Liberalisierung des Energiesektors stößt in Frankreich auf Widerstand [DE]

Frankreich, Deutschland und Spanien gehören zu den 16 Mitgliedstaaten, die eine offizielle Warnung erhalten haben, weil sie die Umsetzung der Liberalisierung der Erdgas- und Strommärkte verschleppen. Dabei steht das französische System der regulierten Energiepreise im Mittelpunkt des Kommissionsinteresses. 

Frankreich, Deutschland und Spanien gehören zu den 16 Mitgliedstaaten, die eine offizielle Warnung erhalten haben, weil sie die Umsetzung der Liberalisierung der Erdgas- und Strommärkte verschleppen. Dabei steht das französische System der regulierten Energiepreise im Mittelpunkt des Kommissionsinteresses. 

Die Nachsicht der Kommission mit den schleppenden Fortschritten bei der Liberalisierung der Energiemärkte geht zu Ende. Am 13. Dezember 2006 wurden „begründete Stellungnahmen“ an 16 Staaten versandt, unter anderem an Frankreich und Deutschland. Dies ist die zweite Phase der Vertragsverletzungsverfahren, die bereits eingeleitet wurden (EURACTIV 5. April 2006).

Nach Auffassung der Kommission „spiegeln die Strom- und Gaspreise nicht die Kosten wieder“, was Investitionen verhindere und zu zukünftigen Versorgungsengpässen führe. Dies blockiere den Wettbewerb und hindere den Zugang neuer Marktteilnehmer.

„Wettbewerbshindernisse schaden den EU-Bürgern“ fasste die Kommission mit Blick auf den Stromausfall vom 4. November 2006 zusammen.

Brüssel richtet sein Augenmerk vor allem auf regulierte Preise, die weiterhin in Frankreich und Spanien und in geringerem Ausmaß in Italien bestehen. In diesen Mitgliedstaaten seien die regulierten Preise so niedrig im Vergleich zum Marktpreis, dass sie eine vollständige Marktöffnung verhinderten, so die Kommission.

Letztendlich können nur marktbestimmte Preise den besten Preis für die Verbraucher garantieren und das richtige Signal senden für die enormen Investitionen, die vonnöten seien, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. 

Weitere Punkte, die in den Vertragsverletzungsverfahren angesprochen werden, sind:

  • diskriminierender Netzzugang  für Dritte, insbesondere Beibehaltung eines präferenziellen Zugangs für die seit langem bestehenden Verträge der beherrschenden Marktteilnehmer (Frankreich, Deutschland…);
  • fehlende Notifizierung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen;
  • unzureichende Befugnisse der Regulierungsbehörden, insbesondere was den Netzzugang und dessen Tarifierung anbelangt;
  • unzureichende Entflechtung von Netzbetreibern und Kraftwerksbetreibern.