Kindesmissbrauch: EU-Länder schlagen Betroffenen-Ausschuss vor

Ein neuer Kompromisstext der EU-Mitgliedstaaten zur Verhinderung sexueller Gewalt gegen Kinder im Internet schlägt die Einführung eines Ausschusses vor, der sich aus Überlebenden solcher Straftaten zusammensetzen soll.

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Der EU-Vorschlag zielt darauf ab, die Verbreitung von Inhalten zum sexuellen Missbrauch von Kindern online und offline zu bekämpfen. [Shutterstock/First Glimpse Photography]

Ein neuer Kompromisstext der EU-Mitgliedstaaten zur Verhinderung sexueller Gewalt gegen Kinder im Internet schlägt die Einführung eines Ausschusses vor, der sich aus Überlebenden solcher Straftaten zusammensetzen soll.

Der entsprechende europäische Gesetzesvorschlag zielt darauf ab, die Verbreitung von Inhalten zum sexuellen Missbrauch von Kindern online und offline zu bekämpfen.

In einem neuen Kompromissdokument vom 21. April, welches dem Nachrichtenportal Contexte vorliegt, erwägen die Mitgliedstaaten die Einführung eines neuen Gremiums von Missbrauchsüberlebenden, welches bei der Umsetzung des Vorschlags helfen soll.

Der Text überträgt auch mehr Verantwortung von den koordinierenden Behörden (der nationalen Anlaufstelle für Maßnahmen eines Mitgliedstaates) auf die zuständigen Behörden, wie zum Beispiel die Justiz- und Strafvollzugsbehörden.

Das Dokument wurde am 27. und 28. April in der Arbeitsgruppe „Strafverfolgung“, einem technischen Gremium des EU-Rates, diskutiert. Das Dossier sollte eigentlich am 3. Mai auf Botschafterebene erörtert werden, die Diskussion wurde jedoch auf den 17. Mai verschoben, da die Vertreter der Mitgliedstaaten mehr technische Arbeit zur Feinjustierung des Dokuments benötigten.

Gremium für Opfer und Überlebende

Der Kompromisstext sieht die Ernennung eines Gremiums vor, in dem die Opfer und Überlebenden von sexuellem Kindesmissbrauch vertreten sein sollen. Die Mitglieder würden in einer offenen Ausschreibung auf der Grundlage ihrer „persönlichen Erfahrung, Sachkenntnis und Unabhängigkeit“ ausgewählt.

Ihr Mandat würde vier Jahre betragen und könnte zweimal verlängert werden.

Stellt sich ein Mitglied als nicht (mehr) unabhängig heraus, soll ein Aufsichtsrat seine Ernennung widerrufen können. Aus dem Dokument geht jedoch nicht hervor, wie sich die Mitglieder des Aufsichtsrates zusammensetzen, ob es sich um Vertreter der Mitgliedstaaten handelt oder ob es andere Auswahlkriterien geben wird.

Zu den Aufgaben des Gremiums für Opfer und Überlebende gehören ein Beitrag zur Arbeit der zuständigen Behörden sowie zur europäischen Vernetzung der Opfer. Außerdem sollen sie die Überlebenden unterstützen und begleiten.

Nationale Behörden

In dem Kompromisstext der Mitgliedstaaten werden auch viele Aufgaben, wie die Ausstellung von Sperrverfügungen, von der Koordinierungsbehörde auf die zuständigen Behörden übertragen, beispielsweise Strafverfolgungs- oder Justizbehörden.

Die koordinierende Behörde ist die nationale Anlaufstelle für alle Maßnahmen, die von der zuständigen Behörde des EU-Landes ergriffen werden, zum Beispiel für die Koordinierung der Ausstellung von Feststellungsanordnungen an Unternehmen, die elektronische Kommunikationsdienste anbieten.

Die Koordinierungsbehörden spielen eine besonders wichtige Rolle in grenzüberschreitenden Fällen, wenn der Diensteanbieter, der von einem Rechtsinstrument im Rahmen dieser Verordnung betroffen ist (beispielsweise einer Abschiebungsanordnung), seinen europäischen Hauptsitz in einem anderen EU-Land hat.

In diesen Fällen wird von den koordinierenden Behörden der betreffenden Länder erwartet, dass sie zusammenarbeiten. Für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Beurteilung, ob es sich bei dem gekennzeichneten Inhalt um sexuellen Kindesmissbrauch handelt, müssten nationale Verfahren eingeführt werden.

EU-Zentrale?

Der Gesetzesentwurf sieht die Einrichtung einer neuen EU-Zentrale vor, die solche Verdachtsfälle prüfen soll, um zu verhindern, dass falsch-positive Fälle von einvernehmlichen Interaktionen an die Polizeibehörden weitergegeben werden.

Der EU-Rat ist jedoch nicht vollständig von der Notwendigkeit der Einrichtung einer neuen EU-Einrichtung überzeugt. Daher fordert das Dokument die Europäische Kommission auf, die Ergebnisse erneut zu bewerten, um zu prüfen, „ob die Fortführung der EU-Zentrale weiterhin gerechtfertigt ist.“

Die Zentrale würde auch gemeinsame Untersuchungen koordinieren, um zu prüfen, ob die Dienstleistungsanbieter alle relevanten Informationen geliefert haben. Gleichzeitig stellt der neue Text klar, dass diese Untersuchungen nicht als strafrechtliche Ermittlungen zu betrachten seien.

Sperrungsverfügungen und Datenspeicherung

Dem Dokument zufolge muss der Diensteanbieter die von der ausstellenden Behörde angeordnete Sperrung „innerhalb einer angemessenen Frist“ ausführen, anstatt wie bisher „innerhalb einer Woche nach Empfang.“

Dies verpflichtet „einen Anbieter von Internetzugangsdiensten, der der Rechtsprechung dieses Mitgliedstaates unterliegt, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass Nutzer auf bekanntes Material über sexuellen Kindesmissbrauch zugreifen.“

Der EU-Vorschlag ist auf heftige Kritik gestoßen, insbesondere in Bezug auf die als Chatkontrolle bekannte Aufdeckungsanordnung. Dieses Rechtsinstrument würde Plattformen wie WhatsApp oder Gmail dazu verpflichten, private Kommunikation automatisch zu scannen, um mutmaßlichen Kindesmissbrauch (CSAM) zu identifizieren.

Der Kompromiss sieht vor, dass nach einer Aufdeckungsanordnung nur die Daten aufbewahrt werden sollen, die „für die Nutzung der betreffenden Technologien unbedingt erforderlich sind.“

Die neue Fassung des Gesetzentwurfs ist auch ein Hinweis auf die Vereinbarkeit der Gesetzgebung mit dem Gesetz über digitale Dienste, einer Verordnung, die die Verantwortlichkeiten der Akteure im Online-Umfeld klarstellt.

Insbesondere berührt der CSAM-Gesetzentwurf nicht die Möglichkeit der nationalen Behörden, Diensteanbieter über das Vorhandensein verdächtiger Inhalte zu informieren. Die nationalen Behörden können auch den Status eines „Trusted Flagger“ beantragen, der ein bevorzugter Kanal für den Hinweis auf schädliche und illegale Inhalte wäre.

Kontroverse über Chatkontrolle

In einem separaten Dokument forderte eine Gruppe von zehn Mitgliedstaaten (Belgien, Bulgarien, Zypern, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Rumänien und Spanien) einen technologieneutralen und zukunftssicheren Ansatz für den Vorschlag.

Die Gruppe forderte, dass die Verwendung von Aufdeckungsanordnungen eine „letzte Maßnahme“ sein solle, betonte aber, dass Ende-zu-Ende verschlüsselte Dienste in den Anwendungsbereich aufgenommen werden sollten.

Sie verteidigten auch die Idee, dass die Aufdeckungsanordnungen nicht nur Inhalte erfassen könnten, die den Strafverfolgungsbehörden bereits bekannt sind, sondern auch unbekannte Inhalte, die schwieriger aufzuspüren sind.

„Eine Aufdeckungsanordnung sollte das Ergebnis eines umfassenden Prozesses sein, bei dem die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit von Fall zu Fall von den nationalen Behörden/Gerichten sorgfältig geprüft werden“, so die Gruppe.

[Bearbeitet von Luca Bertuzzi/Nathalie Weatherald]