LEAK: EU will Strafen gegen Greenwashing

Nach einem neuen EU-Gesetzesentwurf, der EURACTIV vorliegt, sollen die EU-Mitgliedsstaaten dafür zuständig sein, "abschreckende" Strafen gegen Unternehmen zu verhängen, die unbegründete Umweltaussagen über ihre Produkte machen.

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Ziel des Vorschlags, der in den kommenden Wochen von der Europäischen Kommission vorgelegt werden soll, ist es, den Verbraucher:innn zu helfen, besser informierte Entscheidungen über die Produkte zu treffen, die sie kaufen. [<a href="https://twitter.com/BrandalismUK/status/1614895234667741185?s=20&t=4x-381NXBqUrbBYxIWEYMA" target="_blank" rel="noopener">@BrandalismUK / Twitter</a>]

Nach einem neuen EU-Gesetzesentwurf, der EURACTIV vorliegt, sollen die EU-Mitgliedsstaaten dafür zuständig sein, „abschreckende“ Strafen gegen Unternehmen zu verhängen, die unbegründete Umweltaussagen über ihre Produkte machen.

Ziel des Vorschlags, der in den kommenden Wochen von der Europäischen Kommission vorgelegt werden soll, ist es, den Verbraucher:innen zu helfen, besser informierte Kaufentscheidungen zu treffen.

Ob „grün“, „öko“ oder „umweltfreundlich“ – fast die Hälfte (40 Prozent) der Aussagen über die Umweltfreundlichkeit von Produkte seien „unbegründet“, heißt es in dem Entwurf der Kommission.

„Den Verbraucher:innen fehlt es an verlässlichen Informationen über die Nachhaltigkeit von Produkten, und sie sehen sich mit irreführenden Geschäftspraktiken wie Greenwashing oder der mangelnden Transparenz und Glaubwürdigkeit von Umweltkennzeichnungen konfrontiert“, schreibt die EU-Kommission in einer Präambel zum Gesetzentwurf.

„Unternehmen, die „grüne Behauptungen“ aufstellen, sollten diese anhand einer Standardmethode zur Bewertung ihrer Auswirkungen auf die Umwelt belegen“, heißt es weiter und verweist auf die 2019 verabschiedete Green-Deal-Agenda der EU.

Um sicherzustellen, dass grüne Behauptungen nachgewiesen werden, werden die EU-Mitgliedsstaaten aufgefordert, „ein System zur Überprüfung der Belege für umweltbezogene Behauptungen einzurichten“, das von „unabhängigen Prüfer:innen“ durchgeführt werden muss.

Vor allem aber sollen die EU-Länder dafür sorgen, dass diese Regeln durchgesetzt werden und „Sanktionen“ für Verstöße einführen, die „wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein sollten“, heißt es in dem Entwurf.

Die Sanktionen sollten auf der Grundlage gemeinsamer Kriterien festgelegt werden, so der Entwurf weiter, und zwar unter Berücksichtigung der „Art und Schwere des Verstoßes“ sowie des „daraus resultierenden wirtschaftlichen Nutzens“ und der potenziellen Umweltschäden.

Verbraucherschützer:innen begrüßten den Schritt und erklärten, es sei „von größter Bedeutung, dass die Mitgliedstaaten ausreichend hohe Strafen festlegen“, um Unternehmen davon abzuhalten, gegen das Gesetz zu verstoßen.

„Es ist ermutigend, dass die Kommission beabsichtigt, die Rolle der Marktaufsichtsbehörden bei der Bekämpfung von Greenwashing deutlich zu stärken“, sagte Dimitri Vergne vom BEUC, dem europäischen Dachverband der Verbraucherorganisationen.

„Wir hoffen sehr, dass dieser Vorschlag in der endgültigen Fassung erhalten bleibt“, sagte er gegenüber EURACTIV und betonte, dass es noch Bewegung geben und sich der Richtlinienentwurf noch ändern könne, bevor er veröffentlicht werde.

Methodik für den ökologischen Fußabdruck

Die Richtlinie über umweltbezogene Angaben sollte eigentlich schon im letzten Jahr veröffentlicht werden, wurde aber mehrfach verschoben, weil kein Konsens über die Methoden zur Überprüfung von Umweltaussagen erzielt werden konnte.

Derzeit gibt es in der EU mehr als 200 aktive Umwelt-Labels, die sich alle auf unterschiedliche Messungen und Methoden stützen.

Ein Großteil der Debatte dreht sich um die PEF-Methode (Product Environmental Footprint), welche die Europäische Kommission schrittweise auf eine breitere Palette von Produkten ausdehnen möchte.

Die PEF-Methode zielt darauf ab, Umweltauswirkungen eines Produkts während seiner gesamten Lebensdauer zu berechnen. Für verschiedene Produktgruppen wie Textilien, Lebensmittel oder Verpackungen wurden bereits mehrere solcher Methoden entwickelt.

Einige PEF-Methoden sind jedoch umstritten, weil sie nicht immer alle Aspekte der Nachhaltigkeit berücksichtigen.

Bei Verpackungen beispielsweise haben sich die Glashersteller:innen beschwert, dass die geplante PEF-Methode zu sehr auf die CO2-Emissionen ausgerichtet sei, ohne die Tatsache zu berücksichtigen, dass Glas immer wieder recycelt werden kann. Andere Vorteile von Glas, wie die Tatsache, dass es keine giftigen Chemikalien enthält, seien nicht angemessen berücksichtigt worden, so der Europäische Verband der Glasverpackungshersteller (FEVE).

Verbrauchergruppen sind ebenfalls der Meinung, dass die PEF-Methode den Verbraucher:innen ein unvollständiges Bild von den Auswirkungen eines Produkts auf die Umwelt vermittelt.

„Wir begrüßen daher, dass die Kommission die Mängel dieser Methode anerkennt“, sagte Vergne. „Es ist zum Beispiel eine gute Nachricht für die Verbraucher:innen, dass die Kommission plant, umweltfreundliche Angaben für Produkte, die gefährliche Stoffe enthalten, zu verbieten.“

Akzeptierte Methoden sollen gesetzlich verankert werden

Die Europäische Kommission trug diesem Feedback Rechnung und erklärte, sie wolle den Unternehmen mehr Flexibilität lassen, wenn es um die Wahl der richtigen Methode zur Untermauerung von Umweltaussagen geht.

Gleichzeitig sagt die Kommission, dass sie die Arbeit an der Entwicklung von PEF-Methoden für bestimmte Produktgruppen fortsetzen wird, wobei sie „Bekleidung, Meeresfische, Kunstrasen, Schnittblumen und Topfpflanzen“ sowie „flexible Verpackungen“ nennt.

Sobald diese PEF-Methoden und die entsprechenden Kennzeichnungssysteme von EU-Expertengruppen entwickelt und genehmigt worden sind, sollen sie durch Durchführungsbestimmungen, die als „delegierte Rechtsakte“ bekannt sind, in der gesamten EU rechtsverbindlich für rechtsverbindlich erklärt werden.

Umweltaktivist:innen unterstützen diesen Schritt, warnen aber davor, den Unternehmen zu viel Flexibilität bei der Wahl der Methode zu geben, da dies die Rechtssicherheit für die Unternehmen beeinträchtige.

„Behauptungen sollten nur auf der Grundlage rechtlich anerkannter Methoden gemacht werden“, sagte Margaux le Gallou von ECOS, einer gemeinnützigen Gruppe, die sich mit Umweltstandards beschäftigt.

„Alle anderen Behauptungen sollten verboten werden“, fügte sie hinzu. „Es ist besser, keine Behauptungen zu haben als Behauptungen, die auf mangelhaften Methoden beruhen“, da dies dem Unternehmen, das die Behauptungen aufstellt, einen unfairen Vorteil verschaffe.

Um Zuwiderhandelnde abzuschrecken, befürwortet ECOS eine Kombination aus Geldstrafen und eines ‚Naming and Shaming‘.

„Strafen wirken: Die niederländische Behörde hat sowohl Decathlon als auch H&M für ihre Umweltkommunikation bestraft, und beide haben ihre Vorgehensweise auf Konzernebene geändert, nicht nur in dem Land, in dem sie bestraft wurden“, so le Gallou.

Der Druck auf die Regierungen wächst, Werbung nach Umweltkriterien zu regulieren.

Im August letzten Jahres war Frankreich das erste Land in Europa, das Werbung für fossile Brennstoffe verbot, nachdem im Jahr zuvor ein neues Klimagesetz in Kraft getreten war.

Aktivist:innen haben auch den Druck erhöht, indem sie Werbetafeln in ganz Europa „hackten“, um gegen die ihrer Meinung nach irreführenden Umweltangaben der Autohersteller:innen zu protestieren.

> Lesen Sie den Entwurf der Richtlinie über umweltbezogene Angaben unten oder laden Sie ihn hier herunter. Der Anhang ist hier verfügbar.

Green claims directive_FS

[Bearbeitet von Nathalie Weatherald]