Kommission lässt EU-Lobbyisten freie Hand [DE]
Die europäische Transparenzinitiative wird von vielen EU-Experten begrüßt. Allerdings verbergen diese Äußerungen die eigentliche innere Unruhe über dir Frage wie weit die Regulierungen reichen werden und wer von diesen betroffen sein wir.
Die europäische Transparenzinitiative wird von vielen EU-Experten begrüßt. Allerdings verbergen diese Äußerungen die eigentliche innere Unruhe über dir Frage wie weit die Regulierungen reichen werden und wer von diesen betroffen sein wir.
Bei der Veröffentlichung seines Grünbuches über eine Europäische Transparenzinitiative am 3. Mai, gestand Kommissionsvizepräsident Siim Kallas ein, dass während seiner Amtszeit keine durchgreifenden regulierenden Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz der Lobby zu erwarten seien.
„Wir werden mit freiwilligen Maßnahmen starten“, sagte Kallas und fügte hinzu, dass verbindliche Maßnahmen erst dann folgen würden, wenn die freiwillige Regulierung scheitern würde und Maßnahmen auch dann erst am Ende der Amtszeit dieser Kommission erfolgen würden, da die Gesetzgebungsverfahren ihre Zeit bräuchten.
In dem Grünbuch schließt die Kommission eine verbindliche Registrierung von Lobbyisten mit der Begründung aus, dass ein strengeres System der Selbstregulierung angebrachter erscheine. Für die weiter Entwicklung werden in dem Grünbuch folgende Vorschläge gemacht:
- Registrierungssystem auf freiwilliger Basis „das für Lobbyisten Anreize zur Registrierung bietet. Die Lobbyisten könnten beispielsweise jedes Mal informiert werden, wenn eine Konsultation zu ihren Interessenschwerpunkten vorgesehen ist”.
- Gemeinsamer Verhaltenskodex für alle Lobbyisten: „Der Kodex sollte von den in der Lobbyarbeit tätigen Personen entwickelt werden, wobei nach Möglichkeit bestehende Kodizes konsolidiert oder verbessert werden sollten.“
- Überwachungs- und Sanktionssystem, „das bei unrechtmäßiger Registrierung und/oder Verstoß gegen den Verhaltenskodex angewendet wird.“
Seit der Ankündigung im März 2005 ist die Transparenzinitiative insbesondere über die Frage gestolpert, wie man die Lobby regulieren könnte: Die Hauptproblematik lag bei der Definition von:
- Was ist Lobbying: im Grünbuch werden alle Tätigkeiten als Lobbyarbeit bezeichnet, „mit denen auf die Politikgestaltung und den Entscheidungsprozess der europäischen Organe und Einrichtungen Einfluss genommen werden soll”.
- Welche Personen sind Lobbyisten: im Grünbuch werden mit „ ‚Lobbyisten’ Personen gemeint, die Lobbyarbeit betreiben, und die in einer der zahlreichen Organisationen tätig sind, z.B. in Beraterorganisationen für öffentliche Angelegenheiten, Anwaltskanzleien, Nichtregierungsorganisationen, Denkfabriken, Wirtschaftsverbänden oder Unternehmenslobbys („In-house-Vertreter“)“.
Diese Definitionen machen die Sache allerdings nicht einfacher, da sie eine Vielfalt an verschiedenen Aktivitäten, Personen und Berufen umfassen. Am problematischsten wird sich die Selbstregulierung von Anwaltskanzleien darstellen, da diese gesetzlich dazu verpflichtet sind, die Namen ihrer Klienten geheim zu halten.
Im Vergleich hierzu haben bereits einige Public Affairs Unternehmen, wie beispielsweise Hill & Knowlton erste Schritte eingeleitet und eine Liste ihrer Klienten auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Allerdings tun zurzeit in Brüssel nicht alle dasselbe.
Eine andere wichtige Frage in der Debatte über mehr Transparenz beim Lobbying ist Geld. In dem Grünbuch heißt es, dass es bei Lobbygruppen, welche versuchen die EU-Politik zu beeinflussen, klar sein muss „wen sie vertreten, welches ihre Aufgaben sind und wie sie finanziert werden“.
Die Vorschläge der NGOs, dass alle oben genannten Berufsgruppen und Personen alle Details ihrer Finanzierung offen legen, werden schwierig umzusetzen sein. Tatsächlich erwähnt die Kommission dies mit keinem Wort in ihren Empfehlungen im Grünbuch.