Kritik an Einstufung: Abholzungsgesetz könnte an Glaubwürdigkeit verlieren

Nach der neuen EU-Verordnung zur Bekämpfung der Entwaldung (EUDR)  könnten Staaten, die für einen Großteil der weltweiten Entwaldung verantwortlich sind, nicht als „hochriskant“ eingestuft werden. Die Kategorisierung birgt jedoch auch diplomatische Spannungen.

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Im Rahmen der neuen Vorschriften war die Kommission verpflichtet, Staaten auf der Grundlage ihres Entwaldungsniveaus auf einem hohem, mittlerem oder geringem Risiko einzustufen. [SHUTTERSTOCK/Jonas Gruhlke]

Nach der neuen EU-Anti-Abholzungsverordnung könnten Staaten, die für einen Großteil der weltweiten Entwaldung verantwortlich sind, nicht als „hochriskant“ eingestuft werden. Die mögliche Kategorisierung sorgt auch für diplomatische Spannungen.

Am 3. Oktober veröffentlichte die EU-Kommission neue Dokumente zur Verordnung zur Bekämpfung der Entwaldung (Regulation on Deforestation-free Products, EUDR), deren Ziel es ist, Produkte, die mit Entwaldung in Verbindung stehen – wie Kakao, Kaffee, Vieh, Soja, Palmöl, Holz und Kautschuk – vom EU-Markt zu verbannen. Auch verarbeitete Produkte wie Schokolade, Möbel oder Lederwaren sind betroffen.

Im Rahmen der neuen Vorschriften war die Kommission verpflichtet, Staaten auf der Grundlage ihres Entwaldungsniveaus auf einem hohem, mittlerem oder geringem Risiko einzustufen. Dieser Schritt löste bereits vor der Veröffentlichung diplomatische Spannungen aus.

Die Kategorisierung „hohes Risiko“ bringt nicht nur ein negatives Ansehen, sondern auch mehr Bürokratie mit sich, während Staaten mit geringem Risiko einfachere Verfahren und weniger Inspektionen erhalten.

Interessanterweise könnten einige der weltweit größten Produzenten dieser Rohstoffe der „hohes Risiko“ Einstufung entgehen. Laut der vorgeschlagenen Methodik werden Länder, die vom UN-Sicherheitsrat oder der EU sanktioniert werden, automatisch als Hochrisikostaaten eingestuft – darunter der Iran, Russland, der Irak und Libyen. Ein Kriterium, das wenig mit der Abholzung von Wäldern zu tun hat.

„Diese Einstufung konzentriert sich besonders auf Staaten, die Sanktionen des UN-Sicherheitsrats und des EU-Rates unterliegen“, heißt es in dem Dokument. Die Kommission begründete dies mit „besonderen Schwierigkeiten“ bei der Einhaltung der Sorgfaltspflichten in den jeweiligen Staaten.

Fanny Gauttier von der Rainforest Alliance kritisierte diese Einstufung als „abgeschwächt“ und warnte, dass dies die Glaubwürdigkeit der Bewertung gefährden könnte. „Wir müssen die endgültige Bewertung abwarten, um diese Auslegung zu bestätigen“, sagte sie. Die endgültige Bewertung wird laut Kommission bis Juni 2025 veröffentlicht.

Die Kommission kündigte zudem an, dass die meisten wahrscheinlich als Staaten mit „geringem Risiko“ eingestuft werden. Der Fokus würde auf der sogenannten „Standard“-Kategorie liegen, was eine Abkehr vom ursprünglichen Schwerpunkt der Verordnung auf Hochrisikostaaten bedeutet.

Staaten in der „Standard“-Kategorie werden je nach ihrem spezifischen Risiko differenziert behandelt, wobei zwei Unterkategorien geschaffen werden sollen. Dies hängt davon ab, ob sie am unteren oder oberen Ende der Risikostufe liegen.

Weitere Höhepunkte

Die Interessengruppen und EU-Mitgliedstaaten begrüßten im Allgemeinen die zusammen mit dem Dokument veröffentlichten Leitlinien. Finnland, das zu 75 Prozent von Wald bedeckt ist, erhielt die Zusicherung, dass der Holzeinschlag für Tierställe den Verkauf von tierischen Erzeugnissen in der EU nicht verhindern würde.

„Die neuen Leitlinien bieten Flexibilität und ermöglichen die Fortsetzung von Investitionen in Scheunen“, sagte die finnische Landwirtschaftsministerin Sari Essayah. Die Kommission reagierte auch auf die Bedenken Helsinkis, indem sie klarstellten, dass die Umwandlung von Wäldern in landwirtschaftliche Nutzflächen zur Einhaltung von Tierschutzauflagen nicht als Entwaldung betrachtet wird.

Das Fällen kleinerer Bäume für die Viehhaltung würde nur dann gegen die Entwaldungsvorschriften verstoßen, wenn es sich um Waldgebiete im Sinne der Verordnung handelt.

Andere Mitgliedstaaten sind jedoch weiterhin besorgt. „Wir sind mit der vorgeschlagenen Verschiebung zufrieden“, sagte ein EU-Diplomat gegenüber Euractiv. „Aber das beschwichtigt nicht unsere Bedenken hinsichtlich des erheblichen Verwaltungsaufwands für Unternehmen.“

Darüber hinaus befassten sich die Leitlinien mit „übermäßigen Angaben“, die es Unternehmen ermöglichen, größere Landflächen für die Produktion zu deklarieren. Voraussetzung ist jedoch, dass Produkte bis zu bestimmten Anbauflächen lückenlos zurückverfolgt werden können und nicht mit nicht-konformen Quellen vermischt werden.

Dennoch müssen diejenigen, die zusätzliche Flächen melden, sicherstellen, dass alle Grundstücke den gesetzlichen Standards entsprechen. „Dies bestätigt, dass die Rückverfolgbarkeit nicht umgangen werden kann“, so Gauttier.

[Bearbeitet von Angelo Di Mambro/Owen Morgan/Jeremias Lin]