Landesparlamente fordern mehr Mitspracherechte
Die Landesparlamente fordern mehr Mitspracherechte. In einer „Stuttgarter Erklärung“ verlangen sie dafür Gesetzesänderungen zu ihren Gunsten. Sie wollen sich damit der Verantwortung, die der Lissabon-Vertrag der regionalen und lokalen Selbstverwaltung in den EU-Mitgliedsstaaten zuweist, ausdrücklich stellen.
Die Landesparlamente fordern mehr Mitspracherechte. In einer „Stuttgarter Erklärung“ verlangen sie dafür Gesetzesänderungen zu ihren Gunsten. Sie wollen sich damit der Verantwortung, die der Lissabon-Vertrag der regionalen und lokalen Selbstverwaltung in den EU-Mitgliedsstaaten zuweist, ausdrücklich stellen.
Dafür verlangen sie jedoch Änderungen des Gesetzes über Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBLG) zugunsten der Landesparlamente. Diese Reform soll so weit wie möglich Informationsgleichheit zwischen der Exekutive und der Legislative der Länder hergestellt werden.
Ihrer Ansicht nach könnten nämlich die Landesparlamente ohne eine hinreichende Information die ihnen – für den Bereich der Landesgesetzgebung – aufgetragene Integrationsverantwortung nicht wahrnehmen.
Sowohl auf europäischer als auch auf bundesstaatlicher Ebene erachten sie deshalb mehr Einwirkungs- und Teilhabemöglichkeiten für notwendig. Einzelheiten dieser Forderungen sind in der so genannten „Stuttgarter Erklärung“ enthalten, die die Präsidenten der 16 Landesparlamente auf einer Konferenz in Stuttgart kurz vor der Sommerpause einstimmig beschlossen haben, bevor Baden-Württemberg den Vorsitz der Europaministerkonferenz (EMK) an Bayern weitergab.
Die „Stuttgarter Erklärung“ hat folgenden Wortlaut:"Stuttgarter Erklärung Demokratische Willensbildung
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EURACTIV.de
Links:
Pressemitteilung des Landtags Baden-Württemberg zur Stuttgarter Erklärung