Italiens Opposition fordert EU-Vertragsverletzungsverfahren zum Migrationsabkommen mit Albanien

Die italienischen Oppositionsparteien fragten die EU-Kommission an, ob sie beabsichtigt, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien einzuleiten. Anlass ist das italienische Migrationsabkommen mit Albanien zur Auslagerung von Asylverfahren.

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Meloni (Bild) erklärte, dass diejenigen, die Italien bestrafen wollen, dies wegen seiner demokratisch gewählten Mitte-Rechts-Regierung tun, die ein Ende der illegalen Masseneinwanderung fordert. [ EPA-EFE/CHRISTOPHER NEUNDORF]

Die italienischen Oppositionsparteien fragten die EU-Kommission an, ob sie beabsichtigt, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien einzuleiten. Anlass ist das italienische Migrationsabkommen mit Albanien zur Auslagerung von Asylverfahren.

Die Demokratische Partei (S&D), Fünf-Sterne-Bewegung (M5S/EU-Linke) und AVS (Grüne, EU-Linke) fordern am Freitag (18. Oktober) die Kommission auf, „an ihrer Position von 2018 festzuhalten“. Damit beziehen sie sich auf die Haltung der Kommission, als sie eine Auslagerung von Asylverfahren und Rückführungszentren ausschloss.

„Wir haben darum gebeten, die Einhaltung der Gesetze der Union zu überprüfen, an die sie sich offenbar nicht zu halten scheint“, sagte die italienische EU-Abgeordnete Cecilia Strada (S&D), die die Initiative leitet, in einem Interview mit Euractiv.

In dem Antrag wird eine Antwort zitiert, welche die Kommission während des eine Pressebriefings am Mittwoch (15. Oktober) zur Rechtmäßigkeit des Modells Italien-Albanien gegeben hat. Ein Sprecher der EU-Kommission erklärte darin: „Derzeit ist es für die EU nicht möglich, diese Option zu haben.“

„Unserer Einschätzung nach sehen die derzeitigen Vorschriften dies nicht vor“, fügte der Kommissionssprecher hinzu.

Die Kommission wies jedoch auch darauf hin, dass die Option „im Standpunkt des Rates zum Entwurf der Rückführungsrichtlinie enthalten“ sei und dass die Kommission diese Angelegenheit derzeit „prüfe“.

Der EU-Rat forderte die Kommission in seinen Schlussfolgerungen vom Donnerstag (17. Oktober) auf, „dringend“ einen Legislativvorschlag für Rückführungen vorzulegen.

„Wenn man sich auf die Rückführung konzentriert, könnte dies zu reiner Propaganda werden, da die tatsächlichen Rückführungsraten sehr niedrig sind. Dies ist auf eine Vielzahl von Faktoren zurückzuführen, darunter das Fehlen langfristiger Abkommen mit den Herkunftsländern“, erklärte die italienische EU-Abgeordnete Strada.

Als Reaktion darauf kritisierte die italienische Ministerpräsidentin Giorgia Meloni die Forderung der Opposition auf X. Sie erklärte, dass diejenigen, die Italien bestrafen wollen, dies wegen seiner demokratisch gewählten Mitte-Rechts-Regierung tun, die ein Ende der illegalen Masseneinwanderung fordert.

Die Sozialdemokratin Strada wies auch auf die rechtlichen Probleme des Abkommens hin, besonders im Zusammenhang mit internationalen Seerettungskonventionen.

„Zum Beispiel besagt das Hamburger Übereinkommen von 1979, das sogenannte SAR [Such und Rettung] -Übereinkommen und die damit verbundenen Beschränkungen der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation, dass man bei einer Rettung zu Recht den Hafen mit der geringsten Abweichung anlaufen sollte.“

„Das ist offensichtlich nicht der Fall, denn man nimmt Menschen auf und bringt sie nach Albanien“, gibt Strada zu Bedenken.

Am Freitag (18. Oktober) entschied die Einwanderungsabteilung des Gerichts in Rom gegen die Inhaftierung von Migranten im Rahmen dieses Migrationsmanagementabkommens. Im gleichen Urteil ordnete es die Rückführung von zwölf nach Albanien geschickten Migranten an.

Um das Urteil des Gerichts in Rom zu umgehen, verabschiedete die italienische Regierung am Montag (21. Oktober) ein neues Dekret. Dies erweitert die Liste der sicheren Drittstaaten und macht sie damit zu einer primären Rechtsquelle. Dieser Schritt zielt darauf ab, die rechtliche Autorität zu stärken und die Wahrscheinlichkeit weiterer Anfechtungen zu verringern.

„Das Ziel scheint darin zu bestehen, den Ermessensspielraum der Richter durch ein zusätzliches Regulierungselement einzuschränken“, sagte Lorenzo Castellani, Dozent für Politik an der Luiss-Universität in Rom, gegenüber Euractiv.

Derzeit gibt es keine europäische Liste sicherer Drittstaaten.

Gemäß der neuen Asylverfahrensverordnung im Rahmen des neuen Migrationspakts soll jedoch bis 2025 eine Überprüfung des Konzepts des sicheren Drittstaats stattfinden.

[Bearbeitet von Martina Monti/Kjeld Neubert]