May: EU-Bürger dürfen nach Brexit in Großbritannien bleiben

Die in Großbritannien lebenden EU-Bürger müssen nach dem Brexit nicht die Koffer packen. Der Europäischer Gerichtshof soll aber in Streitfällen nicht zuständig sein.

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Theresa May geht in den Brexit-Verhandlungen auf die EU zu. [<a href="https://www.shutterstock.com/de/g/charlie+bard" target="_blank" rel="noopener">Foto: Charlie Bard/Shutterstock</a>]

Die in Großbritannien lebenden EU-Bürger müssen nach dem Brexit nicht die Koffer packen. Der Europäischer Gerichtshof soll aber in Streitfällen nicht zuständig sein.

EU-Bürger können auch nach Brexit in Großbritannien bleiben. Das sicherte Premierministerin Theresa May Donnerstag in Brüssel zu – allerdings sollen bei Streitfällen die britischen Gerichte und nicht der Europäische Gerichtshof zuständig sein. Beim Vergabe-Verfahren für die Standorte zweier noch in London ansässiger EU-Agenturen erzielten die anderen 27 EU-Staaten Einigkeit.

Es war das erste Mal, dass die britische Regierungschefin konkrete Angaben zum besonders wichtigen Thema der Rechte der EU-Bürger machte. Während eines Abendessens mit ihren EU-Kollegen machte sie nach Angaben aus britischen Regierungskreisen die klare Zusage, „dass kein EU-Bürger, der sich derzeit rechtmäßig in Großbritannien aufhält, mit dem Austritt Großbritanniens aus der EU zum Verlassen des Landes aufgefordert wird“.

Allerdings ging May in der Frage der Gerichtsbarkeit auf Konfrontationskurs: Die Forderung der übrigen Staats- und Regierungschefs, dass der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) für etwaige Streitfragen im Fall von in Großbritannien ansässigen EU-Bürgern zuständig sein solle, lehnte sie rundweg ab. Allein die „sehr angesehenen Gerichte“ Großbritanniens könnten in solchen Fällen entscheiden, hieß es in den britischen Regierungskreisen.

Derzeit kann jeder ausländische EU-Bürger nach fünf Jahren in Großbritannien ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht beantragen. Dies soll auch weiterhin für alle EU-Bürger in Großbritannien gelten, die vor einem bestimmten Stichtag dorthin gezogen sind.

Dieser Stichtag ist noch nicht festgelegt. Er soll zwischen dem Datum des britischen Austrittsantrags – dem 29. März 2017 – und dem des eigentlichen EU-Austritts liegen, der für Ende März 2019 geplant ist.

May verknüpfte mit ihrem Angebot die Forderung, dass die zugebilligten Rechte in gleicher Weise für die etwa 1,2 Millionen britischen Bürger im EU-Ausland gelten sollen. Dies hatte die EU auch zugesichert.

Merkel nennt Mays Beschluss „guten Anfang“

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bezeichnete Mays Vorschläge als „guten Anfang“. Es stellten sich beim Brexit aber „noch viele, viele Fragen“, etwa nach den Finanzen oder auch beim Thema Nordirland. „Wir haben hier noch viel zu tun“, sagte die Kanzlerin. Der Gipfel habe dem EU-Verhandlungsführer Michel Barnier seine volle Unterstützung in diesen „sehr komplizierten Verhandlungen“ über den EU-Ausstieg Großbritanniens zugesagt.

Am Montag hatten die EU und Großbritannien mit den komplexen Verhandlungen über den EU-Austritt begonnen. Dabei sollen neben dem Status der EU-Bürger zuerst auch die Finanzforderungen der EU an London wegen bereits eingegangener Verpflichtungen geklärt werden.

Einigkeit demonstrierten die 27 verbleibenden EU-Staaten beim Vergabe-Verfahren für zwei EU-Agenturen, die wegen des Brexit Großbritannien verlassen müssen. Die EU-Mitgliedstaaten werden im November per Abstimmungsverfahren auf Ministerebene über die neuen Standorte entscheiden.

Zuvor war befürchtet worden, es könne ein politisches Geschacher um die begehrten Agenturen und EU-Arbeitsplätze unter den EU-Partnern geben. Allein für den neuen Sitz der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) mit 890 Beschäftigten haben sich bisher 17 Mitgliedstaaten offiziell beworben. Bei der EU-Bankenaufsicht (EBA) mit 189 Mitarbeitern gibt es vorläufig fünf offizielle Bewerbungen. Drei andere Länder haben aber eine Bewerbungsabsicht.

Deutschland geht mit Bonn für die Arzneimittelbehörde und mit Frankfurt am Main für die Bankenaufsicht ins Rennen. Die Bewerbungsfrist endet am 31. Juli. Danach soll in einem ersten Schritt die EU-Kommission die Kandidaturen anhand von sechs bestimmten Kriterien bewerten.