Lebensmittelabfälle: EU-Umweltausschuss unterstützt strengere Ziele
Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments stimmte am Mittwoch (14. Februar) für strengere EU-Ziele zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen. Zudem fordert er eine Verpflichtung der Textilindustrie, für die von ihr verursachten Abfälle zu zahlen.
Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments stimmte am Mittwoch (14. Februar) für strengere EU-Ziele zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen. Zudem fordert er eine Verpflichtung der Textilindustrie, für die von ihr verursachten Abfälle zu zahlen.
Die neuen Regeln sind Teil einer gezielten Überarbeitung der EU-Abfallrahmenrichtlinie, die im Juli von der Europäischen Kommission vorgeschlagen wurde. Ziel ist es, die Lebensmittel- und Textilabfälle zu reduzieren, die in der Europäischen Union jährlich 60 Millionen beziehungsweise 12,6 Millionen Tonnen ausmachen.
Das Parlament möchte die von der Kommission vorgeschlagenen Ziele für die Abfallreduzierung von bisher zehn Prozent auf mindestens 20 Prozent in der Lebensmittelverarbeitung und -herstellung und von 30 Prozent auf 40 Prozent pro Kopf im Einzelhandel, in der Gastronomie und bei Haushaltsabfällen anheben.
Nach der Haltung des Ausschusses müssten die EU-Staaten die Ziele bis 2030 erreichen, doch Umweltorganisationen gehen sie nicht weit genug.
„Dieses Ergebnis steht jedoch im Widerspruch zu den Verpflichtungen, die das Europäische Parlament in seiner Entschließung zum Green Deal 2020 eingegangen ist, um die Lebensmittelabfälle vom Erzeuger bis zum Verbraucher um 50 Prozent zu reduzieren“, kommentierte die Umweltorganisation Zero Waste Europe.
Kampf gegen Textilabfälle
Mit der überarbeiteten Richtlinie wird auch ein System der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Textilerzeugnisse, Kleidung und Schuhe eingeführt.
Nach den vorgeschlagenen Regeln müssen Hersteller, die Textilien auf dem EU-Markt anbieten, die Kosten für deren getrennte Sammlung, Sortierung und Recycling übernehmen.
„Bei Textilien schließen wir Schlupflöcher, indem wir auch Nicht-Haushaltsprodukte, Teppiche und Matratzen sowie den Verkauf über Online-Plattformen einbeziehen. Außerdem fordern wir ein Reduktionsziel für Textilabfälle und eine Überwachung der exportierten Alttextilien“, erklärte Anna Zalewska, Abgeordnete der Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer (EKR) und Chefverhandlerin für den Text.
Ab dem 01. Januar 2025 müssen die EU-Staaten die getrennte Sammlung von Textilien sicherstellen, die später wiederverwendet oder recycelt werden sollen.
Zero Waste Europe erklärte jedoch, dass die Einführung eines EPR-Systems für Textilien ein großes Schlupfloch hinterlässt – „das Fehlen von Zielen für die Bewirtschaftung und Vermeidung von Textilabfällen.“
Sammlung von gemischten Haushaltsabfällen
Die Abgeordneten unterstützten auch Änderungsanträge, die die EU-Staaten auffordern, die getrennte Sammlung und Sortierung gemischter Haushaltsabfälle zu verbessern, damit weggeworfene Gegenstände vor der Verbrennung oder Deponierung extrahiert werden können.
ESWET, der EU-Verband für Abfall-Energie-Technologien, zeigte sich „enttäuscht“ über die vom Parlament eingebrachten Änderungsanträge. Der Verband ist der Ansicht, dass sie „nicht in den Anwendungsbereich dieser Überarbeitung fallen“ und nicht von einer vorherigen Kosten-Nutzen-Analyse ergänzt worden seien.
Laut ESWET würden in den EU-Staaten zusätzliche 60 Millionen Tonnen an Infrastrukturkapazitäten für die Abfallsortierung benötigt, um diese neuen Anforderungen zu erfüllen.
„Es ist leichtsinnig, ein solches System vorzuschlagen, ohne die finanziellen und ökologischen Kosten abgeschätzt zu haben“, sagte ESWET.
Das Europäische Parlament wird auf seiner Plenartagung im März 2024 über die überarbeitete Richtlinie abstimmen.
Der Rat der EU muss seinen Standpunkt zu dem Vorschlag noch annehmen. Das bedeutet, dass eine endgültige Einigung über die Richtlinie erst in der zweiten Hälfte dieses Jahres, nach den EU-Wahlen im Juni, zu erwarten ist.
Zero Waste Europe hat dazu aufgerufen, weitere Verbesserungen am Text vorzunehmen und eine vollständige Überarbeitung der Richtlinie nach 2026 als Priorität für die nächste EU-Legislaturperiode festzulegen.
[Bearbeitet von Frédéric Simon /Alice Taylor]