Islamgesetz in Österreich: Wien erlässt neue Regeln für Glaubensgemeinschaft

Der Islam ist in Österreich seit 1912 eine staatlich-anerkannte Religionsgemeinschaft und eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Ein Unikum in Europa. Doch jetzt kommt es zu einem Islamgesetz mit neuen Vorschriften.

Euractiv.de
Foto: Muhammad Rehan (CC BY-SA 2.0)
Foto: Muhammad Rehan (CC BY-SA 2.0)

Der Islam ist in Österreich seit 1912 eine staatlich-anerkannte Religionsgemeinschaft und eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Ein Unikum in Europa. Doch jetzt kommt es zu einem Islamgesetz mit neuen Vorschriften.

Nach 102 Jahren bekommt Österreich ein neues Islamgesetz. Die Idee dazu hatten der für Integrationsfragen zuständigen Minister Sebastian Kurz (ÖVP) und Kulturminister Josef Ostermayer (SPÖ). Die schon länger verfolgte Intention – nicht erst ausgelöst durch radikal-islamische Bewegungen, die die Welt in Atem halten: Die bisherige Gesetzeslage soll in einem einzigen Gesetz zusammengefasst werden. Hinzu kommen eine Reihe klarer neuer Regeln.

Bereits diese Woche wird der Entwurf in Begutachtung gehen und – wie viele Reaktionen zeigen – weitgehend auf Übereinstimmung stoßen. Nur die rechtspopulistische FPÖ hat schon Bedenken im Voraus angemeldet. Für sie klingen die bekannt gewordenen Details „beunruhigend“.

Islamgesetz ein Relikt der Monarchie

Bloß, das Rad der Geschichte lässt sich nicht zurück drehen. Im Gegenteil, Österreich hat nämlich bereits seit einem guten Jahrhundert eine funktionierende gesetzliche Basis für den Umgang mit der islamischen Glaubensgemeinschaft zur Hand (immerhin bekennen sich 500.000 von rund 8,4 Millionen zu dieser Religion), die jetzt nur den aktuellen Erfordernissen angepasst werden muss.

Damals, 1908, wurde Bosnien-Herzegowina annektiert und somit auch formal Teil der Habsburgermonarchie wurde. Um das Zusammenleben mit den anderen Religionen zu regeln, wurde 1912 das Islamgesetz geschaffen, wodurch der Islam offiziell als Religionsgesellschaft anerkannt und den Muslimen Selbstbestimmung gewährt wurde.

Deutsche Übersetzung für den Koran

Aus dem aktuellen Entwurf stechen einige Passagen ganz besonders hervor: So zum Beispiel, dass jede islamische Religionsgesellschaft (derzeit trifft dies auf die Hanafiten und Aleviten zu) künftig dafür zu sorgen hat, dass es eine deutsche Übersetzung des Korans gibt. Damit sollen eine willkürliche Auslegung der „wesentlichen Glaubensquellen“ vermieden und so manchen Diskussionen auch der Boden entzogen werden. Was übrigens insofern von Bedeutung ist, als oftmals im Streitfall damit argumentiert wurde, dass der Koran verschiedene Interpretationen zulassen würde.

Der Gesetzesentwurf schafft klare Verhältnisse in Bezug auf den Gleichheitsgrundsatz, soll heißen, dass islamische Religionsgesellschaften „denselben gesetzlichen Schutz wie andere gesetzliche Religionsgesellschaften“ genießen. Allerdings wird dabei klar gestellt, dass es nicht möglich ist, sich „bei der Pflicht zur Einhaltung allgemeiner staatlicher Normen auf inner-religionsgesellschaftliche Regelungen oder die Lehre zu berufen“. Das staatliche Recht hat in jedem Fall Vorrang.

Nachdem es in letzter Zeit auch immer wieder Klagen über die Vortragstätigkeit so mancher Imame gegeben hat, will man nun die religiöse Betreuung der Gläubigen ebenso wie die Lehrtätigkeit klar regeln. So sollen – analog zum Israelitengesetz – Kultusgemeinden eingerichtet werden, die für „die Befriedigung der religiösen Bedürfnisse ihrer Mitglieder und für die Bereitstellung der dafür erforderlichen Einrichtungen“ zu sorgen haben.

Parallel dazu wird ein Recht auf religiöse Betreuung – also auf Seelsorger – im Gesetz verankert. Und das auch in Einrichtungen wie dem Bundesheer, in Justizanstalten sowie in Krankenhäusern und Pflegeheimen.

Verbot sicherheitsgefährdender Veranstaltungen

Gleichzeitig wird aber auch verlangt, dass sich islamische Religionsgesellschaften verpflichten, Funktionsträger wie etwa Imame ihrer Funktion zu entheben, sollten diese von einem Gericht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden sein oder die „öffentliche Sicherheit, Ordnung, Gesundheit und Moral oder die Rechte und Freiheiten anderer nachhaltig gefährden“.

Behörden können aber auch Versammlungen und Veranstaltungen untersagen, „von denen unmittelbar eine Gefahr für die Interessen der öffentlichen Sicherheit, Ordnung, Gesundheit, der nationalen Sicherheit oder die Rechte und Freiheiten anderer ausgeht“.

Islamische Religionsgesellschaften werden weiters offiziell berechtigt, den Organen der Gesetzgebung und Verwaltung Gutachten, Stellungnahmen, Berichte und Vorschläge „über Angelegenheiten, die gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften im Allgemeinen und die islamischen Religionsgesellschaften betreffen“, zu übermitteln.

Und es kommt auch zur Anerkennung islamischer Feiertage, wie dem Ramadanfest, Pilger-Opferfest und Aschura. Diesen Festtagen wird, wie es heißt, „der Schutz des Staates gewährleistet“, was allerdings arbeitsrechtlich noch keine Auswirkungen hat. Das heißt, Feiertag ist nicht gleichzeitig ein arbeitsfreier Tag.

Kritik an Beschneidung und Schächten

Während es sich auf weiten Strecken bei dem neuen Islamgesetz um die Festschreibung und Zusammenfassung schon bisher gelebter Bestimmungen sowie Grundsätze handelt, wurden doch einige Paragraphen kritisch beäugt. So wollen sich Beschneidungsgegner nicht mit dem Satz abfinden, dass „islamische Religionsgesellschaften und ihre Mitglieder berechtigt sind, Kinder und Jugendliche durch alle traditionellen Bräuche zu führen und entsprechend den religiösen Geboten zu erziehen“. 

Gegnern der umstrittenen Schlachtmethode des Schächtens wiederum bemängeln das auch Juden zustehende Recht, „die Herstellung von Fleischprodukten und anderen Nahrungsmitteln gemäß ihren inter-religionsgesellschaftlichen Vorschriften zu organisieren“.

Der Gesetzesentwurf ist in seiner Gänze ein Beispiel, wie man nicht nur für eine feinsäuberliche Trennung der Interessen  von Staat und Religion sorgen, sondern als Staat auch klare Rahmenbedingungen für das Leben einer Religionsgemeinschaft schaffen kann, Ein Beispiel, das durchaus Schule machen könnte.