KI-Gesetz: Parlament einigt sich auf OECD-Definition

Das Europäische Parlament hat sich darauf geeinigt, einen kritischen Streitpunkt des KI-Gesetzes zu schließen, indem es die von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) verwendete Definition übernommen hat. Auch auf die meisten anderen Definitionen hat man sich geeinigt, und neue Maßnahmen wie ein Recht auf Erklärung liegen ebenfalls auf dem Tisch der Abgeordneten.

Euractiv.com
Artificial,Intelligence,Text,In,Digital,Background
Am vergangenen Freitag (3. März) erzielten Vertreter der Fraktionen des Europäischen Parlaments, die an dem KI-Gesetz arbeiten, eine politische Einigung über einen der politisch heikelsten Teile des Dossiers, nämlich die Definition von künstlicher Intelligenz, heißt es aus Parlamentskreisen. [[enzozo/Shutterstock]]

Bei der künstlichen Intelligenz hat sich das EU-Parlament darauf geeinigt, die Definition der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zu verwenden. Dies könnte weitreichende Folgen für den Geltungsbereich des Gesetzes haben.

Am vergangenen Freitag (3. März) erzielten Vertreter der Fraktionen des Europäischen Parlaments, die an dem KI-Gesetz arbeiten, eine politische Einigung über einen der politisch heikelsten Teile des Dossiers, nämlich die Definition von künstlicher Intelligenz, heißt es aus Parlamentskreisen.

Das KI-Gesetz ist ein richtungsweisender Legislativvorschlag der EU, der darauf abzielt, das potenzielle Risiko, das von AI ausgeht, so gut als möglich abzufedern. Der Definition von künstlicher Intelligenz kommt hierbei eine Schlüsselrolle zu, denn sie grenzt den Geltungsbereich des neuen KI-Regelwerks ab.

„Ein „System der künstlichen Intelligenz“ (KI-System) ist ein maschinengestütztes System, das so konzipiert ist, dass es mit unterschiedlichen Autonomiegraden arbeitet und das zu expliziten oder impliziten Zwecken Ergebnisse wie Vorhersagen, Empfehlungen oder Entscheidungen erzeugen kann, die physische oder virtuelle Umgebungen beeinflussen“, heißt es in dem Text, der EURACTIV vorliegt und am Freitag diskutiert wurde.

KI-Definition

Laut Quellenangaben wurde vereinbart, den Begriff „maschinengestütztes“ System aus dem Text zu streichen. Ein überarbeiteter Text wird nun vom Büro der Ko-Berichterstatter Brando Benifei und Dragoș Tudorache erwartet.

Die Definition überschneidet sich weitgehend mit jener der OECD – einer internationalen Organisation, die oft als „Club der reichen Länder“ angesehen wird.

Ein Zusatz in der Präambel des Textes fordert zudem, dass die KI-Definition „eng mit der Arbeit internationaler Organisationen, die sich mit künstlicher Intelligenz befassen, abgestimmt wird, um Rechtssicherheit, Harmonisierung und breite Akzeptanz zu gewährleisten“.

Diese enge Abstimmung geht vor allem auf die Europäischen Volkspartei (EVP) zurück. EU-Abgeordnete im linken Spektrum des EU-Parlaments forderten wiederum einen breiteren Ansatz, der auf automatisierte Entscheidungen abzielt.

Darüber hinaus wurde auch eine ChatGPT Klausel in den Gesetzesentwurf aufgenommen.

[Bearbeitet von Zoran Radosavljevic]