KI-Verhaltenskodex: Branche fordert längere Fristen für Rückmeldungen

Der zweite Entwurf des Verhaltenskodex für Anbieter von Allzweck-KI (GPAI) wurde am Dienstag (19. Dezember) veröffentlicht. Die knappe Frist für Rückmeldungen hat ein breites Spektrum von Interessengruppen verärgert.

EURACTIV.com
Artificial Intelligence – EU Rules – Photo Illustration
„CCIA Europe fordert die Kommission auf, die Kontrolle über den Prozess zu übernehmen und ihn zu korrigieren“, heißt es in einer Pressemitteilung der Computers and Communication Industry Association (CCIA) Europe. [Jonathan Raa/NurPhoto via Getty Images]

Der zweite Entwurf des Verhaltenskodex für Anbieter von Allzweck-KI (GPAI) wurde am Dienstag (19. Dezember) veröffentlicht. Die knappe Frist für Rückmeldungen hat ein breites Spektrum von Interessengruppen verärgert.

Das Arbeitsgruppentreffen zur Besprechung des neuen Entwurfs zum Verhaltenskodex (Code of Practice, CoP) für Anbietern von allgemein künstlicher Intelligenzen (GPAI) ist für die dritte Woche im Januar angesetzten. 1.000 Interessenvertreter werden daran teilnehmen, die an der Ausarbeitung von Richtlinien zur Einhaltung des KI-Gesetzes für GPAI-Entwickler wie ChatGPT beteiligt sind.

Schriftliches Feedback ist jedoch bereits am 15. Januar erforderlich. Dieser Termin liegt vor den Treffen aller Arbeitsgruppen und vor dem nächsten GPAI-Anbieter-Workshop und der nächsten Sitzung der Lenkungsgruppe des KI-Ausschusses am 20. und 27. Januar.

Der Zeitplan ist bei den Interessengruppen, die die kurzen Fristen leid sind, bereits auf wenig Gegenliebe gestoßen.

„CCIA Europe fordert die Kommission auf, die Kontrolle über den Prozess zu übernehmen und ihn zu korrigieren“, heißt es in einer Pressemitteilung der Computers and Communication Industry Association (CCIA) Europe.

Die Industrievertreter fordern von der Kommission, genügend Zeit für die Einreichung von Kommentaren einzuräumen und sicherzustellen, dass ihre Bedenken im nächsten Entwurf des Kodex berücksichtigt werden.

Am Dienstag (17. Dezember) forderten die Co-Vorsitzenden der Überwachungsgruppe des Parlaments in einem Entwurf eines Schreibens an Virkkunen, das Euractiv vorliegt, verlängerte Fristen für künftige Entwürfe. Sie sagten: „Wir wurden wiederholt darauf aufmerksam gemacht, dass die vorgesehenen Konsultationsfristen für interessierte Akteure zu kurz sind.“

Am Mittwoch wurde die endgültige und unveränderte Fassung des Schreibens mit der Unterschrift von 15 der 18 Mitglieder der Arbeitsgruppe des Parlaments verschickt.

EU-Abgeordneten forderten auch detailliertere und messbarere Bestimmungen, sodass das 66-seitige Dokument mit den wichtigsten Leistungsindikatoren, die jede Maßnahme begleiten, ihnen vielleicht mehr zusagt als der Zeitplan.

Die Vorsitzenden, die den Entwurf verfassen, stehen auch vor der Herausforderung, die kurzen Fristen einzuhalten, da sie 354 schriftliche Rückmeldungen zum ersten Entwurf erhalten haben.

„Diese engen Zeitvorgaben begünstigen die Industrie, auch wenn dies nicht beabsichtigt ist“, sagte Blue Tiyavorabun, Politikberater beim Netzwerk von Bürgerrechtsorganisationen EDRi, Anfang dieser Woche gegenüber Euractiv.

Aber auch die Industrie ist mit der Frist vom 15. Januar unzufrieden.

„Für Handelsverbände müssen wir uns mit unseren Mitgliedern abstimmen, was die Sache noch komplizierter macht, da sie sich erst intern beraten müssen“, sagte Julien Chasserieau, stellvertretender Direktor für KI- und Datenpolitik bei DIGITALEUROPE.

Die Kommission erwartet den dritten Entwurf des Verhaltenskodex für die Woche vom 17. Februar 2025.

[Bearbeitet von Martina Monti/Kjeld Neubert]