Kommission droht Energieriesen [DE]

Bei der Vorstellung der Ergebnisse der Untersuchung der europäischen Energiemärkte betonte die oberste Wettbewerbshüterin der EU, Neelie Kroes, dass die ineffizienten und überteuerten Gas- und Strommärkte einen Nachteil für die Bürger in Europa darstellten. Die Kommissarin kündigte für die Zukunft härteres Durchgreifen an.

Bei der Vorstellung der Ergebnisse der Untersuchung der europäischen Energiemärkte betonte die oberste Wettbewerbshüterin der EU, Neelie Kroes, dass die ineffizienten und überteuerten Gas- und Strommärkte einen Nachteil für die Bürger in Europa darstellten. Die Kommissarin kündigte für die Zukunft härteres Durchgreifen an.

Die 16-monatige Untersuchung des EU-Energiesektors hat bestätigt, dass weiterhin „ernste Wettbewerbsstörungen“ bestehen und dass die Verbraucher die Leidtragenden sind.

Kroes unterstrich die folgenden Marktstörungen, die von der Untersuchung ans Licht gebracht wurden:

  • Marktkonzentration: In Ländern wie Frankreich, Belgien, Polen und Ungarn würden etablierte Betreiber, die weiterhin nach einer „alten Marktstruktur“ mit nationalen oder regionalen Monopolen organisiert wären, aufgrund der ausgeübten Kontrolle über Importe oder Eigenproduktion weiterhin 95% des Gasmarkts kontrollieren. Im Elektrizitätssektor hätten etablierte Betreiber weiterhin die Möglichkeit, Marktmacht durch Preiserhöhungen auszuüben, so der Bericht.
  • Vertikale Abschottung des Marktes: Das derzeitige System, in dem nur vorgeschrieben ist, dass etablierte Betreiber die Erzeugung und die Infrastruktur unter zwei unterschiedlichen Namen betreiben, führt dazu, dass Netzbetreiber ebenfalls im Erzeugungssektor tätig sein können. Dies erschwere den Markteintritt für neue Betreiber und gefährde die Versorgungssicherheit, so der Bericht. Netzwerkbetreiber könnten den effektiven Zugang neuer Marktteilnehmer beschränken und die mit ihnen verbundenen Unternehmen bevorzugen, so Kroes.
  • Mangel an Investitionen in die Netze: Die vertikale Integration führt auch zu einer Situation, in der Entscheidungen über Investitionen in die Infrastruktur nicht aufgrund von unabhängigen Abwägungen getroffen werden, sondern auf Grundlage der Interessen der etablierten Betreiber. In Italien wurde der etablierte Netzbetreiber ENI von den nationalen Wettbewerbsbehörden schuldig gesprochen, seine dominante Position dazu ausgenutzt zu haben, ein Investitionsprojekt vorsätzlich zu stoppen, um den eigenen Vertrieb zu fördern und den Zugang der Wettbewerber zu höheren Kapazitäten zu verhindern.

Lösungsvorschläge


  • Entflechtung der Eigentumsverhältnisse

Die eigentumsrechtliche Entflechtung von Unternehmen, die sowohl Energie erzeugen als auch Netze betreiben, würde laut Wettbewerbskommissarin Kroes den Zugang anderer Unternehmen zu den Netzen verbessern und somit den Wettbewerb erhöhen. Der Bericht kommt ebenfalls zu dem Schluss, dass eine vollständige Entflechtung der Eigentumsverhältnisse der effektivste Weg wäre, um die freie Wahl für die Verbraucher zu sichern und Investitionen zu fördern.

Sollte der Rat diesen Empfehlungen Folge leisten, würden große Unternehmen wie E.ON in Deutschland und Electricité de France in Frankreich gezwungen sein, ihr Unternehmen aufzuteilen, um sicherzustellen, dass eine Trennung bestünde, zwischen Unternehmen, die Energie erzeugen und denjenigen, die sie verteilen.

In Großbritannien hat die Entflechtung dieser beiden Geschäftsbereiche zu enormen Zunahmen an Investitionen in die Infrastruktur geführt.

Dieser Vorschlag wird jedoch kaum auf Zustimmung in Ländern wie Frankreich und Deutschland stoßen, die betonen, dass die Aufrechterhaltung starker „nationaler Unternehmen“ der einzige Weg sei, um die Abhängigkeit der EU von russischem Gas zu begrenzen. Bisher konnten diese nationalen Riesen jedoch auch nicht die Energieversorgung sichern. Gaz de France und das italienische Unternehmen Eni sind erst letztes Jahr langfristige Verträge mit Gazprom eingegangen und haben damit die Abhängigkeit der EU von russischen Erdgaslieferungen zusätzlich erhöht.


  • Unabhängige Marktbetreiber

Frankreich und Deutschland werden voraussichtlich den alternativen Vorschlag der Kommission bevorzugen, der vorsieht, dass Energieerzeuger auch in Zukunft die Infrastruktur besitzen dürfen, jedoch würden diese von unabhängigen Unternehmen betrieben.


  • Anwendung des Wettbewerbsrechts

Die Wettbewerbskommissarin kündigte an, sie werde die Möglichkeiten, die das europäische Wettbewerbsrecht bereithalte, nutzen, um gegen Unternehmen vorzugehen. Umgesetzt hieße dies, dass einige Unternehmen hohe Geldbußen erwarten könnten.

Sie werde sich vor allem auf große Unternehmen konzentrieren, die sich gegen eine Marktteilung zur Wehr setzten. Der Bericht identifiziert diese Unternehmen als „die größte Gefahr für den Wettbewerb“.

Kroes wies ebenfalls darauf hin, dass auch wenn der Kommissionsvorschlag zur Entflechtung der Eigentumsverhältnisse nicht angenommen würde, die Kommission bereits jetzt über ausreichend Kompetenzen verfüge (Verordnung (EG) Nr. 1/2003), um eine Aufteilung von Unternehmen zu erzwingen, wenn die Unternehmensstrukturen dem Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung entsprächen. Die Kommission hat jedoch bislang noch nie eine dahingehende Entscheidung getroffen.