Lebensmittelkennzeichnung: EU-Abkommen nimmt Gestalt an
Die Mitgliedsstaaten nähern sich einem Abkommen über Bestimmungen der Lebensmittelkennzeichnung, das der Industrie den Spielraum lassen würde, ihre eigenen Kennzeichnungssysteme zu benutzen und zu entscheiden, ob sie die Nährwertangaben auf der Vorder- oder Rückseite der Produktverpackung anzeigen wollen.
Die Mitgliedsstaaten nähern sich einem Abkommen über Bestimmungen der Lebensmittelkennzeichnung, das der Industrie den Spielraum lassen würde, ihre eigenen Kennzeichnungssysteme zu benutzen und zu entscheiden, ob sie die Nährwertangaben auf der Vorder- oder Rückseite der Produktverpackung anzeigen wollen.
Die 27 EU-Minister, die für Verbraucherangelegenheiten zuständig sind, steuern auf eine politische Einigung über den Vorschlag bei einem Treffen am nächsten Montag (6. Dezember) zu.
Das erwartete Abkommen erfolgt, nachdem in einer ersten Lesung im Europäischen Parlament im vergangenen Sommer die Abgeordneten die Forderungen der Gesundheits- und Verbrauchergruppen nach einem Ampelsystem, das eine visuelle Warnung vor höherem Fett-, Zucker- oder Salzanteil eines Produkts gegeben hätte, zurückgewiesen hatten.
Die Parlamentsabstimmung wurde großteils als ein Sieg für die Lebensmittelindustrie gesehen, die stark gegen das Ampelsystem kämpfte, welches derzeit in Großbritannien gilt.
Trotzdem wird eine endgültige Einigung über den Vorschlag nach dem Treffen am Montag noch immer sehr unsicher sein, da es noch große Differenzen zwischen den Positionen der Minister und des Parlaments gibt.
Keine zwingende Kennzeichnung auf der Vorderseite
Die Europäische Kommission hatte zuerst ein strenges System mit zwingenden Angaben vorgeschlagen, die auf der Vorderseite für fünf Nährstoffe hätten gegeben werden müssen: Energie, Salz, Zucker, Fett und gesättigte Fette. Diese hätten in Mengen von 100g, 100ml oder pro Portion gezeigt werden müssen.
Der Ursprungstext schlug auch vor, zusätzliche nationale Systeme – zwingend oder freiwillig – zu erlauben, die mit den EU-Regeln koexistieren könnten.
In seiner ersten Lesung unterstützte das Europäische Parlament die zwingende Nährwertangabe auf der Vorderseite, doch stimmte es im Juni dafür, das gesamte Kapitel über nationale Systeme zu streichen. Die Berichterstatterin des Parlaments für das Dossier, die Europaabgeordnete Renate Sommer (Europäische Volkspartei, Deutschland), sagte, dass alles durch eine europaweite Regulierung geregelt werden sollte.
Man wolle keine zusätzlichen nationalen Systeme der Kennzeichnung, sagte sie.
Der Rat, der die 27 Mitgliedsstaaten der EU vertritt, wird wahrscheinlich die Idee von zusätzlichen nationalen Kennzeichnungssystemen ablehnen. Stattdessen schlägt er vor, Lebensmittelherstellern die Freiheit zu lassen, zusätzlich zu den Ansprüchen der EU ihre eigenen Systeme zu nutzen.
Diese Systeme der Industrie müssten mit den Kriterien der Regulierung übereinstimmen, und zum Beispiel eine Kennzeichnung vermeiden, die die Verbraucher in die Irre führen könnte. Im Gegensatz zu den nationalen Systemen bräuchten die Industriesysteme keine Zulassung auf EU-Ebene, sagte eine diplomatische Quelle gegenüber EURACTIV.
Wenn dem zugestimmt wird, würde das System wahrscheinlich von der Lebensmittelindustrie willkommen geheißen werden. Diese hat ihr eigenes freiwilliges System über ganz Europa verbreitet, welches auf dem Tagesbedarf beruht.
Außerdem will der Rat, dass Lebensmittelunternehmer frei entscheiden können, ob sie die Nährwertangaben auf die Vorder- oder die Rückseite der Verpackung schreiben.
Die Einstellung des Rats wird Verbraucherschutzgruppen wahrscheinlich in Rage versetzen. Diese fordern verpflichtende Nährwertangaben zu wichtigen Nährstoffen auf der Vorderseite von Produkten seit Jahren. Gesundheits- und Verbrauchergruppen fordern ein Ampelsystem, das Verbrauchern auf einen Blick Informationen gibt sowie eine visuelle Warnung vor hohem Fett-, Zucker- oder Salzgehalt eines Produkts.
Vermarktung von „Nanofood“
Der anfängliche Vorschlag der Kommission bezog sich nicht auf Nanomaterialien, doch das Parlament stimmte für die zwingende Kennzeichnung von Lebensmitteln, die Nanopartikel enthalten.
Es wird erwartet, dass die EU-Minister bei dem Treffen am Montag die Meinung des Parlaments unterstützen.
In einem Interview mit EURACTIV vor kurzem rief die Europäische Verbraucherschutzorganisation BEUC die Lebensmittelindustrie auf, transparenter mit der Nutzung von Nanotechnologien im Essen umzugehen.
Ruth Veale von BEUC bedauerte, dass, obwohl die Industrie vor ein paar Jahren Schlagzeilen gemacht habe, was die Verbesserung der Lebensmittelqualität durch Nanotechnologien betreffe, sie sämtliche Kommunikationswege zu der Frage geschlossen habe, seitdem Verbraucher angefangen hätten, Fragen über die Auswirkung von Nanomolekülen auf die Gesundheit zu stellen.
Veale merkte ebenfalls an, dass die Lebensmittelindustrie im Allgemeinen kategorisch verneine, dass sie Nanotechnologien benutze, erforsche oder in sie investiere, und trotzdem habe eine niederländische Verbrauchergruppe erst vor kurzem ein Produkt gefunden habe, dass Siliziumoxide im Nanobereich enthalten habe. Die Gruppe behauptet, dass dieses Pulver in Lebensmittelprodukten benutzt werde, um das Zusammenkleben zu verhindern.
Das Parlament fordert auch zwingende Kennzeichnung von Appetit anregenden Substanzen in Produkten wie Süßstoffen und würde von Herstellern verlangen, die auf der Vorderseite der Verpackung anzugeben.
Herkunftsland
Die Angabe des Herkunftslands ist derzeit freiwillig, ausgenommen in Fällen, in denen es beim Verbraucher zu Missverständnissen über den Ursprungsort kommen könnte, wenn das Produkt nicht gekennzeichnet ist. Was Fleisch angeht, muss nur Rindfleisch die Kennzeichnung tragen. Die Kommission hat keine Änderung der Regeln vorgeschlagen.
Doch das Parlament forderte, dass die verpflichtende Angabe des Herkunftslandes auf Fisch, Geflügel und Milchprodukte ausgeweitet werden soll, selbst wenn sie in verarbeiteten Lebensmitteln verwendet werden, sowie auf weitere Produkte, die aus einer einzigen Zutat hergestellt werden.
Der Rat ist im Gegenzug bereit, eine weitere Ausweitung der Regeln auf Schwein, Lamm und Geflügel zu unterstützen, doch solle die Kommission innerhalb von drei Jahren des Inkrafttretens des Gesetzes überprüfen, ob die Kennzeichnung des Herkunftslandes auf andere Produkte ausgeweitet werden solle. Diese würden Milchprodukte, Produkte aus einer Zutat, verarbeitete Lebensmittel und andere Zutaten beinhalten, solange diese mehr als 50 Prozent eines Produktes ausmachten.
Zweite Lesung
Von den Beamten auf Grund seiner technischen Einzelheiten und Komplexität als „harte Arbeit“ beschrieben, wird das Dossier zwecks einer zweiten Lesung dem Parlament übermittelt werden.
Aber Vertreter des Parlaments bemerkten, dass in zweiter Lesung eine Einigung mit dem Rat zu erreichen „eine Menge Kompromisse“ benötigen werde, insbesondere im Parlament selbst, da die Positionen zwischen der Berichterstatterin Sommer (EVP) und den anderen politischen Fraktionen des Parlaments sehr unterschiedlich seien.
In der ersten Lesung habe es Differenzen bei beinahe allen Themen gegeben – also werde man versuchen müssen, sie zu lösen, merkte ein Beamter an.
Das Parlament wird auch eine absolute Mehrheit brauchen, um den gemeinsamen Standpunkt des Rates abzuändern.