffen worden sind. Es reicht also, die Justiz im Nachhinein einzuschalten. Wann genau eine gerichtliche Überprüfung stattfinden muss, bleibt offen.
Bürgerrechtler erbost über "Kapitulation"
Mit dem Einlenken entsetzt das Parlament Europas Internet-Aktivisten. Die Bürgerrechtsorganisation European Digital Rights (EDRI) fordert die EU-Abgeordneten in einem offenen Brief (21. Oktober / Englisch) dazu auf, den Änderungsantrag 138 in seiner bisherigen Form beizubehalten. "Eine Kapitulation vor der inakzeptabel unflexiblen, rechtlich fragwürdigen und demokratisch defizitären Herangehensweise des Rates würde das Parlament dauerhaft schädigen", heißt es darin.
Scharfe Worte findet auch die Bürgerrechts-Initiative La Quadrature du Net in einer Erklärung (21. Oktober 2009 / Englisch): "Mit diesem Rückzug hat das Europäische Parlament, das sich regelmäßig für seine Zuständigkeit für Menschenrechte rühmt, die falsche Vorstellung bestätigt, es habe keine Macht, um die Rechte seiner Wähler zu schützen."
Die Internet-Aktivisten greifen die zuständige Berichterstatterin des Parlaments an, die französische Sozialistin Catherine Trautmann (PASD): "Diese Entscheidung wurde bewusst von Catherine Trautmann getroffen, um keine Konfrontation mit dem Rat zu riskieren, und den Streit um das Telekom-Paket schnell zu beenden." Dies sei eine "Schande", so Jérémie Zimmermann, Sprecher von La Quadrature du Net. Am Ende sei das Parlament nicht mutig genug gewesen, gegenüber dem Rat die Bürgerrechte zu verteidigen.
Viele EU-Abgeordnete müssen nun erleben, wie schwer es ist, Internetaktivisten für die eigene Politik zu gewinnen.
Alexander Wragge/ EURACTIV
Links
EURACTIV: Link-Dossier zum Telekom-Paket
EU-Parlament: Kompromiss-Vorschlag für Änderungsantrag 138 (20. Oktober 2009 / Englisch)
EU-Parlament: Entschließung des Europäischen Parlaments zum Telekom-Paket (6. Mai 2009)
EU-Parlament: Presse-Erklärung zum Vermittlungs-Ausschuss über das Telekom-Paket (22. Oktober 2009)
NGOs
European Digital Rights (EDRI): Offener Brief an das Europaparlament mit der Forderung, den Änderungsantrag 138 beizubehalten (21. Oktober / Englisch)
La Quadrature du Net: Erklärung zum Kompromissvorschlag des EU-Parlaments (21. Oktober 2009 / Englisch):